Eigentlich scheint es mit Blick auf spätere (politische) Folgen unangemessen,dass es anfangs " n u r " um eine das Gefühl ansprechende sentimentale, Herz bewegende Geschichte der Art geht, wie sie in Kitschromanen und der Boulevardpresse ausgewälzt werden. Um der Falle einer solchen Klassifizierung zu entgehen, habe ich mich stets bemüht dem extrem politischen Charakter der Menschenrechtsaffäre Rechnung zu tragen. ... Für mich ging es schon vom Prinzip her bald nicht mehr allein um das anrührende Schicksal meiner Freundin und unseres deutsch-Schweizer Babys, das nicht veröffentlicht werden durfte, weil es sehr deutlich eine diskrete Zensur, gesteuert von Schweizer Konzernen gab, die jeden Medienbericht verhinderte. Von deren Standpunkten aus wäre in Anbetracht der gesellschaftlichen Sphären, die durch die Fakten angeklagt wurden, bei einem öffentlichen Skandal das internationale Prestige, folglich das Renomée der ach so humanen Schweiz als angebliches "Menschenrechtsland", gefährdet gewesen. Wegen solcher Einflüsse im Background wurde diese Affäre, als keinerlei Öffentlichkeit zu erreichen war, unauflöslich und verursachte schon bald indirekte Konsequenzen, die für einen unveröffentlichten Skandal normalerweise, gemäß dem was man gewohnt ist, unvorstellbar wären und noch nie vorgekommen sind. Das beruhte auf dem unnachgiebige Widerstand in allen angefragten Massenmedien, ob Print oder TV/Radio, gegen jede Form der Veröffentlichung, was Eskalationen hervorrief, die ich, als isolierter Vater konfrontiert mit einem Menschenrechtsskandal mir zuvor nichts hätte vorstellen können. Denn ich ließ nicht nach, als ich entdeckete, dass ich in einem immer noch derart traditionell-patriarchalischen Land, wie der Schweiz, erstmal der Sohn meines Vaters, also ein suspekter rassisch minderwertiger Araber war. Und nicht der Deutsche mit jüdischer und adeliger Abstammung, als der ich in Potsdam zur Welt kam. Was am besten die Bundespolizei demonstrierte, die mir 1991 - 1997 die Einreise in die Schweiz verbot, als ich um das Interesse Schweizer Medien für diese Fallkonstellation warb. Statt mich als 'Diplompädagoge' zu bezeichnen, was ich bin, stand in der Verfügung: "... der Hilfsarbeiter bietet keine Gewähr für loyales Verhalten, seine Wiedereinreise wird deshalb untersagt." (Lustig? Zwei Jahre zuvor arbeitete ich kurzfristig im Schweizer Justizministerium in der Beschwerdestelle, die zuständig war für Assylanten, die abgeschobern wurden. Meine Bescheide konnten Todesurteile für jene werden, die zurück in Ländern mit Diktaturen, Folter und willkürlicher Verfolgung "ausgeschafft" wurden.)
Bei solchen Voraussetzungen teste ich seither, wie lange kann das Verdikt des Schweigens bestehen gegenüber Schandtaten denen eine Schweizer Mutter und ihr Baby zum Opfer fielen?
Was müsste geschehen um jene, die Menschenrechtsverletzungen eiskalt hinnahm und absichtsvoll mit Schweigen übergingen, dazu zu zwingen endlich ihr Gewissen zu reaktivieren?
Die wahre Dimension der Konsequenzen dieser Affäre hat bislang noch niemand bemerkt! Keiner hat sich je bisher darum bekümmert,
welches Minuskonto durch diese Affäre für die westliche Gesellschaft in mittlerweile 26 Jahren entstand.
LESEN SIE DEN ROMAN 'SWISS-MADE TIME!' UND ERFAHREN SIE DARIN MEHR ...
!
Lesen Sie mehr über mein Buch in: www.swissmade-time.de
Mein zeitgeschichtlicher Tatsachenroman ‚SWISS-MADE TIME!’ enthält 636 Seiten Text plus 83 Seiten (Farb-)Fotos, Anmerkungen, Dokumente, Briefe als Faksimiles.
Im Buchhandel 39,99 € (Teilen Sie folgende Bestellnummer mit: ISBN 978-3-00-024821-4)
Zentraler Ausgangspunkt ist die folgend berichtete Affäre rings um meine Tochter 'Estrella' (*) und ihre Mutter Anna S.. Bitte folgen Sie dem unten stehenden Bericht. Darunter folgen einige Anmerkungen zum Roman, in dem Fotos und Anmerkungen im dokumentarischen Anhang die Authentizität der Berichte unterstreichen. ( * „Estrella“, ihr Pseudonym, das ich im Roman verwende.)
Ihr Jan von Duhn c/o COINCIDENCE&CHANCE-Edition
[ D-79410 Badenweiler, Markgrafenstr.29 Tel. 01520-6660677
]
Der Schweizer Menschen- nd Kinderrechtsfall von Estrella S. * und ihrer Mutter
Nur fünf Monate alt wurde meine Tochter auf staatliche Anordnung ihrer Eltern beraubt. Dies wurde veranlasste durch das Jugendamt Basel, das böswilligen Verleumdungen der Schweizer Grosseltern folgte. Unbarmherzig wurde das Baby auf eine brutale Weise, die mit dem Vorgehen in rechtlosen Diktaturen vergleichbar war, in eine Art Kindergefängnisverbracht, wo es drei Jahre bleiben musste, ehe es - nicht zurück zur Mutter, sondern staatlich verfügt- in eine Pflegefamilie gelangte. Das Kind wuchs mit nur sporadischen Kontakten zu meiner Verlobten Anna-Corinna S., seiner Mutter, auf, die man gleich nach der Kindeswegnahme mittels Zwangspsychiatrisierung (Modell: Sowjetdiktatur!) entrechtet, entehrt, der Menschenwürde und ihres freien Willens beraubt hatte. Für Estrella folgten Jahre im antisemitischen Milieu einer Pflegefamilie bis zur Volljährigkeit.
Ein willkürlich geschaffener Kinder- und Frauenrechtsfall, der anfänglich vom Clan der Grosseltern in Szene gesetzt wurde, um zu verhindern, dass die Tochter einen Deutschen mit arabischer und jüdischer Abstammung heiratet. Lieber zerstörten sie die Psyche ihrer Tochter und des Enkelkindes.
Hier skizziere ich den Fallkomplex unter der Fragestellung: 'Kann der universelle Anspruch auf Menschen- und Kinderrechte eingelöst werden, wenn eklatante Fälle der Verletzung der Grundrechtein Westeuropa von den Medien boykottiert werden und die Justiz im Einklang mit voreingenommenen Behörden und Politikern agiert?'
Das Schicksal unserer Tochter war schon kurz nach ihrer Geburt gefährdet. Diese Lage entwickelte sich, als ihre Mutter, die nach Abbruch des Universitätsstudiums wieder im heimatlichen Basel lebte, durch die eigene Familie unter massiven Druck gesetzt wurde, sich vom Kindesvater zu trennen, seine Besuche nicht mehr zuzulassen, die Beziehung zwischen Baby und Vater zu unterbinden. Ihr älterer Bruder (Christof S., lic.jur.) forderte ein absurdes Opfer, welches sie ihrer in der (katholischen) Schweizer Geschichte verankerten Familie bringen sollte. Er verlangte, sie solle ihr Kind zur Adoption freigeben, also das eigene Kind, als sei es unerwünscht, preisgeben. So wurde bei Anna-Corinna, die ihr Baby liebte und es in keinem Aspekt vernachlässigte, eine Postschwangerschafts-Depression ausgelöst. Diese resultierte insbesondere aus ihrer psychologischen Abhängigkeit von Eltern, Bruder und Verwandten. Sie wurde in einen Konflikt hinein getrieben zwischen Mutterliebe und Sozialprestige eines elitären Familienmilieus, in demihr Freund aus rassistischen Motiven unerwünscht war.
Anna-Corinna, die nur mittels eines Stipendiums ihres Onkels, einer der beiden Eigner des Züricher Diogenes-Verlags, ihr Universitätsstudium in Bern finanziert hatte, während ihre Eltern wegen unserer Beziehung ihr jeden Unterhalt verweigerten, war seit der Geburt von Estrella im Dezember 1989, da ich zeitweilig arbeitslos war, auf Sozialhilfe angewiesen. Plötzlich beanspruchte ihre Familie sie zu bevormunden, obwohl sie 24 Jahre alt war. Eine Haltung patriarchalischer Autorität konträr zu jedweder Frauenemanzipation. In dieser Situation wollte ich das Basler Jugendamt am 11. Juni 1990 bei einer spontanen Vorsprache da-rauf aufmerksam machen, welcher illegale Druck auf sie ausgeübt wurde. Ich sah mich ver-pflichtet zu berichten, dass Anna-Corinna mit unserem Baby nach einem Fest des Familienverbandes in der Toskana, an dem sie teil genommen hatte, augenblicklich im Elternhaus auf dem Bruderholzhügel gegen ihren Willen festgehalten wurde. Ein krasser Fall, der eine moderne Behörde dazu aufgefordert hätte mit Einfühlung die Autonomie der jungen Mutter wieder herzustellen. Mein Bericht wurde jedoch nicht ernst genommen. Statt dessen fand ich mich ausländerfeindlichen Ressentiments ausgesetzt. Diese traten unmaskiert zu Tage als ich berichtete, welche bekannten Schweizer Persönlichkeiten an jenem Treffen zu Pfingsten 1990 teilgenommen hatten. Dort war meine Verlobte zusammen mit unserem Baby einer diskriminierenden Psychologie ausgesetzt, die bewirkte, dass ihre Depression verstärkt wurde. Ihr homosexueller Bruder, selbst psychisch erkrankt, hatte auch dort um sie her Lügen über mich verbreitet. Wie weil Anna-Corinna sich dort nicht auflehnen wollte - u.a. gehörte der Ko-Eigentümer einer der bedeutendsten Schweizer Privatbanken dazu, sowie der damalige CEO der NESTLE-Austria, Handelskammer-Präsident Schweiz-Österreich – sahen sich ihre Eltern nach der Rückfahrt so bestärkt, dass sie es wagten Anna-Corinna und unser Baby defacto gefangen zu setzen. Anna durfte zusammen mit dem Baby das Haus nicht verlassen. Indessen verfolgten die Grosseltern den Plan das Kind einer Heimeinweis-ung zuzuführen, ohne dass Anna es ahnte oder hätte glauben wollen. Doch sie fühlte sich eingesperrt und bat mich telefonisch Estrella des Nachts heimlich abzuholen.
Ein unvergesslicher Gang für mich mit dem nur in eine Decke eingehüllten Baby durch das nächtliche Basel zu Anna-Corinnas Wohnung in der Strassburger Allee 91.Erst als sie wusste, dass unser Kind da in Sicherheit war, verliess sie das Elternhaus. Die Erwähnung dieser Verhältnisse löste bei den Jugendamtsmitarbeitern unverständliche Reflexe aus. Und zwar, wie ich vermute, auf der Basis unbewusster/unbeherrschter chauvinistischer Emotion-en, die die Schweizer, wie ich oft feststellte,leicht dazu veranlassen ihre nationalen Eliten höher zu stellen als gültiges Recht. Solchen Impulsen nachgebend schuf diese Behörde in der Folge unendliches Leid. Sie zerstörte den vorgegebenen Lebensweg meiner Tochter, nachdem unabhängig von mir am folgenden 13. Juni 1990 die Schweizer Grossmutter eben-falls auf diesem Amt vorsprach und unsagbare Verleumdungen über mich verbreitete. (Freie Erfindungen des Stils, ich nähme Drogen, handele mit Drogen, sei vorbestraft etc. und sei daher eine Gefahr für ihre Tochter und das Kind.) Die besagte Jugendbehörde folgte deren Behauptung und stellte ohne weitere Prüfung oder Gegenüberstellungeine angebliche Gefahr für das Kindeswohl fest, die es in keiner Beziehung real gab. Sie entzog Anna-Corinna ohne Anhörungsofort die elterliche Gewalt über unser Kind.Dieser „vorläufige“Beschluss wurde Basis aller späteren Amts-entscheide, er liess sich niemals mehr revidieren! So obsiegte das Sozialprestige der grossmütterlichen Familie mit Einfluss in der Schweizer Gesellschaft vor jeder rationalen Fallprüfung. Wobei es zudem bald klar wurde, dass das Baby deshalb von seinen Eltern getrennt werden sollte, weil es durch seinen Vater Jüdischer und Arabischer Abstammung war. Offen erwähnt wurde dies selbstverständlich nicht. Diese versteckte Einstellung war allerdings während der staatlichen Verwaltung und somit in gewissem Sinn „Vergewaltigung“ meiner Tochter immer wieder indirekt feststellbar als Ausdruck r a s s i s t i s c h e r Gesinnung der kantonalen Justiz und Behörden, die uns die natürlichsten Menschen- und Kinderrechte nicht zugestanden.
Wir wussten von jenem Beschluss nichts, als wir am 14. Juni eine anthroposophische Therapieeinrichtung in Dornach bei Basel besichtigten, wo sich Anna mit dem Baby zu erholen hoffte. Doch als wir dieses „Haus Jonas“ nicht mochten, es für ungeeignet befanden, wurde Anna-Corinna mit Estrella im Kinderwagen auf der Strasse urplötzlich mittels eines Polizeieinsatz zusammen mit mir angehalten. Bei dieser Aktion wurde ich von der Dornacher Polizei verhaftet, beschimpft, bedroht - im Stil etwa wie die Polizei heutzutage oft mit Schwarzen in den USA umgeht - und noch am selben 14. Juni 1990 willkürlich des Landes verwiesen. Anna-Corinnaandererseits erlebte danach eine nie endende albtraumhafte Entmündigung, der sie genauso absurd und irrational ausgesetzt war wie etwa die Opfer in Horrorgeschichten Kafkas. Sie wurde ab diesem Moment in jener Einrichtung zusammen mit dem Baby unter Polizeiaufsicht festgehalten, und ihre Entrechtung begann nun damit, dass die Grosseltern ihr fristlos! die eigene Wohnung in Basel entzogen. Als offizieller Vorwand diente eine Mietbürgschaft, die der Grossvater meiner Tochter zurückzog. Zugleich wurde jeder Kontakt zwischen mir und Anna-Corinna verunmöglicht. Wie eine Gefangene hielt man sie da neun Tage hindurch fest. Sie durfte von diesem feinen Haus Jonasaus nicht telefonieren, ein Einschreiben meinerseits wurde ihr nicht übergeben, die Polizei überwachte ihren Aufenthalt. Auch besagter Jugendamtsbescheid über den Entzug der elterlichen Gewalt gelangte nicht in ihre Hände, und so unterblieb die rechtzeitige Einlegung eines Wider-spruchs, da dieses Papier sie auch später nicht erreichte, nachdem sie keinen eigenen Brief-kasten mehr besass und nach Deutschland geflohen war. Wir wussten somit davon über-haupt nichts, als sie am Sonnabend, dem 23. Juni bei unserer Wiederbegegnung sofort aus dieser fragwürdigen „Therapiestätte“entwich. Aber tags darauf verweigerte man ihr die Her-ausgabe des Kindes, das sie hatte zurücklassen müssen, um überhaupt wegzukommen. Später wurde behauptet, sie habe unser Kind „aufgegeben“, was die Wahrheit auf den Kopf stellte, da Anna-Corinna aus dieser Freiheitsberaubung geflohen war, um sich juristischen Beistandes zu versichern. Inzwischen wurde unser Baby „zu seinem Schutz“, wie es postum die Basler Jugendbehörde zynisch deklarierte, an einen unbekannten Ort „in Sicherheit"ver-bracht. Ins 'Holée-Kinderheim’ der Heilsarmee in Basel. Ein Ort, der Anna-Corinna jedoch erst z w e i Wochen später(!)am 9. Juli 1990 unter mysteriösen Sicherheitsmassnahmen, die die Absurdität der Vorgänge weiter steigerten, offenbart wurde. Diese rücksichtslose, abrupte, brutale Trennung ohne jede Verhältnismässigkeit von der Mutter muss unser Baby, das bis dahin noch gestillt wurde, in seiner frühen Phase ernstlich traumatisiert und in psychi-schen Tiefenschichten geschädigt und verletzt haben.Das Kind war keine sechs Monate alt und war nun von einem Tag zum anderen anlasslos zum Objekt staatlicher Eingriffe geworden. Es war jetzt ein Baby, das unter Entzug der mütterlichen Zuwendung „verwahrt“ wurde hinter den Gitterstäben einer „christlichen“Einrichtung. Hinzu kommt: In der Folge wur-de von dort aus mit Absicht Weiteres veranlasste, um Kind und Mutter, Kind und Vater auf Dauer zu trennen und insbesondere jede Beziehung, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu unterbinden. Der Geist, in dem dies geschah,ausgehend von den gegen mich aufgehetzten Basler Jugendbehörde, war vergleichbar mit den Intentionen der Nazis gegen-über Menschen jüdischer „Rasse“. Meine Tochter musste seither in einem aggressiven, chauvinistischen, ultrarechts orientierten Milieuaufwachsen, das von Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit, übersteigerten Nationalgefühl geprägt war. Offenbar liess man sie im Glauben heranwachsen ihr Vater, von Profession Diplompädagoge, sei kriminell und eine verrufene üble Gestalt. Doch in Basel, dieser berühmten historischen Stadt mit Kulturprestige, Wirtschaftsmacht und weltbekannter psychologischer und pharmazeutischer Forschung, suchte ich damals wie auch späterhin vergeblich nach einem Mindestmass an Interesse für diese Vorgänge und selbstverständlicher Anteilnahme, Mitgefühl, Menschlichkeit. Es war mir all die folgenden Jahre hindurch unmöglich irgendwelche Instanzen oder Persönlichkeiten mit Einfluss zu finden, die einen Beitrag hätte leisten wollen diese unwürdigen Umstände zu beenden! Trotz unzähliger Briefe, die ich schrieb und Hunderter Versuche Kontakte anzu-bahnen zu Frauen- und Menschenrechtsverbänden, Juristen, Pressevertretern etc., fand ich nie eine Organisation oder Stelle, die diese Affäre untersuchen und die Fakten unvoreingenommen zur Kenntnis nehmen wollte. Assistenz, Hilfe, Verständnis für diese unfassbare Situation der Entrechtung waren nicht zu finden. Beispielsweise sprachen auch die kalten abweisenden Reaktionen des deutschen Aussenministeriums und weiterer Deutscher und Europäischer Regierungs- bzw. Parlamentsinstanzen davon, dass solche Staatskriminalität, wie ich sie in der Schweiz erlebte, niemanden zu einer Reaktion veranlasste.
Zwar behielt Anna-Corinna die im Schweizer Recht wenig bedeutsame „Obhut“ für ihr Kind, doch das elterliche „Sorgerecht“ erlangte sie nie mehr wieder. D.h. der Staat - vertreten durch den Kanton Basel - behielt unser Kind willkürlich bis es 18 Jahre alt war in bevormundender Verwahrung, so als ob es keine natürlichen Eltern- und Kinderrechte in der Schweiz gäbe. Während dessen müssen sich die zuständigen Behörden schon 1990 im Klaren gewesen sein, dass man mit den angewandten Methoden dem Kind, das den Schock der Trennung von der Mutter auch nach Jahren im Heim nicht überwand, Traumatisierungen, die ein Leben lang nachwirken würden und kaum therapiefähig sind, zufügte. Symptomatisch war beispielsweise aucheine grausame Strenge, der zu Folge man Anna-Corinna anfangs nur alle 14 Tage ein bloss zweistündiges Besuchsrecht bei ihrem Baby einräumte. Mir wurde das gleiche zweistündige Besuchsrecht -rigider übrigens als gegenüber Schweizer Strafgefan-genen!- nur einmal pro Monat zuerkannt, doch unter Vorwänden sofort nach dem ersten Besuch gestrichen. Estrellas deutsche Grossmutter, Überlebende des Holocaust und einer politischen DDR-Haft,durfte ihre Enkelin ebenfalls nur wenige Male besuchen, späterhin gar nicht mehr.
Drei Jahre hindurch, 1990 - 1993, musste Estrella im besagten Heim mit Gefängnisatmosphäre unter Leitung einer Heilsarmee-Offizierin verbleiben. Diese Gemeinheit, die gegenüber ihren deutschen Angehörigen waltete, stand im Kontrast zu den Besuchs- und Umgangsmöglichkeiten, die man den Schweizer Grosseltern und weiteren Verwandten aus dieser Sphäre ohne alle Kontrolle und wie selbstverständlich einräumte. Diese Leute fanden nach und nach Gefallen daran die Enkelinmanchmal sogar für Tageaus dem Heim zu holen. Ihnen wurde das Kind, das sie in diese furchtbare Lage gebracht hatten, nach Belieben ausgeliefert. Aufziehen wollten sie es allerdings nicht, und sie zahlten auch nichts für dessen Unterhalt, den nach 18 Jahren in Höhe von mehreren Hunderttausend Schweizer Franken der Kanton Uri dem Kanton Basel erstattenmusste gemäss dem seltsamen Schweizer Abstammungs- bzw. „Heimatrecht“. (Die „Heimatorte“ für Anna-Corinna S. und meine Tochter sind Altdorf/Kt. Uri und Oberkirch/Kt. Luzern.)
Nach dem 26. Juni 1990 war in Basel ein Rechtsanwalt für Anna einige Wochen lang tätig, aber er vertrat sie nicht mit Nachdruckwegen vorerst ausbleibender Anzahlung eines Honorars. Er unternahm keineswegs die notwendigen legalen Schritte, um das Kind aus der „Staatshaft für ein Baby“ zu befreien. Darum beantragten wir, sobald dies offenkundig wurde, im Juli 1990 Heiratspapiere, obwohl wir uns eine eventuelle standesamtliche Eheschliessung für später vorbehalten hatten. Vor allem sollte durch unsere Heirat die mir zustehende Position als Kindesvater gesichert werden, da ich in Basel als rechtloser Ausländer in Bezug auf meine Tochter behandelt wurde. Auch waren zwischenzeitlich Gespräche mit den Jugendbehörden, aber auch mit anderen Stellen oder potenziellen Helfern (Pfarrer, Sozialarbeitern o.ä.) nicht zu Stande gekommen oder gescheitert. Uns begegneten in jener Periode durchweg nur Apathie, Desinteresse, Gleichgültigkeit oder Rassismus, Voreingenommenheit, Diskriminierung, Einschüchterungsversuche. (Selbst bei „Frauenrechts-Organisationen“, Unistudentenschaft, amnesty international, PolitikerInnen, die ich anrief, usw..) Desgleichen auch von Seiten der Medien, die ich aufsuchte oder anschrieb. Schliesslich initiierte das 'Holéeheim' eine weitere Stufe der Repression. Mitte August 1990 informierte man von dort aus die Schweizer Grosseltern über einen gerade stattfindenden Besuch Anna-Corinnas bei unserem Kind. Diese schäumten seit Wochen vor Wut, weil ihre Tochter mich nun ehelichen wollte. In Deutschland, wo wir zwischenzeitlich lebten, hatten sie versucht uns die Polizei auf den Hals zu hetzen, und beim Basler Standesamt hatten sie Einspruch gegen unsere beabsichtigte Eheschliessung eingelegt. Anna verkannte jedoch die Feindseligkeit ihrer Angehörigen und begab sich an jenem 16. August 1990 zu einem „klärenden Gespräch“ins Elternhaus. Ergebnis war: Einige Stunden später veranlasste ihr Vater, praktizierender Augenarzt, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und fingierter Diagnose als „fürsorglicher Arzt“eine Einweisung seiner Tochter in die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK), nachdem sie im "Familiengespräch"nicht vom Heiratsplan hatte ablassen wollte.Das führte zu weite-ren gravierenden Menschenrechtsverletzungen.Meine Verlobte musste von da an in einer geschlossenen Station der ‚PUK’ über Wochen eine Gehirnwäsche, die mit Erpressungen, Nötigungen und Einschüchterungen einherging, durchstehen. Und zwar unter Leitung und Beihilfe durch die dortigen Ärzteschaft. Derweil informierte man mich entgegen ihrem aus-drücklichen Wunsch nicht von ihrer Einlieferung, während ich von Deutschland aus nach ihr suchte und keinen Weg fand meine vermisste Verlobte ausfindig zu machen. Später beriefen sich diese Psychiater, eingebunden in die Weltspitzenklasse der psychiatrischen Forschung, wenn man Medienmeldungen glaubt, bezüglich eines derart skandalösen Umgangs mit einer anfangs gesunden und bewussten Patientin auf eine unfassbare Diagnose, die sie angeblich hätten stellen müssen. Sie sei „beziehungssüchtig“, sei „psychisch abhängig“von mir gewesen und ich hätte ihr den freien Willen entzogen - z. B. beim standesamtlich vorlie-genden Entschluss zu heiraten. Sie hätte, falls man diese wahnwitzige Argumentationnachvollzieht,von unserer Liebesbeziehung, die ein Kind hervorgebracht hatte, g e h e i l t werden müssen! („Romeo&Julia“ aus Shakespeares Werken, die auch im Diogenes-Verlag verlegt werden, grüssten.) Diese infame Begründung, die nur widerspiegelte, was ihre Schweizer Verwandtschaft so sehen wollte, genügte gemäss Auffassung jener offenbar in mittelalterlichen Kategorienbefangenen oder korrumpierten Ärzteschaft um sie vom „schädlichen Einfluss ihres Verlobten“fernzuhalten. Statt, was vom medizinischen und psychologischen Standpunkt geboten und selbstverständlich gewesen wäre, ein Gespräch mit mir bzw. zu dritt darüber zu führen, machte man sie in der Basler PUK ab ihrer Einlieferung zum Opfer von illegalen Zwangsmassnahmen und Freiheitsberaubung. Demnach war es zulässig eine junge Mutter mit Baby per unfreiwilliger Psychiatrisierung von der Liebesbeziehung zum Kindesvater und der beim Standesamt angemeldeten Heiratsabsicht zu „heilen“!Folglich galt ich als Krankheitsursache, nicht mehr als Mensch. Worin ich mit Recht niedrigstenRassismus erkennen musste, den Anna-Corinnas Verwandtschaft mit diffamierenden Auslassungen über mich verbreitet hatte. Was, wenn man die gesamte Konstellation betrachtet, eine ungeheuerliche Intrige andeutet, an der sich Basler Psychiater gestützt auf ihre vorgebliche Fachautorität beteiligten. Dabei folgten sie offenbar einem Wahn oder gar rassentheoretischen, gegen Araber und Juden gerichteten Vorstellungen. Denn schliesslich liesse sich mit solcher Logik jede Liebes-beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen als „Krankheit“ definieren!!
Doch wie gesagt, die Basler Psychiatrische Universitätsklinik(PUK)begriff es so, und daher wollte man mich mit voller Absicht nicht mal über die Einlieferung meiner Verlobten informieren. Erst Tage später erfuhr ich von der Polizei, bei der ich eine Suchanzeige aufgegeben hatte, wo man meine Verlobt eingesperrt hatte. Aber aus der oben zitierten Logik durfte ich dann nicht zu ihr vorgelassen werden. Als ich 10 Tage später erstmalig wieder mit ihr sprechen konnte, erfuhr ich, dass sie seit jenem 16. August 1990 gegen ihren erklärten Willen mit starken Psychopharmaka behandelt wurde. Die Weigerung der Einnahme war ihr inzwischen als Widerstand mit allen Folgen, die das gemeinhin in geschlossenen Stationen der Psychiatrie hat, ausgelegt worden. Man hatte sie ihr zwangsweise eingeflösst. So wurde für Anna, was sie in der Psychiatrischen Universitätsklinik erlebte, was sie sah, was sie aushalten musste, zur alb-traumhaften Hölle. Denn sie war dort Opfer einer Freiheitsberaubung, gegenüber der sie wehrlos war, in der man ihre Proteste nicht anhörte, sondern sie mit Zwangsmethoden sedierte. ... Dass so etwas in der Schweiz möglich war, hätte sie sich zuvor niemals vorstellen können. Und so verlor sie binnen weniger Tage ihr Vertrauen in Recht und Kultur der Gesellschaft.Sie war in der Folge so demoralisiert, dass sie hinterher nie mehr so weit rehabilitiert wurde und zu sich kam, um ihr Universitätsstudium fortzusetzen, was sie vor der Geburt unsrer Tochter noch ausdrücklich beabsichtigt hatte. Falls man somit ihre Befindlichkeit vor und nach der Psychiatrisierung vergleicht, die sich in wechselnden Stadien von da an noch jahrelang mit Unterbrechungen hinzog, so war sie seitdem ein „gebrochener Mensch“. Wenn andererseits zuvor überhaupt eine medizinische Symptomatik vorlag, dann hätte man vielleicht feststellen können, dass Anna an einer moderaten Postschwangerschaftsdepression litt im Kontext der Diskreditierung durch ihre Familie und sozialer Deklassierung wegen dem Bezug von 'Fürsorgeleistungen'.
Unter derartigen Umständen brachte man sie dazu, eine sogenannte "freiwillige"Zustimmungzu diesem psychiatrischen Aufenthalt zu unterschreiben. Darüber hinaus wurde sie auf jener geschlossenen Station, die sie vier Wochen hindurch nicht verlassen konnte, und dazu unter dem Einfluss der zwangsweise verabreichten Psychopharmaka genötigt, das heisstmit Hinweis auf ihr Baby, das sie andernfalls so bald nicht wiedersehen würde, regelrecht erpresst, Einverständniserklärungen zu unterschreiben zum Verzicht auf ihre elterlichen Rechte bei unserem Kind, zur Auflösung ihrer Wohnung und zu einem "Rücktritt vom Eheversprechen" zur Vorlage beim Basler Standesamt. Es handelte sich um Formulare, die ihr Bruder in juristischem Stil verfasst hatte. Jedoch erhielt sie keinerlei unabhängige Rechtsberatung vor Unterschriftleistung. Mit Blick darauf zeigt sich, dass die Psychiatrisierung allein deshalb veranlasst wurde um diese - in einem Rechtsstaat unwirksamen- Erklärungen zu erhalten, auf die es der Verwandtschaft ankam, die unsere Heirat zu verhindern trachtete.
Der Familienclan, dem der Diogenes-Verlag zu 49% gehörte, der mit den Eigentümern derJulius-Bär-Bank verschwägert war, der unter den Spitzenmanagern der Nestle vertreten war und mit einem Onkel von Anna-Corinna der diplomatischen Sphäre der Schweiz angehörte, der zwei katholische Mönche als Theologieprofessor bzw. Afrika-Missionar (beides väterliche Onkel von Anna-Corinna) in seinen Reihen zählte und an der Schweizer Geschichte des 19. Jahrhunderts zentral beteiligt gewesen war, sah eine Gefahr für Familieninteressen, wenn diese Tochter mich geheiratet hätte.
Und auch darin, falls Anna-Corinna das von der Familie anfänglich abgelehnte Kind aufzog. Darum setzte man unter massiver Beihilfe durch staatliche und medizinische Instanzen die Entmündigung der eigenen Tochter durch. Annas Eltern erhielten ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsrecht für ihre erwachsene Tochter zugesprochen, die für „krank“erklärt wurde. Wobei in Basel dieser Prozess der Vergewaltigung von Menschenrechten so stattfand, dass man sich nicht die Mühe machte, mich als doppelt Betroffenen, nämlich als Verlobten und Vater einzubeziehen und wenigstens anzuhören. Erst nach Beendigung dieser infamen Vorgänge erhielt ich einen Einschreibebrief der Staatsanwaltschaft, 'es würden Einsprüche gegen die Eheschliessung schweben.' Kurz darauf erreichte mich ein zweiter Brief in Deutschland, das Problem sei geregelt. Das schien ein automatisches Verfahren zu sein, niemand kümmert sich darum welchen Entwürdigungen und Entrechtungen jene Schweizerin ausgesetzt war, gegen deren Eheschliessung die Eltern Einspruch erhoben hatten. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft ja die richtige Instanz gewesen, um zu eruieren, was da lief.
Folgend war es mir bis Juli 1991 unmöglich heraus zu finden, wohin man meine Verlobte nach ihrem Aufenthalt in der PUK im September 1990 verbracht hatte. Denn wie gesagt mich unterstützte niemand. Ich begegnete bei meiner zweiten Suche nach Anna-Corinna überall eisigem Schweigen und erhielt nirgends irgendeine Beratung. Selbst der erwähnte Anwalt, den Anna im Juli 1990 wegen Estrella eingeschaltet hatte, zog sich darauf zurück, er dürfe mir ihren Aufenthaltsort nichtnennen. Mit anderen Worten ihr eigener Anwalt beschirmte in diskretem Einverständnis mit Justiz und Ämtern diese Praxis, die unter Erpressungen statt-fanden, bei denen man ihr weitere Einschliessung und Entzug des Besuchsrechtes bei unserer Tochter androhte.Bei seiner durch Medikamente betäubten, hilflosen, eingesperrten Klientin war zwangsweise ihre Verlobung aufgelöst worden, doch jener „ehrbare“Rechtsanwalt und (vor allem) Vermögenstreuhänder in Basel nahm daran keinen Anstoss!Er legte im Interesse seiner Mandantin nie Beschwerde ein und riet ihr stattdessen sich anzupassen, alles zu unterschreiben, die Ausschaltung ihrer Menschenrechte zu akzeptieren.
… Es erscheint irrsinnig: Jede Einwirkung bei dieser Affäre war auf diskrete pseudolegale Vergewaltigung elementarer Menschenrechte angelegt, doch in Justizkreisen von Basel, mit denen ich in der Folge darüber sprechen wollte, nahm man davon nicht die geringste Notiz. Diese Haltung verdeutlichte noch einmal die Staatsanwaltschaft Basel, als man eine umfangreiche Strafanzeige, die ich im Juli 1991 einreichte, ungeprüft in Bausch und Bogen verwarf. Auch freie, unabhängige Basler Juristen reagierten so, darunter Professor Luzius Wildhaber, der spätere Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er antwortete nicht, als ich ihn anschrieb, so wie viele andere.
Am 14. Juli 1991, (202. Jahrestag der Französischen Revolution, die die Menschenrechtserklärung hervor brachte,) meldete sich Anna-Corinna telefonisch bei mir und bat mich ihre Flucht aus einer Privatklinik zu organisieren, in die ihre Familie sie in jener Phase hatte bringen lassen, während sie durch die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka praktisch willenlos war. Ich holte sie nun im Tessin bei dieser Einrichtung ab, in der sie ohne Zugang zur Aussenwelt die Zwischenzeit verzweifelten Gemütes verbracht hatte. Sie erzählte mir durch welche Formen von Druck und Erpressungen bezüglich des Umgangs- und Besuchs-rechts beim Kind man sie abgehalten hatte sich selbst zu befreien. Jetzt blieb sie einige Monate in Deutschland. Aber es wurde ein Hauptmotiv für sie in ihrer tragischen Mutterrolle das ihr zugestandene minimale 14-tägige Besuchsrecht bei unserer Tochter, je à nur 2 Stunden!, nicht ganz zu verlieren. Zugleich war kein Geld vorhanden, um einen Anwalt mit vernünftigen und normalen Rechtsempfinden in Basel damit zu beauftragen das Vorgefallene juristisch aufzugreifen. In jener Epoche war ich arbeitslos, weil ich mich nicht auf eine Job-suche konzentrieren konnte und im Prinzip ebenfalls psychologisch überbeansprucht bzw. traumatisiert war durch diese skandalöse Affäre, bei der ich trotz intensiver Suche keine Unterstützung, keine Helfer, keine Öffentlichkeit fand. Es deprimierte mich erheblich und liess mir keine Ruhe, dass es nirgends gelang irgendein Echo auf eine so dramatische Affäre zu erzielen. … Meine Strafanzeige, erstattet bei der Staatsanwaltschaft Basel Ende Juli 1991 wegen der Rechtsverletzungen, deren Opfer wir geworden waren, war wie erwähnt ohne irgendeine substanzielleÜberprüfungsummarisch niedergeschlagen worden. Da waren, wie sich indirekt feststellen liess, nicht mal Akten sondiert worden. Im Schweizer Juristenmilieu herrschte in jener Zeit allgemeines Einverständnis mir als Ausländer wirksame Einspruchsrechte und jede Einsichtnahme in die juristisch relevanten Details des Komplott gegen meine Tochter und meine Verlobte zu verweigern.
(Zu den Massnahmen und Vorkommnissen im Kontext wurde mir übrigens bis in die Gegenwart die Akteneinsicht gerichtlich untersagt: Urteil des Bezirksgericht Liestal/BL im Jahr 2011.) D.h. 1991 und ff. liess sich die Staatsanwaltschaft Basel nicht dazu herab, ins Detail zu gehen, als meine Vorwürfe auf den Tisch kamen. Es gab keinerlei Untersuchung. Auch später wurde meinen Beweisanträgen in diversen von mir angestrengten Verfahren, die bis zum Schweizer Bundesgericht führten, niemals nachgegangen. Im Tenor von Entscheidungen fand sich stets eine pauschale Negierung der von mir vorgebrachten Vorwürfe und Tatbestände ohne dass irgendein Details überprüft worden wäre. K e i n e Instanz wollte je die Realität dieses Skandals zur Kenntnis nehmen. Das erlebte ich bei meinen Eingaben an die Schweizer Regierung, Staatsanwaltschaft, PolitikerInnen, Journalisten und selbst bei ‚amnesty international’, der französischen 'Ligue de Droits de l'Hommes', beim Europarat oder anderen Organisationen, egal wie ich die berechtigten Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen zu belegen suchte. Auch z.B. Politiker der 'Die Grünen', mit der ich mich seit ihrer Gründung 1980 verbunden gefühlt hatte, waren mehrfach nicht bereit der Sache nach zu gehen. Es gab allerdings eine Ausnahme, den späteren Sprecher der Die Grünen/Les Verts im Europäischen Parlament, Alexander Langer, der mir 1993 sogar sein Strassburger Büro für einige Tage überliess, um die technischen Einrichtungen des Parlaments, Fax, Telefon, Kopierer unentgeltlich zu nutzen. Leider war er schon 1995 nicht mehr am Leben, nachdem er sich erfolglos für Frieden in Ex-Jugoslawien eingesetzt hatte.
Was die weitere Entwicklung anbelangt, so kann man davon sprechen, dass Anna-Corinna psychisch zerbrochen war, sich nicht wehren wollte und sich nie von dem Schock erholte, den sie bei der traumatisierenden ersten Psychiatrisierung im August 1990 erlitten hatte. Auch blieb sie psychologisch abhängig von ihrer Verwandtschaft. Sie akzeptierte ihre Rechtlosigkeit, weil sie nur so den Kontakt zum eigenen Kind aufrecht erhalten durfte. Eine demütige Haltung, die leider Unterwürfigkeit beinhaltete. Auch liess sie sich bei ihrer völligen Resignation weitere Male in eine psychiatrische Klinik einweisen. Statt um unsere Tochter mit ihrem Anspruch als Mutter auf Wiedergutmachung des von beiden erlittenen Unrechts zu kämpfen, liess sie sich nicht darauf ein noch einmal einen Anwalt zu beauftragen. Sie glaubt bis heute, sie könne emotional keine Besprechung, keine objektive Analyse des Vorgefallenen ertragen, sie würde dann erneut in eine Krise hineingeraten. Und dies nach inzwischen 25 Jahren! So wurde meine Tochter, ohne dass ihre Mutter die für sie durchaus möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen vermochte, während der folgenden Jahre in einem abgelegenen Dorf einer ideologischen Erziehung, einer Gehirnwäsche gleich, durch eine Pflegefamilie unterworfen, die ihr schändliche Vorurteile gegen den eigenen Vater beibrachte. Auf Veranlassung dieser Schweizer Nationalisten versagte man auch meiner Mutter, Estrellas Grossmutter, erneut ein Besuchsrecht bei ihrer Enkelin, was sie dazu veranlasste gegen die „Anordnung der Unterbringung“ von Estrella zu klagen. Sie versuchte rechtliche Schritte zu unternehmen, wurde jedoch vom Bezirksgericht Liestal genauso abgewiesen wie ich in diversen von mir angestrengten Verfahren. Es muss definitiv festgestellt werden, dass Kantonsbehörden und Gerichte es ganz bewusst mit zynischer, Menschen verachtender Intentiondurchsetzten, Estrella der väterlichen Familie und ihrem Vater, der immer wieder ohne Begründung als „Gefahr für das Kindeswohl“eingestuft wurde, zu entfremden.
Man billigte Estrella niemals die existenzielle Grunderfahrung zu, dass sie zwei gleichwertige Elternteile besitzt, stattdessen wurde die Beziehung zwischen Vater und Kind systematisch unterdrückt. - Ich erhielt nie ein Besuchs- und Umgangsrecht.
Auf wenige Stunden begrenzte Begegnungen fanden nur 1997 unter traumatisierenden Bedingungen statt, die meine Tochter zum Weinen brachten unter Aufsicht unmenschlicher Psy-chiater, deren einziges Interesse darin bestand, der infamen Gemeinheit des Staates den Stempel angeblich neutraler Begutachtung aufzudrücken, um so die Zwangsmassnahmen der vergangenen Jahre zu legitimieren. Und damit stand das, was ich bis 2008 von Seiten der beiden Basler Kantone auf allen Ebenen der Verwaltung, Justiz, Medien und regionaler Politik an Schikanen, Beleidigungen, Repressionen, Indifferenz, Gleichgültigkeit, Unmenschlichkeit erlebte, der skizzierten Infamie gegenüber Anna-Corinna und Estrella in nichts nach. Die 1990 kolportierten Verleumdungen meiner Person wurden ohne gültige Anhaltspunkte Jahrzehnte hindurch perpetuiert ohne dass z.B. Vorstrafen gegen mich sprachen. Das lässt sich nur so erklären, dass in der Nordwestschweiz diskrete rassistische Vorurteile obsiegten. Für's Ausland hingegen will Basel als besonders tolerant erscheinen. Die beiden Halbkantone inszenieren sich als weltoffen und kehren in ihrer Eigenwerbung ihre angebliche Internationalität heraus. Derweil erinnerte die uns zuteil gewordene Diskriminierung daran, dass in der Schweiz die Mentalität des europäischen Faschismus seit dem Zweiten Weltkrieg nie bewältigt wurde, sondern unter der schönen Oberfläche einer vorgeblichen Humanität weiterwirkt. Was übrigens eine 1995 - 2000 zu diesem Thema virulente Staatskrise deutlich erwies, als der Jüdische Weltkongress aufdeckte, wie die Schweizer Banken im Holocaust verschollene Juden betrogen und bestohlen haben.
In all den Jahren seit 1990 versuchte ich vielfach die Affäre an die Öffentlichkeit zu bringen. Plötzlich reagierte die Schweizer Bundespolizei auf Ersuchen des Kantonsnach ersten Rückfragen Schweizer Journalistenmit einer Einreisesperre für mich. Diese galt auf fünf Jahre bis Anfang 1997 und kam zustande unter aktiver Mitwirkung des erwähnten Onkels von Anna, Hr. R. Bettschart, der den Diogenes Verlag mitbegründet und bis 2010 geleitet hat. Mit diesemMittel sorgte man - übrigens unter späterer Billigung (1994)durch den zuständigen Parlamentsausschuss des Schweizer Nationalrats, den ich anrief- dafür, dass irgendwelcher Ärger wegen dieser Kinder- und Frauenrechtsaffäre, der eventuell entstehen konnte, jedenfalls ausserhalb der Landesgrenzen verbleiben würde ohne die Schweizer Öffentlichkeit zu bewegen. … So war 1997, als ich wieder legal in die Schweiz reisen durfte, schon zu viel Wasser den Rhein hinunter geflossen, um auf Journalisten zu treffen, die jenen elementaren Rechtsbrüchen von 1990 noch Aufmerksamkeit schenken wollten. Auch in vielen Redaktionen des Auslandes verzichtete man von Beginn an darauf der Sache nachzugehen und etwas darüber zu publizieren, weil in jener Epoche niemand das internationale Prestige der Schweiz in Zweifel ziehen wollte.Das galt für wirklich sämtlicheMedien im Dreiländereck Schweiz-Deutschland-Frankreich. Investigative Recherche wäre gefordert und normal gewesen, doch sobald ich im Gespräch mit Redakteuren erwähnte, welcher nationale Background auf Seiten von Annas Familie mitbeteiligt war, wurde die Affäre zum Tabuthema. Dies war auch festzustellen bei überregionalen europäischen Medien und (Spitzen-) PolitikerInnen, die ich informierte. Ich blieb jedoch beharrlich, obwohl schon standardmässig keine Resonanz zu erwarten war. Denn es wareine soziokulturelle Entdeckung, die sichmit schwarzen Humor beliebig verifizieren liess, wie weitgehend das internationalen Prestige der Schweiz und be-sonders des Diogenes-Literaturverlags es automatisch bewirkte, dass ich als unglaubwürdig eingestuft wurde. Somit konnte ich fest damit rechnen auf jede Form einer eingesandten Darstellung mit Bitte um Berichterstattung nie etwas anderes als bedauernde, ablehnende oder gar keine Resonanz zu erhalten. Diese Nichtbeachtung konkreter Musterbeispiele für andererseitsHauptthemen der öffentlichen Diskussion - Frauen- und Kinderrechts-verletzungen, Rechtsverweigerung, Ausländerfeindlichkeit, rassistische antisemitische Diskri-minierung- schuf im Laufe der Zeit ein moralisches Legitimationsdefizitbei all jenen, die ich anschrieb und die gar nicht oder nur unzureichend unter Verletzung ihrer öffentlich deklarierten Massstäbe antworteten. Bald lernte ichdiesen Mangel an Gewissen, dieses klar ersichtliche Manko bei Politikern, Juristen, Journalisten usw. als seltsame mediale Ware zu betrachten. Dieses Phänomen bei allen getesteten sozialen Eliten verwandelte sich in ein„negatives spirituelles Kapital“.Es wirkte dahin gehend, wie ich feststellte, um z. B. bei jedweder Beteiligung an Friedenspolitik, wo man dieser Klasse von Leuten ja auf anderer Ebene begegnete, entgegen aller Absichten kontraproduktive schwarze Impulse zu generieren, die die Gewissenlosigkeit der vom Westen verurteilten Gegner von Freiheit, Humanität und Kultur nur noch steigerten. Ich versuchte diese Wirkung im Sinn von Sozialforschung objektiv zu beobachten. Dieses Kapital, das aus den Abgründen der Geschichte stammt, regeneriert offenbar einen mittelalterlichen Landsknechtgeist der in der Schweizer Tradition wurzelt und nie in Frage gestellt wurde. Ein Syndrom,das die Sitten des 30-jährigen Krieges,die Geister von Destruktion, Massakern, Plünderung, Versklavung und Vergewalti-gungen indirekt verbreitet durch die globale Rolle der „neutralen“Schweiz aus einer arroganten chauvinistischen Selbstgerechtigkeit wiedererstehen lässt.
… Eine Analogie für dieses Destruktionspotenzial, das aus der untersuchten Delegitimation der Eliten entspringt, bietet im ökonomischen Bereich die Börsenspekulation auf „Baisse“, aus der man mit Putin-Optionen genauso Gewinne erzielen kann wie bei der Spekulation auf „Hausse“. Dies bedeutete übertragen auf die indirekte Wirkung dieser Affäre, dass Folgen eintraten, die weit über die eigentliche Dimension des Skandals hinausreichen. Denn je länger ich gegen Windmühlen bigotter Heuchelei im öffentlichen Raum ankämpfte, desto massiver wurdedie unterschwellig entstehende Legitimationsbasis für jene, die den antiarabischen-antiislamischen Charakter der vorgefallenen Menschenrechtsverletzungen als spirituellen Anreiz nutzten um ihre Rechtsbegriffe aus moslemischen Verständnis dem gegenüber zu stellen.... So weit zu gehen habe ich nie jemanden aufgefordert, und es war auch nur ein Minimum von Features der Affäre in muslimischen Kreisen kommuniziert worden, was ausserdem nie als öffentlichkeitswirksame antiwestliche Propaganda geplant war. Aber anscheinend wurdenSchlüsse, die man aus der fehlenden europäischen Resonanz zu der geschilderten Verachtung von Menschenrechtsprinzipien im Umkreis von Elitesphären der Schweiz ziehen konnte, von dezidierten Muslims – u.a. in diplomatischen Vertretungen islamischer Staaten in der Schweiz- auf ihnen gemässe Weise interpretiert. Auch meine väterliche Familie in Algier besass Verbindungen zu Kreisen relevanter Vertreter jenes radikalen Islams, der in den letzten Jahrzehnten immer wieder den Jihad ausgerufen hat. Daraus folgte möglicherweise, dass manche Zeitverhältnisse ohne jeden erkennbaren Zusammenhang, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Allerdings lassen sich meine diesbezüglichen Wahr-nehmungen nicht in knapper Form darstellen.
Dazu habe ich eine komplexe Erzählung als „dokumentarischen Roman“ verfasst. Vieles klingt in ihr so als sei es nicht (gottgewollte) Zufälle, denen ich als „swiss-made time“ nachspüre, sondern surrealistische Erfindung. Doch in Wahrheit habe ich in keinem Abschnitt die Faktizität von zitierten Ereignissen und Tatsachen verletzt. Es gab derart viele merkwürdige Geschehnisse, die ich nicht grundlos einbezog, dass jeder Leser sich von indirekt wirksamen Einflüssen überzeugen kann, die letztlich vom moralischen Vakuum ausgehen, das dieser Skandal produziert. Mein Romanbericht kann unter vielen Aspekten als symbolhaft und repräsentativ für die Dekadenz der Medienwelt gewertet werden. In dieser Form als empirisches Fazit bewirkt er übrigens mehr als empörte Medienberichte, die nach kurzer Zeit dem Vergessen anheim fallen. Dass allerdings auch dieses Buch bislang nirgends auf Resonanz stiess, nie besprochen, nie rezensiert, nie erwähnt wurde, schreibe ich ebenfalls dem Phänomen des Totschweigens unangenehmer Tatsachen zu, die das Prestige von (Kultur-) Eliten beschädigen könnten, ... und bin darüber nicht mal unglücklich. Denn die kaum berechenbaren, doch sehr effektiven Auswirkungen dieses und weiterer geschilderter Skandale machen diesenZeitromanselbst ohne Resonanz zu einer scharfen Waffe, auch wenn er nur unterschwellig wirkt. Es erstaunt mich zunehmend, wie mein Entwurf von Wirkungsmustern, den ich darin entwerfe, immer wieder von real stattfindender terroristischer Gewalt oder anderen Katastrophen eingeholt bzw. gespiegelt wird. Daher steht für mich als Beobachter inzwischen ausser Frage, dass fortlaufend eine gewisse Redundanz wirkt, die indirekt reflektiert ein subtiles Feedback erschafft, das sich ausserhalb rationaler Kategorien entwickelt.
Der Roman 'SWISS-MADE TIME!' kann von Lesern, die sich für interkulturelle Fragestellungen interessieren, über den Buchhandel geordert werden. Er ermöglicht absurde, surrealistische und doch realitätstüchtige Eindrücke davon, wie aus einem Frauen- und Kinderrechtsskandal in einem erzkatholischen Milieu und im Umfeld ökonomischer Eliten der reichen Schweizeine Affäre wurde, die sinnfällig und symbolhaft zeigt, warum der 'Clash der Kulturen' unausweichlich wird. Dabei wäre gerade dieser Anlass überaus leicht durch ein angemessenes Medienecho und juristische Klärung aus der Welt zu schaffen gewesen! Immerhin kann man nun auf der Suche nach tieferen Begründungen für manche geistigen Bewegungen, die als islamische Reaktion auf europäische Heuchelei in Sachen Toleranz und Menschenrechte angestossen werden, aus meiner intrakulturellen e u r o p ä i s c h e n Perspektive in diesem Roman eine Menge erfahren. Er ermöglicht es nachzuvollziehen, wie eine vorerst spirituelle, ja esoterische Resonanz sich verdichtet zu einem geistigen Impuls, der inzwischen auf beinahe übernatürliche Weise Motivationen produziert bei jenen vom Fanatismus Angetriebenen, die,wie man tagtäglich aus den Medien erfährt,zu einer maximalen Bedrohung der Sicherheit und des gesellschaftlichen Konsens werden.
'SWISS-MADE TIME!' von Jan von Duhn
(ISBN 978-3-00024821-4 à 39,99€)
Das Buch mit 700 S., davon 80 S. Anmerkungen, Bilder, Fotos, minutiös zusammengestellten Dokumentenfaksimiles, erscheint als provisorische Ausgabe in der Coincidence&Chance-Edition.
Erhältlich im Buchhandel für 40€ oder über coincedition@swissmade-time.de
Der Roman erzählt
in Dialogen vom oben beschriebenen Skandal und vielen weiteren explosiven politischen Items innerhalb einer fiktiver Rahmenhandlung. Es erscheinen darin bizarr verknüpfte Zeitereignisse mit
brisantem Background der Periode 1982 – 2002 aus einer gänzlich unerwarteten Perspektive. LeserInnen erleben eine amüsante, teils frivole Romanhandlung und lernen dabei eine Anzahl
zeithistorischer Fakten kennen, die der Rückseite des Schweizer Mondes angehören und bisher nie öffentlich zugänglich waren.
www.swissmade-time.de
Impressum: Jan von Duhn-H. , COINCIDENCE&CHANCE-Edition Badenweiler (Deutschland) coincedition@swissmade-time.de Tel.+49-15206660677
Jan von Duhn - H. *21. Mai ohne Angabe des Baujahrs der Maschine ...
Hier wird noch einiges eingetragen, sobald ich Zeit dazu finde!.
Dies ist nicht genau das Titelbild, sonder die "Version B", die ich mit der gleichen surrealistischen Collage versehe die beim jetzige Bucheinband Verwendung findet.