Mitteilungen zur Anna-Corinnas und Estrellas Geschichte in 'Swiss-Made Time!'

Eigentlich scheint es mit Blick auf spätere (politische) Folgen unangemessen,dass es anfangs " n u r " um eine das Gefühl ansprechende sentimentale, Herz bewegende Geschichte der Art geht, wie sie in Kitschromanen und der Boulevardpresse  ausgewälzt werden. Um der Falle einer solchen Klassifizierung zu entgehen, habe ich mich stets bemüht dem extrem politischen Charakter der Menschenrechtsaffäre Rechnung zu tragen. ... Für mich ging es schon vom Prinzip her bald nicht mehr allein um das anrührende Schicksal meiner Freundin und unseres deutsch-Schweizer Babys, das nicht veröffentlicht werden durfte, weil es sehr deutlich eine diskrete Zensur, gesteuert von Schweizer Konzernen gab, die jeden Medienbericht verhinderte. Von deren Standpunkten aus wäre in Anbetracht der gesellschaftlichen Sphären, die durch die Fakten angeklagt wurden, bei einem öffentlichen Skandal das internationale Prestige, folglich das Renomée  der ach so humanen Schweiz als angebliches "Menschenrechtsland", gefährdet gewesen. Wegen solcher Einflüsse im Background wurde diese Affäre, als keinerlei Öffentlichkeit zu erreichen war, unauflöslich und verursachte schon bald indirekte Konsequenzen, die für einen unveröffentlichten Skandal normalerweise, gemäß dem was man gewohnt ist, unvorstellbar wären und noch nie vorgekommen sind. Das beruhte auf dem unnachgiebige  Widerstand in allen angefragten Massenmedien, ob Print oder TV/Radio, gegen jede Form der Veröffentlichung, was Eskalationen hervorrief, die ich, als isolierter Vater konfrontiert mit einem Menschenrechtsskandal mir zuvor nichts hätte vorstellen können. Denn ich ließ nicht nach, als ich entdeckete, dass ich in einem immer noch derart traditionell-patriarchalischen Land, wie der Schweiz, erstmal der Sohn meines Vaters, also ein suspekter rassisch minderwertiger Araber war. Und nicht der Deutsche mit jüdischer und adeliger Abstammung, als der ich in Potsdam zur Welt kam. Was am besten die Bundespolizei demonstrierte, die mir 1991 - 1997 die Einreise in die Schweiz verbot, als ich um das Interesse Schweizer Medien für diese Fallkonstellation warb. Statt mich als 'Diplompädagoge' zu bezeichnen, was ich bin, stand in der Verfügung: "... der Hilfsarbeiter bietet keine Gewähr für loyales Verhalten, seine Wiedereinreise wird deshalb  untersagt." (Lustig? Zwei Jahre zuvor arbeitete ich kurzfristig im Schweizer Justizministerium in der Beschwerdestelle, die zuständig war für Assylanten, die abgeschobern wurden. Meine Bescheide konnten Todesurteile für jene werden, die zurück in Ländern mit Diktaturen, Folter und willkürlicher Verfolgung "ausgeschafft" wurden.)  

 

Bei solchen Voraussetzungen teste ich seither, wie lange kann das Verdikt des Schweigens bestehen gegenüber Schandtaten denen eine Schweizer Mutter und ihr Baby zum Opfer fielen?

Was müsste geschehen um jene, die Menschenrechtsverletzungen eiskalt hinnahm und absichtsvoll mit Schweigen übergingen, dazu zu zwingen endlich ihr Gewissen zu reaktivieren?

Die wahre Dimension der Konsequenzen dieser Affäre hat bislang noch niemand bemerkt! Keiner hat sich je bisher darum bekümmert, welches Minuskonto durch diese Affäre für die westliche Gesellschaft in mittlerweile 26 Jahren entstand.

 

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Mein zeitgeschichtlicher Tatsachenroman ‚SWISS-MADE TIME!’ enthält 636 Seiten Text plus 83 Seiten (Farb-)Fotos, Anmerkungen, Dokumente, Briefe als Faksimiles.

Im Buchhandel 39,99 € (Teilen Sie folgende Bestellnummer mit: ISBN 978-3-00-024821-4)

 

Zentraler Ausgangspunkt ist die folgend berichtete Affäre rings um meine Tochter 'Estrella' (*) und ihre Mutter Anna S.. Bitte folgen Sie dem unten stehenden Bericht. Darunter folgen einige Anmerkungen zum Roman, in dem Fotos und Anmerkungen im dokumentarischen Anhang die Authentizität der Berichte unterstreichen.   ( * „Estrella“, ihr Pseudonym, das ich im Roman verwende.)

 

Ihr Jan von Duhn   c/o COINCIDENCE&CHANCE-Edition       D-79410 Badenweiler, Markgrafenstr.29  Tel. 01520-6660677 ]

                   

 

 Der Schweizer Menschen- nd Kinderrechtsfall von Estrella S. * und ihrer Mutter 


Nur fünf Monate alt wurde meine Tochter auf staatliche Anordnung ihrer Eltern beraubt. Dies wurde veranlasste durch das Jugendamt Basel, das böswilligen Verleumdungen der Schweizer Grosseltern folgte. Unbarmherzig wurde das Baby auf eine brutale Weise, die mit dem Vorgehen in rechtlosen Diktaturen vergleichbar war, in eine Art Kindergefängnisverbracht, wo es drei Jahre bleiben musste, ehe es - nicht zurück zur Mutter, sondern staatlich verfügt- in eine Pflegefamilie gelangte. Das Kind wuchs mit nur sporadischen Kontakten zu meiner Verlobten Anna-Corinna S., seiner Mutter, auf, die man gleich nach der Kindeswegnahme mittels Zwangspsychiatrisierung (Modell: Sowjetdiktatur!) entrechtet, entehrt, der Menschenwürde und ihres freien Willens beraubt hatte. Für Estrella folgten Jahre im antisemitischen Milieu einer Pflegefamilie bis zur Volljährigkeit.

Ein willkürlich geschaffener Kinder- und Frauenrechtsfall, der anfänglich vom Clan der Grosseltern in Szene gesetzt wurde, um zu verhindern, dass die Tochter einen Deutschen mit arabischer und jüdischer Abstammung heiratet. Lieber zerstörten sie die Psyche ihrer Tochter und des Enkelkindes.

 

Hier skizziere ich den Fallkomplex unter der Fragestellung: 'Kann der universelle Anspruch auf Menschen- und Kinderrechte eingelöst werden, wenn eklatante Fälle der Verletzung der Grundrechtein Westeuropa von den Medien boykottiert werden und die Justiz im Einklang mit voreingenommenen Behörden und Politikern agiert?'


Das Schicksal unserer Tochter war schon kurz nach ihrer Geburt gefährdet. Diese Lage entwickelte sich, als ihre Mutter, die nach Abbruch des Universitätsstudiums wieder im heimatlichen Basel lebte, durch die eigene Familie unter massiven Druck gesetzt wurde, sich vom Kindesvater zu trennen, seine Besuche nicht mehr zuzulassen, die Beziehung zwischen Baby und Vater zu unterbinden. Ihr älterer Bruder (Christof S., lic.jur.) forderte ein absurdes Opfer, welches sie ihrer in der (katholischen) Schweizer Geschichte verankerten Familie bringen sollte. Er verlangte, sie solle ihr Kind zur Adoption freigeben, also das eigene Kind, als sei es unerwünscht, preisgeben. So wurde bei Anna-Corinna, die ihr Baby liebte und es in keinem Aspekt vernachlässigte, eine Postschwangerschafts-Depression ausgelöst. Diese resultierte insbesondere aus ihrer psychologischen Abhängigkeit von Eltern, Bruder und Verwandten. Sie wurde in einen Konflikt hinein getrieben zwischen Mutterliebe und Sozialprestige eines elitären Familienmilieus, in demihr Freund aus rassistischen Motiven unerwünscht war.

Anna-Corinna, die nur mittels eines Stipendiums ihres Onkels, einer der beiden Eigner des Züricher Diogenes-Verlags, ihr Universitätsstudium in Bern finanziert hatte, während ihre Eltern wegen unserer Beziehung ihr jeden Unterhalt verweigerten, war seit der Geburt von Estrella im Dezember 1989, da ich zeitweilig arbeitslos war, auf Sozialhilfe angewiesen. Plötzlich beanspruchte ihre Familie sie zu bevormunden, obwohl sie 24 Jahre alt war. Eine Haltung patriarchalischer Autorität konträr zu jedweder Frauenemanzipation. In dieser Situation wollte ich das Basler Jugendamt am 11. Juni 1990 bei einer spontanen Vorsprache da-rauf aufmerksam machen, welcher illegale Druck auf sie ausgeübt wurde. Ich sah mich ver-pflichtet zu berichten, dass Anna-Corinna mit unserem Baby nach einem Fest des Familienverbandes in der Toskana, an dem sie teil genommen hatte, augenblicklich im Elternhaus auf dem Bruderholzhügel gegen ihren Willen festgehalten wurde. Ein krasser Fall, der eine moderne Behörde dazu aufgefordert hätte mit Einfühlung die Autonomie der jungen Mutter wieder herzustellen. Mein Bericht wurde jedoch nicht ernst genommen. Statt dessen fand ich mich ausländerfeindlichen Ressentiments ausgesetzt. Diese traten unmaskiert zu Tage als ich berichtete, welche bekannten Schweizer Persönlichkeiten an jenem Treffen zu Pfingsten 1990 teilgenommen hatten. Dort war meine Verlobte zusammen mit unserem Baby einer diskriminierenden Psychologie ausgesetzt, die bewirkte, dass ihre Depression verstärkt wurde. Ihr homosexueller Bruder, selbst psychisch erkrankt, hatte auch dort um sie her Lügen über mich verbreitet. Wie weil Anna-Corinna sich dort nicht auflehnen wollte - u.a. gehörte der Ko-Eigentümer einer der bedeutendsten Schweizer Privatbanken dazu, sowie der damalige CEO der NESTLE-Austria, Handelskammer-Präsident Schweiz-Österreich – sahen sich ihre Eltern nach der Rückfahrt so bestärkt, dass sie es wagten Anna-Corinna und unser Baby defacto gefangen zu setzen. Anna durfte zusammen mit dem Baby das Haus nicht verlassen. Indessen verfolgten die Grosseltern den Plan das Kind einer Heimeinweis-ung zuzuführen, ohne dass Anna es ahnte oder hätte glauben wollen. Doch sie fühlte sich eingesperrt und bat mich telefonisch Estrella des Nachts heimlich abzuholen.

Ein unvergesslicher Gang für mich mit dem nur in eine Decke eingehüllten Baby durch das nächtliche Basel zu Anna-Corinnas Wohnung in der Strassburger Allee 91.Erst als sie wusste, dass unser Kind da in Sicherheit war, verliess sie das Elternhaus. Die Erwähnung dieser Verhältnisse löste bei den Jugendamtsmitarbeitern unverständliche Reflexe aus. Und zwar, wie ich vermute, auf der Basis unbewusster/unbeherrschter chauvinistischer Emotion-en, die die Schweizer, wie ich oft feststellte,leicht dazu veranlassen ihre nationalen Eliten höher zu stellen als gültiges Recht. Solchen Impulsen nachgebend schuf diese Behörde in der Folge unendliches Leid. Sie zerstörte den vorgegebenen Lebensweg meiner Tochter, nachdem unabhängig von mir am folgenden 13. Juni 1990 die Schweizer Grossmutter eben-falls auf diesem Amt vorsprach und unsagbare Verleumdungen über mich verbreitete. (Freie Erfindungen des Stils, ich nähme Drogen, handele mit Drogen, sei vorbestraft etc. und sei daher eine Gefahr für ihre Tochter und das Kind.) Die besagte Jugendbehörde folgte deren Behauptung und stellte ohne weitere Prüfung oder Gegenüberstellungeine angebliche Gefahr für das Kindeswohl fest, die es in keiner Beziehung real gab. Sie entzog Anna-Corinna ohne Anhörungsofort die elterliche Gewalt über unser Kind.Dieser „vorläufige“Beschluss wurde Basis aller späteren Amts-entscheide, er liess sich niemals mehr revidieren! So obsiegte das Sozialprestige der grossmütterlichen Familie mit Einfluss in der Schweizer Gesellschaft vor jeder rationalen Fallprüfung. Wobei es zudem bald klar wurde, dass das Baby deshalb von seinen Eltern getrennt werden sollte, weil es durch seinen Vater Jüdischer und Arabischer Abstammung war. Offen erwähnt wurde dies selbstverständlich nicht. Diese versteckte Einstellung war allerdings während der staatlichen Verwaltung und somit in gewissem Sinn „Vergewaltigung“ meiner Tochter immer wieder indirekt feststellbar als Ausdruck r a s s i s t i s c h e r Gesinnung der kantonalen Justiz und Behörden, die uns die natürlichsten Menschen- und Kinderrechte nicht zugestanden.


Wir wussten von jenem Beschluss nichts, als wir am 14. Juni eine anthroposophische Therapieeinrichtung in Dornach bei Basel besichtigten, wo sich Anna mit dem Baby zu erholen hoffte. Doch als wir dieses „Haus Jonas“ nicht mochten, es für ungeeignet befanden, wurde Anna-Corinna mit Estrella im Kinderwagen auf der Strasse urplötzlich mittels eines Polizeieinsatz zusammen mit mir angehalten. Bei dieser Aktion wurde ich von der Dornacher Polizei verhaftet, beschimpft, bedroht - im Stil etwa wie die Polizei heutzutage oft mit Schwarzen in den USA umgeht - und noch am selben 14. Juni 1990 willkürlich des Landes verwiesen. Anna-Corinnaandererseits erlebte danach eine nie endende albtraumhafte Entmündigung, der sie genauso absurd und irrational ausgesetzt war wie etwa die Opfer in Horrorgeschichten Kafkas. Sie wurde ab diesem Moment in jener Einrichtung zusammen mit dem Baby unter Polizeiaufsicht festgehalten, und ihre Entrechtung begann nun damit, dass die Grosseltern ihr fristlos! die eigene Wohnung in Basel entzogen. Als offizieller Vorwand diente eine Mietbürgschaft, die der Grossvater meiner Tochter zurückzog. Zugleich wurde jeder Kontakt zwischen mir und Anna-Corinna verunmöglicht. Wie eine Gefangene hielt man sie da neun Tage hindurch fest. Sie durfte von diesem feinen Haus Jonasaus nicht telefonieren, ein Einschreiben meinerseits wurde ihr nicht übergeben, die Polizei überwachte ihren Aufenthalt. Auch besagter Jugendamtsbescheid über den Entzug der elterlichen Gewalt gelangte nicht in ihre Hände, und so unterblieb die rechtzeitige Einlegung eines Wider-spruchs, da dieses Papier sie auch später nicht erreichte, nachdem sie keinen eigenen Brief-kasten mehr besass und nach Deutschland geflohen war. Wir wussten somit davon über-haupt nichts, als sie am Sonnabend, dem 23. Juni bei unserer Wiederbegegnung sofort aus dieser fragwürdigen „Therapiestätte“entwich. Aber tags darauf verweigerte man ihr die Her-ausgabe des Kindes, das sie hatte zurücklassen müssen, um überhaupt wegzukommen. Später wurde behauptet, sie habe unser Kind „aufgegeben“, was die Wahrheit auf den Kopf stellte, da Anna-Corinna aus dieser Freiheitsberaubung geflohen war, um sich juristischen Beistandes zu versichern. Inzwischen wurde unser Baby „zu seinem Schutz“, wie es postum die Basler Jugendbehörde zynisch deklarierte, an einen unbekannten Ort „in Sicherheit"ver-bracht. Ins 'Holée-Kinderheim’ der Heilsarmee in Basel. Ein Ort, der Anna-Corinna jedoch erst z w e i Wochen später(!)am 9. Juli 1990 unter mysteriösen Sicherheitsmassnahmen, die die Absurdität der Vorgänge weiter steigerten, offenbart wurde. Diese rücksichtslose, abrupte, brutale Trennung ohne jede Verhältnismässigkeit von der Mutter muss unser Baby, das bis dahin noch gestillt wurde, in seiner frühen Phase ernstlich traumatisiert und in psychi-schen Tiefenschichten geschädigt und verletzt haben.Das Kind war keine sechs Monate alt und war nun von einem Tag zum anderen anlasslos zum Objekt staatlicher Eingriffe geworden. Es war jetzt ein Baby, das unter Entzug der mütterlichen Zuwendung „verwahrt“ wurde hinter den Gitterstäben einer „christlichen“Einrichtung. Hinzu kommt: In der Folge wur-de von dort aus mit Absicht Weiteres veranlasste, um Kind und Mutter, Kind und Vater auf Dauer zu trennen und insbesondere jede Beziehung, jeden Kontakt zwischen Vater und Kind zu unterbinden. Der Geist, in dem dies geschah,ausgehend von den gegen mich aufgehetzten Basler Jugendbehörde, war vergleichbar mit den Intentionen der Nazis gegen-über Menschen jüdischer „Rasse“. Meine Tochter musste seither in einem aggressiven, chauvinistischen, ultrarechts orientierten Milieuaufwachsen, das von Antisemitismus, Ausländerfeindlichkeit, übersteigerten Nationalgefühl geprägt war. Offenbar liess man sie im Glauben heranwachsen ihr Vater, von Profession Diplompädagoge, sei kriminell und eine verrufene üble Gestalt. Doch in Basel, dieser berühmten historischen Stadt mit Kulturprestige, Wirtschaftsmacht und weltbekannter psychologischer und pharmazeutischer Forschung, suchte ich damals wie auch späterhin vergeblich nach einem Mindestmass an Interesse für diese Vorgänge und selbstverständlicher Anteilnahme, Mitgefühl, Menschlichkeit. Es war mir all die folgenden Jahre hindurch unmöglich irgendwelche Instanzen oder Persönlichkeiten mit Einfluss zu finden, die einen Beitrag hätte leisten wollen diese unwürdigen Umstände zu beenden! Trotz unzähliger Briefe, die ich schrieb und Hunderter Versuche Kontakte anzu-bahnen zu Frauen- und Menschenrechtsverbänden, Juristen, Pressevertretern etc., fand ich nie eine Organisation oder Stelle, die diese Affäre untersuchen und die Fakten unvoreingenommen zur Kenntnis nehmen wollte. Assistenz, Hilfe, Verständnis für diese unfassbare Situation der Entrechtung waren nicht zu finden. Beispielsweise sprachen auch die kalten abweisenden Reaktionen des deutschen Aussenministeriums und weiterer Deutscher und Europäischer Regierungs- bzw. Parlamentsinstanzen davon, dass solche Staatskriminalität, wie ich sie in der Schweiz erlebte, niemanden zu einer Reaktion veranlasste.


Zwar behielt Anna-Corinna die im Schweizer Recht wenig bedeutsame „Obhut“ für ihr Kind, doch das elterliche „Sorgerecht“ erlangte sie nie mehr wieder. D.h. der Staat - vertreten durch den Kanton Basel - behielt unser Kind willkürlich bis es 18 Jahre alt war in bevormundender Verwahrung, so als ob es keine natürlichen Eltern- und Kinderrechte in der Schweiz gäbe. Während dessen müssen sich die zuständigen Behörden schon 1990 im Klaren gewesen sein, dass man mit den angewandten Methoden dem Kind, das den Schock der Trennung von der Mutter auch nach Jahren im Heim nicht überwand, Traumatisierungen, die ein Leben lang nachwirken würden und kaum therapiefähig sind, zufügte. Symptomatisch war beispielsweise aucheine grausame Strenge, der zu Folge man Anna-Corinna anfangs nur alle 14 Tage ein bloss zweistündiges Besuchsrecht bei ihrem Baby einräumte. Mir wurde das gleiche zweistündige Besuchsrecht -rigider übrigens als gegenüber Schweizer Strafgefan-genen!- nur einmal pro Monat zuerkannt, doch unter Vorwänden sofort nach dem ersten Besuch gestrichen. Estrellas deutsche Grossmutter, Überlebende des Holocaust und einer politischen DDR-Haft,durfte ihre Enkelin ebenfalls nur wenige Male besuchen, späterhin gar nicht mehr.

Drei Jahre hindurch, 1990 - 1993, musste Estrella im besagten Heim mit Gefängnisatmosphäre unter Leitung einer Heilsarmee-Offizierin verbleiben. Diese Gemeinheit, die gegenüber ihren deutschen Angehörigen waltete, stand im Kontrast zu den Besuchs- und Umgangsmöglichkeiten, die man den Schweizer Grosseltern und weiteren Verwandten aus dieser Sphäre ohne alle Kontrolle und wie selbstverständlich einräumte. Diese Leute fanden nach und nach Gefallen daran die Enkelinmanchmal sogar für Tageaus dem Heim zu holen. Ihnen wurde das Kind, das sie in diese furchtbare Lage gebracht hatten, nach Belieben ausgeliefert. Aufziehen wollten sie es allerdings nicht, und sie zahlten auch nichts für dessen Unterhalt, den nach 18 Jahren in Höhe von mehreren Hunderttausend Schweizer Franken der Kanton Uri dem Kanton Basel erstattenmusste gemäss dem seltsamen Schweizer Abstammungs- bzw. „Heimatrecht“. (Die „Heimatorte“ für Anna-Corinna S. und meine Tochter sind Altdorf/Kt. Uri und Oberkirch/Kt. Luzern.)


Nach dem 26. Juni 1990 war in Basel ein Rechtsanwalt für Anna einige Wochen lang tätig, aber er vertrat sie nicht mit Nachdruckwegen vorerst ausbleibender Anzahlung eines Honorars. Er unternahm keineswegs die notwendigen legalen Schritte, um das Kind aus der „Staatshaft für ein Baby“ zu befreien. Darum beantragten wir, sobald dies offenkundig wurde, im Juli 1990 Heiratspapiere, obwohl wir uns eine eventuelle standesamtliche Eheschliessung für später vorbehalten hatten. Vor allem sollte durch unsere Heirat die mir zustehende Position als Kindesvater gesichert werden, da ich in Basel als rechtloser Ausländer in Bezug auf meine Tochter behandelt wurde. Auch waren zwischenzeitlich Gespräche mit den Jugendbehörden, aber auch mit anderen Stellen oder potenziellen Helfern (Pfarrer, Sozialarbeitern o.ä.) nicht zu Stande gekommen oder gescheitert. Uns begegneten in jener Periode durchweg nur Apathie, Desinteresse, Gleichgültigkeit oder Rassismus, Voreingenommenheit, Diskriminierung, Einschüchterungsversuche. (Selbst bei „Frauenrechts-Organisationen“, Unistudentenschaft, amnesty international, PolitikerInnen, die ich anrief, usw..) Desgleichen auch von Seiten der Medien, die ich aufsuchte oder anschrieb. Schliesslich initiierte das 'Holéeheim' eine weitere Stufe der Repression. Mitte August 1990 informierte man von dort aus die Schweizer Grosseltern über einen gerade stattfindenden Besuch Anna-Corinnas bei unserem Kind. Diese schäumten seit Wochen vor Wut, weil ihre Tochter mich nun ehelichen wollte. In Deutschland, wo wir zwischenzeitlich lebten, hatten sie versucht uns die Polizei auf den Hals zu hetzen, und beim Basler Standesamt hatten sie Einspruch gegen unsere beabsichtigte Eheschliessung eingelegt. Anna verkannte jedoch die Feindseligkeit ihrer Angehörigen und begab sich an jenem 16. August 1990 zu einem „klärenden Gespräch“ins Elternhaus. Ergebnis war: Einige Stunden später veranlasste ihr Vater, praktizierender Augenarzt, unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und fingierter Diagnose als „fürsorglicher Arzt“eine Einweisung seiner Tochter in die Psychiatrische Universitätsklinik (PUK), nachdem sie im "Familiengespräch"nicht vom Heiratsplan hatte ablassen wollte.Das führte zu weite-ren gravierenden Menschenrechtsverletzungen.Meine Verlobte musste von da an in einer geschlossenen Station der ‚PUK’ über Wochen eine Gehirnwäsche, die mit Erpressungen, Nötigungen und Einschüchterungen einherging, durchstehen. Und zwar unter Leitung und Beihilfe durch die dortigen Ärzteschaft. Derweil informierte man mich entgegen ihrem aus-drücklichen Wunsch nicht von ihrer Einlieferung, während ich von Deutschland aus nach ihr suchte und keinen Weg fand meine vermisste Verlobte ausfindig zu machen. Später beriefen sich diese Psychiater, eingebunden in die Weltspitzenklasse der psychiatrischen Forschung, wenn man Medienmeldungen glaubt, bezüglich eines derart skandalösen Umgangs mit einer anfangs gesunden und bewussten Patientin auf eine unfassbare Diagnose, die sie angeblich hätten stellen müssen. Sie sei „beziehungssüchtig“, sei „psychisch abhängig“von mir gewesen und ich hätte ihr den freien Willen entzogen - z. B. beim standesamtlich vorlie-genden Entschluss zu heiraten. Sie hätte, falls man diese wahnwitzige Argumentationnachvollzieht,von unserer Liebesbeziehung, die ein Kind hervorgebracht hatte, g e h e i l t werden müssen! („Romeo&Julia“ aus Shakespeares Werken, die auch im Diogenes-Verlag verlegt werden, grüssten.) Diese infame Begründung, die nur widerspiegelte, was ihre Schweizer Verwandtschaft so sehen wollte, genügte gemäss Auffassung jener offenbar in mittelalterlichen Kategorienbefangenen oder korrumpierten Ärzteschaft um sie vom „schädlichen Einfluss ihres Verlobten“fernzuhalten. Statt, was vom medizinischen und psychologischen Standpunkt geboten und selbstverständlich gewesen wäre, ein Gespräch mit mir bzw. zu dritt darüber zu führen, machte man sie in der Basler PUK ab ihrer Einlieferung zum Opfer von illegalen Zwangsmassnahmen und Freiheitsberaubung. Demnach war es zulässig eine junge Mutter mit Baby per unfreiwilliger Psychiatrisierung von der Liebesbeziehung zum Kindesvater und der beim Standesamt angemeldeten Heiratsabsicht zu „heilen“!Folglich galt ich als Krankheitsursache, nicht mehr als Mensch. Worin ich mit Recht niedrigstenRassismus erkennen musste, den Anna-Corinnas Verwandtschaft mit diffamierenden Auslassungen über mich verbreitet hatte. Was, wenn man die gesamte Konstellation betrachtet, eine ungeheuerliche Intrige andeutet, an der sich Basler Psychiater gestützt auf ihre vorgebliche Fachautorität beteiligten. Dabei folgten sie offenbar einem Wahn oder gar rassentheoretischen, gegen Araber und Juden gerichteten Vorstellungen. Denn schliesslich liesse sich mit solcher Logik jede Liebes-beziehung zwischen zwei erwachsenen Menschen als „Krankheit“ definieren!!

Doch wie gesagt, die Basler Psychiatrische Universitätsklinik(PUK)begriff es so, und daher wollte man mich mit voller Absicht nicht mal über die Einlieferung meiner Verlobten informieren. Erst Tage später erfuhr ich von der Polizei, bei der ich eine Suchanzeige aufgegeben hatte, wo man meine Verlobt eingesperrt hatte. Aber aus der oben zitierten Logik durfte ich dann nicht zu ihr vorgelassen werden. Als ich 10 Tage später erstmalig wieder mit ihr sprechen konnte, erfuhr ich, dass sie seit jenem 16. August 1990 gegen ihren erklärten Willen mit starken Psychopharmaka behandelt wurde. Die Weigerung der Einnahme war ihr inzwischen als Widerstand mit allen Folgen, die das gemeinhin in geschlossenen Stationen der Psychiatrie hat, ausgelegt worden. Man hatte sie ihr zwangsweise eingeflösst. So wurde für Anna, was sie in der Psychiatrischen Universitätsklinik erlebte, was sie sah, was sie aushalten musste, zur alb-traumhaften Hölle. Denn sie war dort Opfer einer Freiheitsberaubung, gegenüber der sie wehrlos war, in der man ihre Proteste nicht anhörte, sondern sie mit Zwangsmethoden sedierte. ... Dass so etwas in der Schweiz möglich war, hätte sie sich zuvor niemals vorstellen können. Und so verlor sie binnen weniger Tage ihr Vertrauen in Recht und Kultur der Gesellschaft.Sie war in der Folge so demoralisiert, dass sie hinterher nie mehr so weit rehabilitiert wurde und zu sich kam, um ihr Universitätsstudium fortzusetzen, was sie vor der Geburt unsrer Tochter noch ausdrücklich beabsichtigt hatte. Falls man somit ihre Befindlichkeit vor und nach der Psychiatrisierung vergleicht, die sich in wechselnden Stadien von da an noch jahrelang mit Unterbrechungen hinzog, so war sie seitdem ein „gebrochener Mensch“. Wenn andererseits zuvor überhaupt eine medizinische Symptomatik vorlag, dann hätte man vielleicht feststellen können, dass Anna an einer moderaten Postschwangerschaftsdepression litt im Kontext der Diskreditierung durch ihre Familie und sozialer Deklassierung wegen dem Bezug von 'Fürsorgeleistungen'. 

Unter derartigen Umständen brachte man sie dazu, eine sogenannte "freiwillige"Zustimmungzu diesem psychiatrischen Aufenthalt zu unterschreiben. Darüber hinaus wurde sie auf jener geschlossenen Station, die sie vier Wochen hindurch nicht verlassen konnte, und dazu unter dem Einfluss der zwangsweise verabreichten Psychopharmaka genötigt, das heisstmit Hinweis auf ihr Baby, das sie andernfalls so bald nicht wiedersehen würde, regelrecht erpresst, Einverständniserklärungen zu unterschreiben zum Verzicht auf ihre elterlichen Rechte bei unserem Kind, zur Auflösung ihrer Wohnung und zu einem "Rücktritt vom Eheversprechen" zur Vorlage beim Basler Standesamt. Es handelte sich um Formulare, die ihr Bruder in juristischem Stil verfasst hatte. Jedoch erhielt sie keinerlei unabhängige Rechtsberatung vor Unterschriftleistung. Mit Blick darauf zeigt sich, dass die Psychiatrisierung allein deshalb veranlasst wurde um diese - in einem Rechtsstaat unwirksamen- Erklärungen zu erhalten, auf die es der Verwandtschaft ankam, die unsere Heirat zu verhindern trachtete.

 

Der Familienclan, dem der Diogenes-Verlag zu 49% gehörte, der mit den Eigentümern derJulius-Bär-Bank verschwägert war, der unter den Spitzenmanagern der Nestle vertreten war und mit einem Onkel von Anna-Corinna der diplomatischen Sphäre der Schweiz angehörte, der zwei katholische Mönche als Theologieprofessor bzw. Afrika-Missionar (beides väterliche Onkel von Anna-Corinna) in seinen Reihen zählte und an der Schweizer Geschichte des 19. Jahrhunderts zentral beteiligt gewesen war, sah eine Gefahr für Familieninteressen, wenn diese Tochter mich geheiratet hätte.

Und auch darin, falls Anna-Corinna das von der Familie anfänglich abgelehnte Kind aufzog. Darum setzte man unter massiver Beihilfe durch staatliche und medizinische Instanzen die Entmündigung der eigenen Tochter durch. Annas Eltern erhielten ein gerichtlich angeordnetes Betreuungsrecht für ihre erwachsene Tochter zugesprochen, die für „krank“erklärt wurde. Wobei in Basel dieser Prozess der Vergewaltigung von Menschenrechten so stattfand, dass man sich nicht die Mühe machte, mich als doppelt Betroffenen, nämlich als Verlobten und Vater einzubeziehen und wenigstens anzuhören. Erst nach Beendigung dieser infamen Vorgänge erhielt ich einen Einschreibebrief der Staatsanwaltschaft, 'es würden Einsprüche gegen die Eheschliessung schweben.' Kurz darauf erreichte mich ein zweiter Brief in Deutschland, das Problem sei geregelt. Das schien ein automatisches Verfahren zu sein, niemand kümmert sich darum welchen Entwürdigungen und Entrechtungen jene Schweizerin ausgesetzt war, gegen deren Eheschliessung die Eltern Einspruch erhoben hatten. Dabei wäre die Staatsanwaltschaft ja die richtige Instanz gewesen, um zu eruieren, was da lief.


Folgend war es mir bis Juli 1991 unmöglich heraus zu finden, wohin man meine Verlobte nach ihrem Aufenthalt in der PUK im September 1990 verbracht hatte. Denn wie gesagt mich unterstützte niemand. Ich begegnete bei meiner zweiten Suche nach Anna-Corinna überall eisigem Schweigen und erhielt nirgends irgendeine Beratung. Selbst der erwähnte Anwalt, den Anna im Juli 1990 wegen Estrella eingeschaltet hatte, zog sich darauf zurück, er dürfe mir ihren Aufenthaltsort nichtnennen. Mit anderen Worten ihr eigener Anwalt beschirmte in diskretem Einverständnis mit Justiz und Ämtern diese Praxis, die unter Erpressungen statt-fanden, bei denen man ihr weitere Einschliessung und Entzug des Besuchsrechtes bei unserer Tochter androhte.Bei seiner durch Medikamente betäubten, hilflosen, eingesperrten Klientin war zwangsweise ihre Verlobung aufgelöst worden, doch jener „ehrbare“Rechtsanwalt und (vor allem) Vermögenstreuhänder in Basel nahm daran keinen Anstoss!Er legte im Interesse seiner Mandantin nie Beschwerde ein und riet ihr stattdessen sich anzupassen, alles zu unterschreiben, die Ausschaltung ihrer Menschenrechte zu akzeptieren.

… Es erscheint irrsinnig: Jede Einwirkung bei dieser Affäre war auf diskrete pseudolegale Vergewaltigung elementarer Menschenrechte angelegt, doch in Justizkreisen von Basel, mit denen ich in der Folge darüber sprechen wollte, nahm man davon nicht die geringste Notiz. Diese Haltung verdeutlichte noch einmal die Staatsanwaltschaft Basel, als man eine umfangreiche Strafanzeige, die ich im Juli 1991 einreichte, ungeprüft in Bausch und Bogen verwarf. Auch freie, unabhängige Basler Juristen reagierten so, darunter Professor Luzius Wildhaber, der spätere Präsident des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Er antwortete nicht, als ich ihn anschrieb, so wie viele andere.


Am 14. Juli 1991, (202. Jahrestag der Französischen Revolution, die die Menschenrechtserklärung hervor brachte,) meldete sich Anna-Corinna telefonisch bei mir und bat mich ihre Flucht aus einer Privatklinik zu organisieren, in die ihre Familie sie in jener Phase hatte bringen lassen, während sie durch die Zwangsverabreichung von Psychopharmaka praktisch willenlos war. Ich holte sie nun im Tessin bei dieser Einrichtung ab, in der sie ohne Zugang zur Aussenwelt die Zwischenzeit verzweifelten Gemütes verbracht hatte. Sie erzählte mir durch welche Formen von Druck und Erpressungen bezüglich des Umgangs- und Besuchs-rechts beim Kind man sie abgehalten hatte sich selbst zu befreien. Jetzt blieb sie einige Monate in Deutschland. Aber es wurde ein Hauptmotiv für sie in ihrer tragischen Mutterrolle das ihr zugestandene minimale 14-tägige Besuchsrecht bei unserer Tochter, je à nur 2 Stunden!, nicht ganz zu verlieren. Zugleich war kein Geld vorhanden, um einen Anwalt mit vernünftigen und normalen Rechtsempfinden in Basel damit zu beauftragen das Vorgefallene juristisch aufzugreifen. In jener Epoche war ich arbeitslos, weil ich mich nicht auf eine Job-suche konzentrieren konnte und im Prinzip ebenfalls psychologisch überbeansprucht bzw. traumatisiert war durch diese skandalöse Affäre, bei der ich trotz intensiver Suche keine Unterstützung, keine Helfer, keine Öffentlichkeit fand. Es deprimierte mich erheblich und liess mir keine Ruhe, dass es nirgends gelang irgendein Echo auf eine so dramatische Affäre zu erzielen. … Meine Strafanzeige, erstattet bei der Staatsanwaltschaft Basel Ende Juli 1991 wegen der Rechtsverletzungen, deren Opfer wir geworden waren, war wie erwähnt ohne irgendeine substanzielleÜberprüfungsummarisch niedergeschlagen worden. Da waren, wie sich indirekt feststellen liess, nicht mal Akten sondiert worden. Im Schweizer Juristenmilieu herrschte in jener Zeit allgemeines Einverständnis mir als Ausländer wirksame Einspruchsrechte und jede Einsichtnahme in die juristisch relevanten Details des Komplott gegen meine Tochter und meine Verlobte zu verweigern.

(Zu den Massnahmen und Vorkommnissen im Kontext wurde mir übrigens bis in die Gegenwart die Akteneinsicht gerichtlich untersagt: Urteil des Bezirksgericht Liestal/BL im Jahr 2011.) D.h. 1991 und ff. liess sich die Staatsanwaltschaft Basel nicht dazu herab, ins Detail zu gehen, als meine Vorwürfe auf den Tisch kamen. Es gab keinerlei Untersuchung. Auch später wurde meinen Beweisanträgen in diversen von mir angestrengten Verfahren, die bis zum Schweizer Bundesgericht führten, niemals nachgegangen. Im Tenor von Entscheidungen fand sich stets eine pauschale Negierung der von mir vorgebrachten Vorwürfe und Tatbestände ohne dass irgendein Details überprüft worden wäre. K e i n e Instanz wollte je die Realität dieses Skandals zur Kenntnis nehmen. Das erlebte ich bei meinen Eingaben an die Schweizer Regierung, Staatsanwaltschaft, PolitikerInnen, Journalisten und selbst bei ‚amnesty international’, der französischen 'Ligue de Droits de l'Hommes', beim Europarat oder anderen Organisationen, egal wie ich die berechtigten Anschuldigungen wegen Menschenrechtsverletzungen zu belegen suchte. Auch z.B. Politiker der 'Die Grünen', mit der ich mich seit ihrer Gründung 1980 verbunden gefühlt hatte, waren mehrfach nicht bereit der Sache nach zu gehen. Es gab allerdings eine Ausnahme, den späteren Sprecher der Die Grünen/Les Verts im Europäischen Parlament, Alexander Langer, der mir 1993 sogar sein Strassburger Büro für einige Tage überliess, um die technischen Einrichtungen des Parlaments, Fax, Telefon, Kopierer unentgeltlich zu nutzen. Leider war er schon 1995 nicht mehr am Leben, nachdem er sich erfolglos für Frieden in Ex-Jugoslawien eingesetzt hatte.


Was die weitere Entwicklung anbelangt, so kann man davon sprechen, dass Anna-Corinna psychisch zerbrochen war, sich nicht wehren wollte und sich nie von dem Schock erholte, den sie bei der traumatisierenden ersten Psychiatrisierung im August 1990 erlitten hatte. Auch blieb sie psychologisch abhängig von ihrer Verwandtschaft. Sie akzeptierte ihre Rechtlosigkeit, weil sie nur so den Kontakt zum eigenen Kind aufrecht erhalten durfte. Eine demütige Haltung, die leider Unterwürfigkeit beinhaltete. Auch liess sie sich bei ihrer völligen Resignation weitere Male in eine psychiatrische Klinik einweisen. Statt um unsere Tochter mit ihrem Anspruch als Mutter auf Wiedergutmachung des von beiden erlittenen Unrechts zu kämpfen, liess sie sich nicht darauf ein noch einmal einen Anwalt zu beauftragen. Sie glaubt bis heute, sie könne emotional keine Besprechung, keine objektive Analyse des Vorgefallenen ertragen, sie würde dann erneut in eine Krise hineingeraten. Und dies nach inzwischen 25 Jahren! So wurde meine Tochter, ohne dass ihre Mutter die für sie durchaus möglichen rechtlichen Schritte zu unternehmen vermochte, während der folgenden Jahre in einem abgelegenen Dorf einer ideologischen Erziehung, einer Gehirnwäsche gleich, durch eine Pflegefamilie unterworfen, die ihr schändliche Vorurteile gegen den eigenen Vater beibrachte. Auf Veranlassung dieser Schweizer Nationalisten versagte man auch meiner Mutter, Estrellas Grossmutter, erneut ein Besuchsrecht bei ihrer Enkelin, was sie dazu veranlasste gegen die „Anordnung der Unterbringung“ von Estrella zu klagen. Sie versuchte rechtliche Schritte zu unternehmen, wurde jedoch vom Bezirksgericht Liestal genauso abgewiesen wie ich in diversen von mir angestrengten Verfahren. Es muss definitiv festgestellt werden, dass Kantonsbehörden und Gerichte es ganz bewusst mit zynischer, Menschen verachtender Intentiondurchsetzten, Estrella der väterlichen Familie und ihrem Vater, der immer wieder ohne Begründung als „Gefahr für das Kindeswohl“eingestuft wurde, zu entfremden.

 

Man billigte Estrella niemals die existenzielle Grunderfahrung zu, dass sie zwei gleichwertige Elternteile besitzt, stattdessen wurde die Beziehung zwischen Vater und Kind systematisch unterdrückt.  -  Ich erhielt nie ein Besuchs- und Umgangsrecht.


Auf wenige Stunden begrenzte Begegnungen fanden nur 1997 unter traumatisierenden Bedingungen statt, die meine Tochter zum Weinen brachten unter Aufsicht unmenschlicher Psy-chiater, deren einziges Interesse darin bestand, der infamen Gemeinheit des Staates den Stempel angeblich neutraler Begutachtung aufzudrücken, um so die Zwangsmassnahmen der vergangenen Jahre zu legitimieren. Und damit stand das, was ich bis 2008 von Seiten der beiden Basler Kantone auf allen Ebenen der Verwaltung, Justiz, Medien und regionaler Politik an Schikanen, Beleidigungen, Repressionen, Indifferenz, Gleichgültigkeit, Unmenschlichkeit erlebte, der skizzierten Infamie gegenüber Anna-Corinna und Estrella in nichts nach. Die 1990 kolportierten Verleumdungen meiner Person wurden ohne gültige Anhaltspunkte Jahrzehnte hindurch perpetuiert ohne dass z.B. Vorstrafen gegen mich sprachen. Das lässt sich nur so erklären, dass in der Nordwestschweiz diskrete rassistische Vorurteile obsiegten. Für's Ausland hingegen will Basel als besonders tolerant erscheinen. Die beiden Halbkantone inszenieren sich als weltoffen und kehren in ihrer Eigenwerbung ihre angebliche Internationalität heraus. Derweil erinnerte die uns zuteil gewordene Diskriminierung daran, dass in der Schweiz die Mentalität des europäischen Faschismus seit dem Zweiten Weltkrieg nie bewältigt wurde, sondern unter der schönen Oberfläche einer vorgeblichen Humanität weiterwirkt. Was übrigens eine 1995 - 2000 zu diesem Thema virulente Staatskrise deutlich erwies, als der Jüdische Weltkongress aufdeckte, wie die Schweizer Banken im Holocaust verschollene Juden betrogen und bestohlen haben.


In all den Jahren seit 1990 versuchte ich vielfach die Affäre an die Öffentlichkeit zu bringen. Plötzlich reagierte die Schweizer Bundespolizei auf Ersuchen des Kantonsnach ersten Rückfragen Schweizer Journalistenmit einer Einreisesperre für mich. Diese galt auf fünf Jahre bis Anfang 1997 und kam zustande unter aktiver Mitwirkung des erwähnten Onkels von Anna, Hr. R. Bettschart, der den Diogenes Verlag mitbegründet und bis 2010 geleitet hat. Mit diesemMittel sorgte man - übrigens unter späterer Billigung (1994)durch den zuständigen Parlamentsausschuss des Schweizer Nationalrats, den ich anrief- dafür, dass irgendwelcher Ärger wegen dieser Kinder- und Frauenrechtsaffäre, der eventuell entstehen konnte, jedenfalls ausserhalb der Landesgrenzen verbleiben würde ohne die Schweizer Öffentlichkeit zu bewegen. … So war 1997, als ich wieder legal in die Schweiz reisen durfte, schon zu viel Wasser den Rhein hinunter geflossen, um auf Journalisten zu treffen, die jenen elementaren Rechtsbrüchen von 1990 noch Aufmerksamkeit schenken wollten. Auch in vielen Redaktionen des Auslandes verzichtete man von Beginn an darauf der Sache nachzugehen und etwas darüber zu publizieren, weil in jener Epoche niemand das internationale Prestige der Schweiz in Zweifel ziehen wollte.Das galt für wirklich sämtlicheMedien im Dreiländereck Schweiz-Deutschland-Frankreich. Investigative Recherche wäre gefordert und normal gewesen, doch sobald ich im Gespräch mit Redakteuren erwähnte, welcher nationale Background auf Seiten von Annas Familie mitbeteiligt war, wurde die Affäre zum Tabuthema. Dies war auch festzustellen bei überregionalen europäischen Medien und (Spitzen-) PolitikerInnen, die ich informierte. Ich blieb jedoch beharrlich, obwohl schon standardmässig keine Resonanz zu erwarten war. Denn es wareine soziokulturelle Entdeckung, die sichmit schwarzen Humor beliebig verifizieren liess, wie weitgehend das internationalen Prestige der Schweiz und be-sonders des Diogenes-Literaturverlags es automatisch bewirkte, dass ich als unglaubwürdig eingestuft wurde. Somit konnte ich fest damit rechnen auf jede Form einer eingesandten Darstellung mit Bitte um Berichterstattung nie etwas anderes als bedauernde, ablehnende oder gar keine Resonanz zu erhalten. Diese Nichtbeachtung konkreter Musterbeispiele für andererseitsHauptthemen der öffentlichen Diskussion - Frauen- und Kinderrechts-verletzungen, Rechtsverweigerung, Ausländerfeindlichkeit, rassistische antisemitische Diskri-minierung- schuf im Laufe der Zeit ein moralisches Legitimationsdefizitbei all jenen, die ich anschrieb und die gar nicht oder nur unzureichend unter Verletzung ihrer öffentlich deklarierten Massstäbe antworteten. Bald lernte ichdiesen Mangel an Gewissen, dieses klar ersichtliche Manko bei Politikern, Juristen, Journalisten usw. als seltsame mediale Ware zu betrachten. Dieses Phänomen bei allen getesteten sozialen Eliten verwandelte sich in ein„negatives spirituelles Kapital“.Es wirkte dahin gehend, wie ich feststellte, um z. B. bei jedweder Beteiligung an Friedenspolitik, wo man dieser Klasse von Leuten ja auf anderer Ebene begegnete, entgegen aller Absichten kontraproduktive schwarze Impulse zu generieren, die die Gewissenlosigkeit der vom Westen verurteilten Gegner von Freiheit, Humanität und Kultur nur noch steigerten. Ich versuchte diese Wirkung im Sinn von Sozialforschung objektiv zu beobachten. Dieses Kapital, das aus den Abgründen der Geschichte stammt, regeneriert offenbar einen mittelalterlichen Landsknechtgeist der in der Schweizer Tradition wurzelt und nie in Frage gestellt wurde. Ein Syndrom,das die Sitten des 30-jährigen Krieges,die Geister von Destruktion, Massakern, Plünderung, Versklavung und Vergewalti-gungen indirekt verbreitet durch die globale Rolle der „neutralen“Schweiz aus einer arroganten chauvinistischen Selbstgerechtigkeit wiedererstehen lässt.

Eine Analogie für dieses Destruktionspotenzial, das aus der untersuchten Delegitimation der Eliten entspringt, bietet im ökonomischen Bereich die Börsenspekulation auf „Baisse“, aus der man mit Putin-Optionen genauso Gewinne erzielen kann wie bei der Spekulation auf „Hausse“. Dies bedeutete übertragen auf die indirekte Wirkung dieser Affäre, dass Folgen eintraten, die weit über die eigentliche Dimension des Skandals hinausreichen. Denn je länger ich gegen Windmühlen bigotter Heuchelei im öffentlichen Raum ankämpfte, desto massiver wurdedie unterschwellig entstehende Legitimationsbasis für jene, die den antiarabischen-antiislamischen Charakter der vorgefallenen Menschenrechtsverletzungen als spirituellen Anreiz nutzten um ihre Rechtsbegriffe aus moslemischen Verständnis dem gegenüber zu stellen.... So weit zu gehen habe ich nie jemanden aufgefordert, und es war auch nur ein Minimum von Features der Affäre in muslimischen Kreisen kommuniziert worden, was ausserdem nie als öffentlichkeitswirksame antiwestliche Propaganda geplant war. Aber anscheinend wurdenSchlüsse, die man aus der fehlenden europäischen Resonanz zu der geschilderten Verachtung von Menschenrechtsprinzipien im Umkreis von Elitesphären der Schweiz ziehen konnte, von dezidierten Muslims – u.a. in diplomatischen Vertretungen islamischer Staaten in der Schweiz- auf ihnen gemässe Weise interpretiert. Auch meine väterliche Familie in Algier besass Verbindungen zu Kreisen relevanter Vertreter jenes radikalen Islams, der in den letzten Jahrzehnten immer wieder den Jihad ausgerufen hat. Daraus folgte möglicherweise, dass manche Zeitverhältnisse ohne jeden erkennbaren Zusammenhang, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Allerdings lassen sich meine diesbezüglichen Wahr-nehmungen nicht in knapper Form darstellen.


Dazu habe ich eine komplexe Erzählung als „dokumentarischen Roman“ verfasst. Vieles klingt in ihr so als sei es nicht (gottgewollte) Zufälle, denen ich als „swiss-made time“ nachspüre, sondern surrealistische Erfindung. Doch in Wahrheit habe ich in keinem Abschnitt die Faktizität von zitierten Ereignissen und Tatsachen verletzt. Es gab derart viele merkwürdige Geschehnisse, die ich nicht grundlos einbezog, dass jeder Leser sich von indirekt wirksamen Einflüssen überzeugen kann, die letztlich vom moralischen Vakuum ausgehen, das dieser Skandal produziert. Mein Romanbericht kann unter vielen Aspekten als symbolhaft und repräsentativ für die Dekadenz der Medienwelt gewertet werden. In dieser Form als empirisches Fazit bewirkt er übrigens mehr als empörte Medienberichte, die nach kurzer Zeit dem Vergessen anheim fallen. Dass allerdings auch dieses Buch bislang nirgends auf Resonanz stiess, nie besprochen, nie rezensiert, nie erwähnt wurde, schreibe ich ebenfalls dem Phänomen des Totschweigens unangenehmer Tatsachen zu, die das Prestige von (Kultur-) Eliten beschädigen könnten, ... und bin darüber nicht mal unglücklich. Denn die kaum berechenbaren, doch sehr effektiven Auswirkungen dieses und weiterer geschilderter Skandale machen diesenZeitromanselbst ohne Resonanz zu einer scharfen Waffe, auch wenn er nur unterschwellig wirkt. Es erstaunt mich zunehmend, wie mein Entwurf von Wirkungsmustern, den ich darin entwerfe, immer wieder von real stattfindender terroristischer Gewalt oder anderen Katastrophen eingeholt bzw. gespiegelt wird. Daher steht für mich als Beobachter inzwischen ausser Frage, dass fortlaufend eine gewisse Redundanz wirkt, die indirekt reflektiert ein subtiles Feedback erschafft, das sich ausserhalb rationaler Kategorien entwickelt.


Der Roman 'SWISS-MADE TIME!' kann von Lesern, die sich für interkulturelle Fragestellungen interessieren, über den Buchhandel geordert werden. Er ermöglicht absurde, surrealistische und doch realitätstüchtige Eindrücke davon, wie aus einem Frauen- und Kinderrechtsskandal in einem erzkatholischen Milieu und im Umfeld ökonomischer Eliten der reichen Schweizeine Affäre wurde, die sinnfällig und symbolhaft zeigt, warum der 'Clash der Kulturen' unausweichlich wird. Dabei wäre gerade dieser Anlass überaus leicht durch ein angemessenes Medienecho und juristische Klärung aus der Welt zu schaffen gewesen! Immerhin kann man nun auf der Suche nach tieferen Begründungen für manche geistigen Bewegungen, die als islamische Reaktion auf europäische Heuchelei in Sachen Toleranz und Menschenrechte angestossen werden, aus meiner intrakulturellen e u r o p ä i s c h e n Perspektive in diesem Roman eine Menge erfahren. Er ermöglicht es nachzuvollziehen, wie eine vorerst spirituelle, ja esoterische Resonanz sich verdichtet zu einem geistigen Impuls, der inzwischen auf beinahe übernatürliche Weise Motivationen produziert bei jenen vom Fanatismus Angetriebenen, die,wie man tagtäglich aus den Medien erfährt,zu einer maximalen Bedrohung der Sicherheit und des gesellschaftlichen Konsens werden.

 

 'SWISS-MADE TIME!'  von   Jan von Duhn

(ISBN 978-3-00024821-4 à 39,99€)


Das Buch mit 700 S., davon 80 S. Anmerkungen, Bilder, Fotos, minutiös zusammengestellten Dokumentenfaksimiles, erscheint als provisorische Ausgabe in der Coincidence&Chance-Edition.

Erhältlich im Buchhandel für 40€ oder über  coincedition@swissmade-time.de

 

Der Roman erzählt in Dialogen vom oben beschriebenen Skandal und vielen weiteren explosiven politischen Items innerhalb einer fiktiver Rahmenhandlung. Es erscheinen darin bizarr verknüpfte Zeitereignisse mit brisantem Background der Periode 1982 – 2002 aus einer gänzlich unerwarteten Perspektive. LeserInnen erleben eine amüsante, teils frivole Romanhandlung und lernen dabei eine Anzahl zeithistorischer Fakten kennen, die der Rückseite des Schweizer Mondes angehören und bisher nie öffentlich zugänglich waren.

 

www.swissmade-time.de



Impressum: Jan von Duhn-H. ,  COINCIDENCE&CHANCE-Edition   Badenweiler (Deutschland)   coincedition@swissmade-time.de  Tel.+49-15206660677

 

Jan v.Duhn (regard Copyright!!)
Jan v.Duhn (regard Copyright!!)

Jan von Duhn - H.  *21. Mai ohne Angabe des Baujahrs der Maschine ...

 

      Hier wird noch einiges eingetragen, sobald ich Zeit dazu finde!.

 

 

 

Hier findet sich die COINCIDENCE&CHANCE-EDITION:



Dies ist nicht genau das Titelbild, sonder die "Version B", die ich mit der gleichen surrealistischen Collage versehe die beim  jetzige Bucheinband Verwendung findet.


'Anita', Xenias Mutter und meine ex-Ehefrau, 1979 an der italien. Riviera
Elisabeth, Xenias Mutter und meine ex-Ehefrau in Pompeji kurz nachdem wir geheiratet hatten.

Liebe LeserInnen, liebe Besucher dieser Webseite! 

 

Willkommen mit ihrem Interesse an Backgroundinfos zum Roman 'SWISS-MADE TIME!' von Jan von Duhn 

in der Coincidence&Chance-Edition  ISBN 978-3-00-024821-4

 

(Teilweise dokumentiert mit vielen Fotos und Dokumenten als Faksimiles. 700 Seiten, im Buchhandel 39,50€.) 

 

 

Der Roman berichtet von bizarr verknüpften Zeitereignissen 1982 – 2002: Perspektiven zur Rückseite der Schweiz, zu Deutscher und Europäischer Zeitgeschichte … und zu zwei bislang unbekannten Fällen staatlichen Babyraubs, die radikalste Auswirkungen zeitigten: 9/11 und die „schwarze Magie“ des Jihads als „swiss-made“ Produkte bzw. „Made in Germany“ ironisch, satirisch, zynisch-sarkastisch, subjektiv und emotional vorgestellt unter Einbezug der absolut wahren Tatsachen …        

 

Mehr über dieses Buch auf www.swissmade-time.de

 

Ein Teil meiner in Dialogform vorgetragenen Berichte gilt "XENIA", ein kurz nach der Geburt zwangsadoptiertes Kind, meine 2. Tochter. Es lagen sicherlich politische Umstände vor, weil ihre Mutter Sympathisantin der RAF war. Später rächte sie sich an der Gesellschaft dafür, dass man ihr unser Baby auf dem Kindbett in Frankfurt gestohlen hatte, indem sie (wahrscheinlich) bei der Vorbereitung terroristischer Anschläge mitwirkte. Als spektakulär empfand ich es, dass sie es in dieser 1987 begonnenen "Karriere" fertig brachte,  den Bombenanschlag, dem der Chef der DEUTSCHEN BANK am 30.11.1989 zum Opfer fiel, gerade vor das Amtsgericht von Bad Homburg zu platzieren. Dort war fünf Jahre zuvor ein unerhörtes "Schandurteil" ergangen, das auch mir, dem ehelichen Kindesvater,  jedes Recht, jede Beziehung zu unserer Tochter absprach. Das Kind war 1/2 Jahr nach seiner Geburt am 2. Juni 1980 von Behölrden und Gerichten in Hessen wie ein  kommerzielles Produkt, wie ein Sklavenkind vergangener Epochen in eine anonyme Adoption quasi "verkauft" worden: Und zwar ohne dass der Kindesvater, also ich, irgendetwas davon erfuhr! Ohne dass mir überhaupt mitgeteilt worden war, dass ein Kind zur Welt gekommen war, das von Geburt an meinen bürgerlichen Familiennamen trug. Dabei den einer in der Shoa verfolgten jüdischen Familie! ... Derweil lag die Heiratsurkunde, die von einer erst neun Monate zuvor erfolgten Eheschließung mit der Kindesmutter berichtete den Behörden vor! Und es gab ein Familienbuch, das beim Standesamt Offenburg geführt wurde. Nach menschlichen Ermessen hätten die Behörden hinterher niemals behaupten dürfen, die Anschrift des ehelichen Kindesvaters sei unbekannt gewesen, nachdem das Kind der Mutter schon bei der Geburt zwangsweise entzogen worden war. 

 

Indizien deuten bei dieser Affäre auf eine Intrige, die von der deutschen "Staatssicherheit" in Offenburg, unser damaliger Wohnsitz, eingefädelt wurde, während seinerzeit exakt im Nachbarhaus der Bundestags-Abgeordnete und Jurist Wolfgang Schäuble als Rechtsanwalt wirkte. (Kleine Einfamilienhäuser, waren das 'Am Waldbach' 5 und 7, nur 8M von einander entfernt.)

 

Ein Recht auf elementare Rache an Staat&Gesellschaft wegen dem Raub des eigenen Babys ?

 

Meine Ex-Frau (im Roman Elisabeth) bezichtigte sich später, auch den Anschlag bei Oberkirch vom 12. 10. 1990 auf Schäuble, heute Deutscher Finanzminister, angeregt und mit in Szene gesetzt zu haben. Wir machten ihn persönlich nach misslungenen Gesprächsversuchen dafür verantwortlich, dass die Menschenrechtsverletzungen bei dieser Affäre nicht untersucht, nie angeklagt, nie öffentlich gemacht, sondern radikal von allen Seiten her vertuscht wurden. 

 

Eine so spektakuläre Form der Vergeltung, wie sie das "Rollstuhlschicksal" des gelähmten Herrn Schäuble als permanentes Symbol ausdrückt, ist wohl selten verübt worden. Es läge an den Medien diesen Kontext zur Finanzpolitik des reichsten Landes Europas mal zu untersuchen, mal darzustellen!

 

Auch Filmindustrie, Fernsehen, Theater, Schriftsteller fänden hierbei dramatischen Stoff, der das Gemüt unseres gelangweilten, mit kitschigen Fiktionen gefütterten Publikums in Wallung versetzen könnte. Keine griechische Tragödie hat jemals das Walten der Erynnien herzhafter veranschaulicht. Dabei waren deren Mythen fiktiv, während diese Affäre mit vielen Neben- und Seitenaspekten aus dem politischen Panorama der 70-iger bis 90-er Jahre reality ist.

 

Es bewegt mich, dass meine arabisch-islamische Abstammung von Vaterseite her, und damit auch die familiäre Herkunft dieses geraubten Kindes, als legitimierender geistiger Einfluss nicht nur singuläre Attacken, sondern überhaupt die barbarische Politik des jihadistischen Terrorismus affirmativ vorantreibt und in einem abstrakt legitimistischen Sinn Rechtfertigung zu immer neuen Exzessen und Attacken auf den Westen liefert angesichts der Intransingenz, mit der dieser Skandal abgewehrt und noch heute von den Medien, sobald man sie darauf anspricht und darüber informiert, wie in Ländern mit schlimmster Zensur unterdrückt wird! Doch so lange diese "NICHT OHNE MEINE TOCHTER!"-Affäre, made in Germany, nicht mal an die Öffentlichkeit gelangt, erscheint's aus meiner Perspektive irgendwie gerechtfertigt, wenn unserer bigotten, heuchlerischen, Mediengesellschaft, die ihre vorder-gründigen Maßstäbe eklatant missachtet, mit den ungeheuerlichen grausamen Taten des fanatischen Islamismus ihr Seelenspiegel vorgehalten wird. Dabei produziert die Repression dieses Falles eines aus politischen Motiven in Deutschland geraubten Kindes mehr als nur Anregungen für Jihadisten, sie produziert eine legitimierende Philosophie, legitimierende Spiritualität. U.a. weil Xenias Großvater arabischer Diplomat, lslam-Theologe und antikolonial engagierter Politiker war, der bei Befreiungskriegen mitgewirkt hat. Es liegen echt paradoxe Umstände bei der Abstammung meiner Tochter vor: Ihr Ur-Großvater war deutscher Jude und wurde im 3. Reich zur Emigration gezwungen. Seine Schwester, meine Großtante, wurde in Auschwitz ermordet. Sein Sohn, mein Onkel wurde 1945 von SS-Leuten als Halbjude erschossen. Doch ihre von-Duhn-Urgroßmutter gehörte einem Familienverband an, der auch bedeutende Nazis - (darunter Goebbels und Walter Darres Propagandisten der Rassentheorien und des Blut-und-Boden-Ethos, Johannes von Leers, und einen NS-Reichsrundfunk-Inten-danten während des 2. Weltkriegs) hervorgebracht hat. Allein schon dieser vielschichtige historische Background - aufgewachsen als meine Tochter hätte sie meinen jüdischen Familiennamen getragen! - fügt dem Skandal ersichtlich eine für Deutschland hyperpeinliche Note hinzu.

 

Mein Roman präsentiert Informationen zu  z w e i  Menschenrechtsaffären im Kontext von zwei ! Babys und ihrer Mütter. Diese real existierenden Fakten bestimmen die Richtung der Erzählung und Momente der Rahmenhandlung. Das sind meine oben erwähnte westdeutsche Tochter, geboren am 2. Juni 1980 in Frankfurt. Pseudonym im Roman "Xenia" und ihre Mutter (siehe Text und Foto oben), und meine Schweizer Tochter, geboren 1989 in Bern, Pseudonym "Estrella" mit ihrer Mutter Anna aus einer historischen Schweizer Familie. Manche, die in das Buch nur oberflächlich hineinsahen, hatten jedoch Schwierigkeiten die semifiktive Rahmenhandlung abzugrenzen von den konkret dokumentarischen Berichten zum frühen Schicksal dieser beiden Kinder, die vom Staat ihren Eltern als Babies regelrecht "gestohlen" wurden. Wobei man die Mutter meiner Schweizer Tochter zusätzlich in extrem gemeiner Weise "fertig" machte und entrechtete. Sie wurde zwecks Verhinderung unserer beim Standesamt angemeldeten Eheschließung kurz nach der Kindeswegnahme in der Basler Psychiatrie misshandelt, entwürdigt, demoralisiert und so erst künstlich doch mit Absicht in einen psychischen Zustand versetzt, der das staatliche (!) Verbrechen willkürlicher Kindeswegnahme im Nachhinein begründen sollte. Was ich zurecht mit den psychiatrischen Zwangsbehandlungen vergleiche, die in der Sowjetunion vor 1988 gegenüber politischen Dissidenten methodisch angewandt wurden.

 

Adäquat oder analog fielen gewisse Reflexe der Zeitgeschichte aus, die ich im Roman aus dieser Perspektive zu vergegenwärtigen suche. Näheres steht bei: Über ESTRELLA

 

Diese Vorgänge, die mehrere psychisch geschädigte Persönlichkeiten hinterließen, sollen und können auch nach Jahrzehnten nicht vergessen oder vergeben werden. Sie liefern dauerhafte Motive für eine Politik, die sich leider gegen unsere Gesellschaft richten muss, so lange diese Affären vertuscht werden bzw. keine einzige Katze hinterm Offen heraus- locken, niemanden aus öffentlichen Sphären zu berühren scheinen und nicht den winzigsten Reflex der Empörung und Bestürzung oder Solidarität hervorrufen. Sie bewirken somit eine ähnliche "Brisanz" im doppelten Sinn wie vergleichbar der Sprengstoff, den muslimische Attentäter mit sich herumschleppen, während sie über öffentliche Märkte laufen, sich unsicher in Menschenmengen hineinschmuggeln mit der ultimativen Frage auf den Lippen:

 

"Wo nur, verdammt nochmal, bei Allah!, sollen wir nun die Bombe-n zünden?"

 

Mir obliegt bei solchen Voraussetzungen eine Aufklärungspflicht in ähnlicher Weise, wie wenn man sich verpflichtet sähe, das Schicksal von Familienmitgliedern aufzuklären, die in der NAZI-Zeit oder während der DDR-Diktatur Opfer staatlicher Übergriffe wurden oder einfach verschwanden. 

 

Ich betone, auch wenn's niemand bisher glauben wollte und ernst nahm, in beiden Fällen liegen ähnliche Tatbestände vor, wie man sie von Staatswilkür in Diktaturen kennt. (Beispiel Argentinien 1975 - 83: Hunderte verschwundener, anonym adoptierter Babys von politischen Dissidenten.) Grund genug, weshalb der 'swiss-made-Roman' aus verständlichen Stimmungen von Wut und Zorn geschrieben wurde. Er enthält nicht nur Anklagen der jeweiligen Rechtsbeugung, sondern auch Hinweise auf seltsame, transzendental anmutende Mechanismen einer symbolisch zu sehenden Vergeltung, die nicht nur der davon beeinflusste Terrorismus, sondern das Schicksal produzierte. Wobei mich solche Realisierungen vielfach in Erstaunen setzt. ... Bizarre Redundanz, die den Gesetzen der Wahrscheinlichkeit Hohn spricht, genügte jedoch nicht, wie sich herausstellte, um irgendwo wenigstens minimale Anteilnahme, Beistand, Interesse und erkennbare "humane Einfühlung" bei jenen hervor zu rufen, die in den Massenmedien und Feuilletons oder als von mir informierte Politiker, Sozialforscher und Juristen zuständig erschienen, um Aufklärung und Veröffentlichung dieser Fälle zu ermöglichen. Ich fand durchgehend derart kalte, gleichgültige, ignorante, abweisende Reaktionen auf Initiativen diese Unrechtsfälle ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen, dass in diesem Spiegel m. E. das moralische Legitimationsgerüst dieser Gesellschaft zusammenbricht. Was indirekte Folgen zeitigte und zu spirituellen oder politischen beitrug. Als eines islamischen Diplomaten musste ich aus der Jahrzehnte andauernden total intransingenten Gleichgültigkeit folgern, dass Mohammed im Koran weit deutlicher die Menschenrechte vertritt, als jene, die im Westen konkrete Reaktionen von Massenmedien, Politik und Justiz steuern. Ich erlebe, dass Aufklärung und Aufarbeitung dieser Menschenrechtsverletzungen, insbesondere auch durch die Justiz verhindert wird. Geht z. B. aus dem Beschluss zu 20W302/12 des OLG-Frankfurt hervor: Verweigerung von Akteneinsicht zum Xenia-Fall. Desgleichen ein Schweizer Gerichtsbeschluss zum Estrella-Skandal, dessen Aufklärung durch Offenlegung von Akten in einem chauvinistischen und rassistischen Einverständnis aller Seiten energisch unterdrückt wird. Auch seit 'Swiss-Made Time!' erschien, sind die da erstmals in gedruckter Form geschilderten staatlichen Eingriffe von keiner Seite ernst genommen worden. Dabei werden im swiss-made-Roman zu beiden Kindesschicksalen wesentliche Fakten mitgeteilt. Doch die Gleichgültigkeit bei "moralischen Instanzen" blieb bislang die selbe, wie zuvor. So wie ich sie auch im Romantext expressis verbis anklage. Es berührt einfach niemanden, wenn ich unter dem Stichwort MENSCHENRECHTE auf Romaninhalte hinweise. Niemand schien bislang die da auffindbaren skandalösen Aussagen zu Menschenrechtsverletzungen mit jenem Fünkchen Interesse zu lesen, welches in unserer Epoche doch scheinbar selbstverständlich scheint, wenn begründeter Verdacht geäußert wird, dass es sich um Staatswillkür handelte, die vom Geist unterschwelligen Antisemitismus beeinflusst wurde. So bleibt zu fragen: Ist's denn egal, wenn Nachkommen von Shoa-Überlebenden und Holocaustopfern in der zweiten und dritten Generation von Staats wegen derart mißhandelt, entrechtet, entwürdigt werden, wie es in einem faschistischen Regime vorstellbar ist? Es zeigte sich eine unvergleichliche Sturheit bei Politikern und Medienleuten gegenüber der Forderung diese Fälle wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Eine Abwendung von relevanten Fakten, die an Dummheit grenzte. Übrigens weise ich seit 1990 darauf hin, dass der Estrella-Fall bedingt wurde durch Schweizer Interessen die Exklusivität des "Fluchtgeldparadieses" ungestört zu bewahren. Wozu die Leser genauere Begründungen dieser Aussage im Romantext fänden. Die internationalen Bankenmacht der Schweiz, die ungeheure illegale Vermögen versteckt, hätte auf dieser Folie, d.h. anhand der analysierbaren Mechanismen, die mitwirkten, attackiert werden können. Man hätte so demonstrieren können, wie verbrecherisch dieser Schutzhafen für illegale Vermögen funktioniert. Dies war anhand dieses Falles einsehbar, sobald man sich die mütterliche Verwandschaft von Estrella vor Augen führt, die mittelbar die Kindeswegnahme provozierte. Damals u. a. der CEO der NESTLE (Austria), zugleich Handelskammerpräsident Schweiz-Österreich; der Mit-Gründer des Diogenes-Verlags; Angehörige, denen eine der größten Privatbanken gehörte, usw.. Auffällig auch, dass ein Onkel meiner Tochter nun Vizepräsident der ETH Zürich ist. Zuvor gelangte (1998) in diese Funktion ihr Patenonkel. Die Bankenmacht der Schweiz, die heute auf US-Druck in Frage gestellt wird, wäre somit wirksam in ihrem  menschenfeindlichen Herzen angegriffen worden, wenn der "Estrella"-Skandal in den Medien behandelt worden wäre. Dass die Schweizer darüber eine Decke des Schweigens breitete, war jedoch den deutschen Medien kein Anlass um sensible Antennen für dieses Schicksal auszufahren. Mit anderen Worten sie kuschten vor Schweizer Bankenmacht. Was ebenso für Politiker und Beamte galt, z. B. im deutschen Außenministerium, im Bundesfamilienministerium, bei den DIE GRÜNEN oder der SPD oder PDS-Die Linke, die ich wiederholt  zu den Vorgängen rings um Estrella informierte.     

 

Hier werde ich versuchen eigens zu diesen Fällen und ihrem Background eine Fakten-Webseite zu gestalten, außerhalb jeden Anscheins, es handele sich um Literaturfiktion. Eine, auf die sich hinweisen lässt, weil sie belegbare Geschehnisse ohne literarische Ummantelung benennt. Es soll nicht länger möglich sein über das in 'SWISS-MADE TIME!' Berichtete hinwegzugehen unter dem Vorwand, man erkenne darin nur Erfindung, so wie ich's erlebt habe. Was hier benannt wird, soll das Gewissen herausfordern. In diesem Sinn bitte ich an Rechtsstaatlichkeit interessierte Zeitgenossen um ein Feedback. Rückfragen an: janisvd@yahoo.com

 

 

Der hier nun folgende Bericht soll eine Übersicht zum Fall meiner (deutschen) Tochter bieten in Korrelation zu jener Darstellung, der ich emotional unter dem Stichwort "XENIA-Skandal" im swissmade-Roman Raum gab. Wobei ich da zur Verdeutlichung die Kapitelüberschrift "BABYFLEISCH FÜR DEN ADOPTIONSMARKT" wählte:

 

Xenia wurde ab dem ersten Atemzug Opfer eines unmenschlichen staatlichen Eingriffs in das natürliche Recht, bei den eigenen Eltern aufzuwachsen. Von einer Pflegefamilie, in die sie geriet, weil ihre Mutter zum Zeitpunkt der Geburt drogenabhängig war, wurde sie unter Umgehung fundamentaler Rechtsnormen "anonym" adoptiert ohne dass ihr Vater überhaupt von ihrer Existenz erfuhr. Sie wuchs als deren Tochter auf, bis sie 13 war. Doch nachdem sie zufällig erfuhr, dass sie ein Adoptivkind war, setzte bei ihr ein psychologischer Traumatisierungsprozess ein, der bis heute andauert. ... Schließlich war sie tief bewegt, als sie mir mit 18 Jahren erstmals begegnete. Doch dann geriet sie unentrinnbar in ein Dilemma, weil sie noch bei den Adoptionseltern in Hamburg-Harburg lebend ihr Abitur machen wollte. Der so verschärfte Identitätskonflikt führte seit 1999 zu mehreren Aufenthalten in der Jugendpsychiatrie. Derweil schien sie - nun informiert über ihre Abstammung - zeitweilig bei Hamburger Islamisten Verständnis gefunden zu haben. Ausgerechnet im Umfeld der Harburger Al-Qaida-Zelle, die gerade 9/11 vorbereitete. Nach diesem Ereignis begann sie diverse Berufsausbildungen, die sie jeweils bald wieder abbrach. Und so suchte sie ihre soziale Existenzbasis wieder am Busen ihrer Adoptionsfamilie, die sie bis heute reglementiert und in ihren Kontakten, ihrer Bewegungsfreiheit und Lebensperspektive einschränkt. Mit diesen Voraussetzungen ist ihr kein Start ins Berufsleben und zu ökonomischer oder psychologischer Unabhängigkeit und Selbstständigkeit geglückt. "Xenia" blieb daher das Opfer ihrer rechtswidrigen Adoption. Sie würde eigentlich Rechtsberatung benötigen, da ihr der Staat sicherlich Entschädigungsleistungen schuldet. Doch sie war bisher ohne äußere Hilfe, ohne ein neutrales soziales Beziehungsumfeld bisher psychisch nicht stark genug, wie sie mir öfters gestand, auch nur jene Dokumente einzusehen, die sich seit meiner Adoptions-Anfechtungsklage von 1983 angesammelt haben. Es ließ sich vielmehr beobachten, dass sie von Seiten, von denen man Beistand erwarten würde,  Psychiater, Sozialarbeiter etc., absolut fehlberaten wird: ... sie möge tunlichst auf Öffentlichkeit und einen Skandal verzichten und das ihr angetane Unrecht auf sich beruhen lassen!Genauso verlangten auch alle weiteren gesellschaftliche Instanzen, was ihr angetan wurde, möge vertuscht und vergessen werden. ... Stehen solche Reaktionen mit Eigenschaften des deutschen Nationalcharakters in Zusammenhang? Zeigen sie nicht, dass der "Untertanengeist" fortbesteht, und sind sie nicht charakteristisch für Autoritätshörigkeit um jeden Preis? 

 

 

 

Vorgeschichte:

 

Ende der 70-er Jahre befasste ich mich als Student der Sozialpädagogik in diversen Praktika mit Drogentherapie und -rehabilitation. Drogenabhängigkeit war ein soziales Konfliktfeld mit bedeutender Aktualität. Insbesondere in Frankfurt, Stadt, die als zentraler Drogenumschlagplatz galt. Anfang 1979 lernte ich dabei Anita H. kennen, die seit ihrer Pubertät trotz späterer Ausbildung als Rechtsanwaltsgehilfin eine Suchtkarriere als Opiatabhängige durchlief. Jahre hindurch scheiterten ihre Versuche sich endgültig zu entwöhnen. Sie hatte typische Erfahrungen von "Junkies" gemacht und stand nach einigen Monaten im Frauengefängnis Preungesheim wegen Beschaffungskriminalität unter Bewährungsauflagen. Sie faszinierte mich, weil sie nicht nur hübsch, sondern auch unglaublich intelligent war. Was Politik und Gesllschaftskritik anbelangte, verstanden wir uns ausgezeichnet. Die APO und Studentenrebellion, Dritte-Welt-Solidarität, Friedens- und Anti-Atomkraft-Bewegungen hatten uns profunde beeinflusst. Eben wurde das Iranische Shah-Regime in einem Volksaufstand gestürzt. Durch Kontakte mit Exil-Iranern waren wir mittelbar beteiligt. Anita hatte zuvor an einer Gefängnisrebellion teilgenommen, eine Gefangenenzeitung mitgestaltet und ihre schon lange bestehenden Verbindungen zu Kreisen, die dem "Linksterrorismus" nahe standen, gestärkt. Im Gefängnis hatte sie Freundschaft mit einer bekannten RAF-Täterin geschlossen. Damit stand sie auch meinen vorhergehenden politischen Engagements nahe, denn ich hatte viele Entwicklungen der sogenannten "linksextremen Szene" mitgemacht. Dabei z. B. auch einige Wortführer, die später führend in der Alternativpartei DIE GRÜNEN wurden, in Lebensphasen kennengelernt, in denen sie noch dem Prinzip der sogenannten "revolutionären Gegengewalt" anhingen. U. a. Joschka Fischer, späterhin deutscher Außenminister, und Daniel Cohn-Bendit, heute Star der europäischen und französischen Grünen, der allerdings damals die "Gegengesellschaft" alternativer Medien und genossenschaftlicher Einrichtungen von seiner Karl-Marx-Buchhandlung aus organisierte. Oder etwa die grüne Parteigründerin Jutta Dietfurt. Mit Anita lebte ich kurzzeitig direkt im Nachbarhaus zur Karl-Marx-Buchhandlung in einer WG. Eines Tages wurde sie von "Homos", denen die Wohnung gehörte, nicht nur wie schon öfters zuvor schräg angeschaut, sondern aus homosexuellen Frauenhass zusammengeschlagen. Ich musste Hilfe holen, und Daniel Cohn-Bendit kam die Treppe hinaufgestürmt, leistete Erste Hilfe. Er wurde von Anitas Blut aus ihren gerade erlittenen Verletzungen befleckt. ... Was ich heute symbolisch begreife, angesichts der Tatsache, dass unser 1980 geborenes Kind mittlerweile vom Europa-Abgeordneten Cohn-Bendit nicht wahrgenommen, nicht als menschliches Wesen respektiert wird und mit der elementaren Beschädigung seiner natürlichen Menschenrechten bei ihm als "Menschenrechtspolitiker" kein Engagement hervorruft. Egal wie oft man ihm einen Bericht zukommen lässt! Und so wirkt dieses Blut weiter, das ihn einst befleckte, weil ich lernen musste in grauenhaft unmodernen "Blut-Kategorien" zu denken. Quasi existiert nun ein "Fluch des Blutes" von Anita und unserem Kind aus über den Häuptern der nur scheinheilig die Menschenrechte deklamierenden europäischen Eliten. Das reflektiert andererseits die Resignation und Erfolglosigkeit von emanzipativer Europapolitik. In Anbetracht der verletzten Menschenwürde und Familienehre besonders auch ihrer Großeltern musste ich endlich zur Ansicht gelangen, dass der unter den Teppich gekehrte "Xenia-Skandal" automatisch Schwingungen antiker "Blutrache" hervorruft. Die Erynnien manifestierten sich häufig genug, um es so anzusehen! (Besonders diesem Aspekt versuche ich in 'Swiss-Made Time!' zu folgen.)

Soviel zur Vorgeschichte. Jener Phase folgte eine Eheschließung aus praktischen Gründen, weil wir hofften Anita würde so von drückenden Bewährungsauflagen entlastet. Am 7. 9. 1979 heirateten wir in Oberkirch/Schwarzwald standesamtlich. Seltsamerweise hatte 97 Jahre zuvor am 7. 9. 1882 mein Urgroßvater, der Heidelberger Professor der Archäologie Friedrich von Duhn, die Ehe geschlossen. Er scheint mich seitdem unsichtbar mit seiner Autorität zu begleiten. Im Kaiserreich huldigten ihm die ultra-nationalistischen studentischen Verbindungen Heidelbergs und einige jener Autoren, die den Kult des Germanischen Blutes betrieben. Jenes Datum hatte allerdings das Standesamt festgelegt. Wir hätten nie daran gedacht irgendein Familien-Jubiläum zu begehen.

In der Folge wohnten wir zeitweise in Offenburg/Baden in der Straße Am Waldbach 7 in der Wohnung meiner Mutter. Dort war ich polizeilich angemeldet. Unter dieser Anschrift schlossen wir die Ehe. Eine bürgerliche, ruhige Wohngegend. Das Nachbarhaus Nummero 9 bewohnte der Offenburger Oberbürgermeister Gruber. Das nur durch kleinen Vorgarten getrennte Einfamilienhaus Am Waldbach 5 beherbergte eine Rechtsanwaltsassoziation, der ein CDU-Bundestagsabgeordneter namens Dr. W. Schäuble angehörte. Anita erlaubte sich im jugendlichen Übermut öfters Witze darüber, da sie sich in ihrer politischen Identität als Teilnehmerin an der RAF-Terrorszene begriff, wenn auch passiv. In jener Epoche von Hetzjagden gegen alle, die von der Mediennorm nach links abwichen, auf Hippies, Anarchisten und vor allem auf die steckbrieflich gesuchten RAF-Leute, war es sicherlich etwas besonderes, wenn jemand, der diesem Milieu nahestand, friedlich, kaum 10 M entfernt neben der bürgerlichen Staatselite zu leben und eigene Wege zu gehen vermochte. ... Diese Idylle war für uns jedoch nicht von Dauer. Denn nach unserer Hochzeitsreise zurück in Frankfurt versank Anita wieder im Drogensumpf, aus dem ich sie nicht länger befreien konnte. Ich musste mich dringlich mit meinem Universitätsexamen, meiner Diplomarbeit befassen. Wir trennten uns nach Querelen, als klar war, sie würde weiterhin ihrer Heroinsucht huldigen. In diesem Zustand war's unwahrscheinlich, dass sie ein Kind empfangen hatte und austragen würde. Daher kam mir die Vermutung nicht in den Sinn, Anita könnte während unseres nur zweimonatigen Zusammenlebens nach der Hochzeit schwanger geworden sein. Auch wollte sie inzwischen trotz ihrer Sucht "revolutionär kämpfen". Doch wer "Terroristin" werden will, bringt sicherlich kein Baby hervor! 

Da sie ihren "Kampfwillen" deutlich manifestierte, hatte ich damals kein Interesse mit ihr in Kontakt zu bleiben. Weshalb ich nach unserer Trennung schon Weihnachten 1979 nicht mehr wusste, wo sie sich aufhielt. Die "Xenia-Geschichte" begann inzwischen damit, dass Anita mir ihre Schwangerschaft konsequent verschwieg, obwohl sie mich leicht erreicht hätte. ... Drei Jahre später erst erfuhr ich, dass sie, so süchtig wie sie war, am 2. Juni 1980 unser Kind in der Frankfurter Uni-Klinik zur Welt gebracht hatte. Sie hatte sich nie mit mir in Kontakt gesetzt, nie etwas verlauten lassen. Derweil wusste sie, dass ich unser Kind, meine eheliche Tochter Christiane, mit Sicherheit liebevoll großgezogen hätte.

Vielmehr hatte sie sich, wie ich 1984 von Klinikmitarbeiterinnen erfuhr, die sich an sie und ihr Baby erinnerten, auf dem Kindbett von Jugendamtsangestellten und Psychiatern erpressen lassen einer "Inobhutnahme" des Babys gezwungenermaßen zuzustimmen. Ihr war ein "Zweijahresbeschluss" angedroht worden, eine gerichtliche Zwangseinweisung in die Psychiatrie zur Suchttherapie. Das bestätigte mir nach unserer Scheidung, die 1986 erfolgte, auch Anita, mit der ich erstmals wieder zusammentraf. Sie hatte eine unglaubliche Leidensgeschichte in Zusammenhang mit der Geburt durchgemacht, weil sie das Kind, wie sie nun erklärte, doch gewollt hätte. Man habe es ihr aber so schnell weggenommen, dass die kleine Christiane, niemals von ihrer Mutter gestillt werden konnte. Jeglicher Kontakt mit dem Baby sei ihr grob und unmenschlich auf Anweisung von Behörden und Gericht untersagt worden. Das Baby sei mit ihren Worten, "wie ein Stück Wurst über die Fleischtheke", an eine bereit stehende Pflegefamilie weitergereicht worden, die es schon ein halbes Jahr darauf adoptieren durfte. Dabei wäre es, was wohl jeder einsieht, unter diesen Umständen ab Geburt von Christiane die gesetzliche Aufgabe der Jugendbehörden gewesen, das Baby seinem Vater zu übergeben. Alle Begriffe des Rechts verlangten dies, selbst wenn dieser zu dem Zeitpunkt nichts von der Schwangerschaft seiner Ehefrau und der Geburt des Kindes wusste. Aber gerade das geschah nicht! Vielmehr verletzte man von jeder Seite, die sich in der Folge mit dem Baby und seiner extrem schnell arrangierten Adoption befasste, elementare Normen, indem man mich mit großer Wahrscheinlichkeit absichtlich nicht verständigte. Es wurde zwar formal eine Suche nach dem Aufentalt des Vaters eingeleitet, die jedoch an absurder Scheinhaftigkeit nicht zu übertreffen war. Denn in fünf Minuten hätte man auch damals in Zeiten ohne Internetrecherche meine Anschrift, eben meinen zweiten Wohnsitz in Offenburg und da auch die Großmutter des Kindes, ausfindig gemacht. Ein Blick auf die Heiratsurkunde und auf die Daten des Standesamtes, bei dem die Ehe erst neun Monate zuvor geschlossen worden war, hätte genügt, um den Vater und die großmütterliche Familie zu erreichen. Solche Daten und mindestens eine Kopie der Heiratsurkunde müssen vorgelegen haben, um in Deutschland - es wollte doch kein 3.-Welt-Land sein! - ein rechtliches Adoptionsverfahren in Gang zu bringen. Dieses forderte zur Gültigkeit mein Einverständnis, das ich mit Sicherheit nie erteilt hätte. So versuchte man ganz offensichtlich das vorgeschriebene väterliche Einverständnis zu einer Adoption meines "ehelichen" Kindes trickreich zu ersetzen. Man schützte laut Dokumenten, die ich 1984 kurz einsah, eine vergebliche Suche nach meinem Aufentalt, und zwar nur in Frankfurt, vor. Angeblich ergebnislos, nachdem ich aus dem Appartment meiner Frau ausgezogen war. Doch auch in Frankfurt wäre feststellbar gewesen, dass ich laut Melderegister einen 2. Wohnsitz in Offenburg besaß. Es wurde mit einer schlampigen Oberflächlichkeit verfahren, die man bei der Suche nach einem Schuldner, einem Verkehrssünder, einem Kriminellen niemals hätte walten lassen!

 In den Adoptionspapieren war z. B. zum Vater vermerkt "Student". ... Hatte man bei der Universität oder Fachhochschulen angefragt, ob dieser Student, Jan H., bekannt sei? Nein! Definitiv nicht! Auch der Tatsache, dass das adoptierte Kind ja seiner Abstammung verlieren würde und somit geboten war, zuvor nach den Großeltern zu forschen, ehe seine Herkunft per (damaligen) Verfahren anonymisiert würde, wurde keine Rechnung getragen. Nur einen Telefonanruf hätte es die Behörden oder die Justiz des deutschen Bundeslandes Hessen gekostet, um die Großmutter zu verständigen und zu befragen. Auch das unterblieb! Stattdessen wurde mit höchst verdächtiger Eile meine Tochter mit ersichtlichen Ressentiments gegenüber dem Kindesvater auf ungesetzliche Weise in eine Adoptionsfamilie hineingestoßen. Man verfuhr derart, dass sich der Verdacht der Diskriminierung nicht von der Hand weisen lässt. Auch besitze ich Grund zur Annahme, dass Antisemitismus mitbeteiligt war aus 1980 noch weit verbreiteten Nazismus und Judenhass. Indiz, dass dem so war, sind Mitteilungen, die mir Anita Jahre später machte, als sie bitter bereute, mich nicht von sich aus verständigt zu haben. Sie behauptete, sie habe mehrfach nach der Geburt Behörden- und Justizvertreter darauf hin gewiesen, ihre Tochter sei väterlicherseits jüdischer Abstammung, gehe aus einer Familie hervor, die während der Shoa ein Verfolgungsschicksal erlitt. Darüber war Anita informiert, und sie bestand darauf, sie habe während der Zeit, bis die formale Adoption von Christiane abgeschlossen war, in aller Deutlichkeit diese Information weitergegeben. Sie erklärte, sie habe sowieso fest damit gerechnet, dass unsere Tochter schließlich mir, dem Vater, übergeben werde. Doch dem war ja nicht so, meine Tochter wurde unter Anbetracht dieser Umstände durch eine erzwungene Adoption quasi "versklavt"! 

 

Mich erreichte, wie erwähnt, erst Anfang September 1983 eine erste Information, dass am 2. Juni 1980 eine Tochter von mir 1980 zur Welt gekommen war. Und zwar nicht, weil irgendjemand mir dies nun aus selbstverständlichen Pflichtgefühl mitteilen wollte, sondern weil ich im Familienbuch unserer Ehe beim Standesamtes Offenburg auf einen Eintrag zu ihrer Geburt und Adoption stieß, als ich die Kopie erhielt, um meine Ehescheidung in die Wege leiten zu können. Es war ein enormer Schock, der bis heute nachwirkt! so etwas auf diese Weise und drei Jahre zu spät erfahren zu müssen. Parallel waren die Zeitumstände beeindruckend. Offenburg befand sich in jenen Septembertagen 1983 im Rausch eines "Staatsbesuches": Der erste offizielle Aufentalt des Dalai Lama in Deutschland fand in dieser Kleinstadt bei Straßburg statt. Er hielt drei Tage hindurch Reden in der Stadthalle und gab Satsang. Eine Frau aus seinem Gefolge wohnte in diesen Tagen mit ihrer kleinen Tochter bei mir. Der Dalai Lama hatte sich in jenem Hotel 'Palmengarten' einquartiert, in dem Anita und ich 1979 unsere Hochzeit gefeiert hatten. Ausgerechnet an jenem Tag, als er eintraf, erfuhr ich die Sache mit meiner bis dahin für mich unbekannten Tochter! Zwei Tage darauf sprach ich mit dem Dalai Lama - und auch über dieses Kind - wobei er mich bestärkte dieses Kindesschicksal zu erforschen, um mir meine Tochter zu holen.

Doch die Adoption war, wie berichtet als "anonym" eingetragen. Ich konnte anfangs nicht mehr tun, als eine notarielle Urkunde aufzusetzen und beim zuständigen Gericht den Antrag auf Aufhebung zu stellen. Eine Verhandlung, die dann am 18. Mai 1984 vor dem Familiengericht Bad Homburg stattfand, zeigte bald mit erschreckender Deutlichkeit, dass unerhörte Ressentiments und diskriminierende Informationen über mich bei dieser Kindesaffäre im Hintergrund mitschwangen. Diese Erkenntnis verursachte weitere Schocks, die mein Vertrauen in die deutsche Justiz gründlich zertrümmerten. Bei jener Verhandlung war festzustellen, dass sich der Bad Homburger Familienrichter überhaupt nicht mit der Unrechtmäßigkeit der Adoption befassten wollte, egal wie deutlich ich dies primär beantragte. Ihm war das Argument, dass Ämter und Justizbehörden, das Familiengericht Königstein und ein zertifizierender Notar doch hätten erkennen müssen, dass schon anhand der Ehedokumente mein Aufentalt ermittelbar war und somit klar ersichtlich war, welch' elementare Verletzungen der gebotenen Sorgfaltspflicht stattfanden, "schnurz egal". Für meine Begriffe war dieser Mann ein Nazi in der Richterrobe. Denn was tat er, was hatte er für diese Verhandlung vorbereitet? Er hatte den Leiter der Frankfurter Standesämter wie zu einem Plauderstündchen, das vor meinen Augen am Richtertisch stattfand, einbestellt. Es ging ihm allein darum, fest zu stellen, dass ich angeblich auf illegale Weise die Adoptionsanonymität aufgehoben hätte. Allerdinegs besaß ich inzwischen den Namen der Annehmenden, aber das kam nicht durch mich zustande, sondern durch einen Mitarbeiter des Frankfurter Standesamts, der mir die Geburtsurkunde meiner Tochter übersandte und dabei gegen die Regel verstieß, die Annehmenden auf der Kopie einzuschwärzen. Vielleicht hatte dieser Sachbarbeiter ja aus Sympathie gehandelt, weil er aus seinen Unterlagen deutlich ersah, dass es bei dieser Kindschaftssache nicht mit rechten Dingen zuging...?

Jedenfalls in der einzigen mündlichen Gerichtsverhandlung, die ich je zum Schicksal meiner Tochter erreichte, sah ich mich plötzlich als Angeklagter vor einem übel wollenden Richter, der mich des Verbrechens zieh die Anonymität aufgedeckt zu haben! Nebenbei unterhielt er sich jovial mit diesem Frankfurter Beamten. Bei beiden herrschte geistiges Einverständnis im Stil, in dem sich mich missachteten und nebenbei diskriminierende Sprüche klopften, die leider nicht ins Protokoll aufgenommen wurden. Es handelte sich um eine "gezinkte" Verhandlung, bei der eine stillschweigende Übereinstimmung demonstriert wurde. Nämlich der unausgesprochene Konsens die Umstände zu vertuschen. Eine Haltung, die ich seitdem allerdings überall in der Justiz, bei Behörden, bei Politikern und Medien und genauso auch beim Justizministerium von Hessen antraf. Deutlich kam und kommt! in sämtlichen Instanzen, an die ich mich später wandte, ein Wille zum Ausdruck, diesen Skandal auf sich beruhen zu lassen, ihn unter den Teppich zu kehren. Es schien daher stets ein anonymer Einfluss im Hintergrund zu wirken, der das in einer Demokratie Selbstverständliche, die Aufklärung eines Menschenrechtsskandals, abzuwürgen vermochte. So ergab sich von Beginn an die Frage, ob politische Motive innerhalb von Staatsinstanzen eine Rolle gespielt haben, die auch jede Aufklärung verhinderten?

 

Im August 1984 führte ich mit dem oben erwähnten Rechtsanwalt und Politiker, der heutige Bundesfinanzminister W. Schäuble, der im unmittelbaren Nachbarhaus unserer Heiratsadresse als Anwalt tätig war, in Offenburg ein Gespräch, um ihm diese Sache auf objektive Weise zu eröffnen. Ich appelierte damals an sein grundsätzliches Rechtsverständnis und den gesunden Menschenverstand und machte ihn darauf aufmerksam, dass es nicht sein konnte, also vorgeschoben war, wenn die Hessische Justiz und Behörden behaupteten, sie hätten den Kindesvater (und die Großmutter) des Babys nicht auffinden können. Für mich bedeutet es einen fundamentalen Test des politischen Systems der Republik, ob und wie dieser Regierungspolitiker sich engagieren würde, Licht in das Dunkel bei dieser Affäre zu bringen. Dabei leitete mich die Annahme, dass eine gewisse Nähe zum "terroristischen Milieu" bei beiden Elternteilen politischer Polizei oder Geheimdiensten eventuell bekannt war und informell auf die Behandlung der Kindschaftssache eingewirkt hatte. Ich ging davon aus, dass die Wegnahme meines Kindes aus diesen in der BRD immer noch dem Faschismus verhafteten Kreisen als eine Art Rache für RAF-Aktionen veranlasst worden war und dass solche Dienste, die ja auch für die Sicherheit bekannter Politiker zuständig waren, es allerdings ohne sein Wissen eingefädelt hatten, dass das Kind solcher "Dissidenten" in eine Adoption gelangte und nie seine Eltern sah. Da sich Schäuble in diesem Gespräch am 16. 8. 1984 sehr erstaunt gab, Betroffenheit zeigte, als ich mitteilte, dass eine ursprünglich jüdisch Familie erneut Opfer deutschen Unrechts wurde, und weil er außerdem sich verpflichtete, er werde mit den Mitteln der Regierung Aufklärung herbeiführen, erlangte er so einen gewissen Vertrauensvorschuss. Er teilte mir mit, er werde in einem Vierteljahr das Bundeskanzleramt übernehmen (das geschah am 16. 11. 1984) und so Gelegenheit erhalten über die dort verankerte Kontrolle der Geheimdienste der Angelegenheit auf den Grund zu gehen. Meine Überlegung war in dem Moment: Falls er sein Versprechen einhält und meine Tochter zu mir gelangt, mag es angehen, wenn jedoch diese Staatsinstanz versagt, dann sehe ich düstere Rache voraus, die Anita in ihrem fanatischen Drang zum Terrorismus wohl gelegentlich auf den Weg bringen wird. Und so bedeutete dieses unangenehme Gespräch vor allem ein Alibi. Ich wollte meine Hände in Unschuld waschen, falls ihn die unbezwingbare Rache, die Anita sowieso immer am deutschen Staat nehmen wollte, in Form eines Anschlags treffen würde. Denn es war naheliegend, dass Schäuble ein Ziel für ihre Gewaltfantasien abgab, angesichts dieser bloß 8 Meter Distanz, die seine einstige Rechtsanwaltspraxis von unserer Adresse getrennt hatten. ...

 

Ein Nachspiel der RAF-Geschichte aus diesem Kontext?

 

Anita war wohl 1979 der politischen Polizei bzw. dem Staats- oder Verfassungsschutz aufgefallen, da sie ja keinen Hehl daraus machte, sich dem RAF-Terrorismus anzunähern. Auch ich konnte vermuten  beobachtet zu werden, seit ich in den 70-iger Jahren in einer WG zusammengelebt hatte mit einem jener RAF-Täter, die 1977 an den Mordanschlägen gegen den Generalbundesanwalt Buback, am Mord des Chefs der Dresdner Bank und am "deutschen Herbst", der Entführung des Arbeitgeberpräsidenten und dessen Ermordung, beteiligt waren. In den Tagen jenen Septemberaktionen und der folgenden Entführung des Lufthansajets Landshut war ich in Alger, wo ich u. a. mit einigen Algeriern in Kontakt stand, die zeitweise die RAF  logistisch unterstützten. - Vielleicht wurde dies ja irgendwo in Deutschland registriert? - Ich hatte Jahre zuvor schon prominente Figuren der RAF kennengelernt. Und es war vielleicht auch bekannt, dass ich einen ursprünglichen Impuls beigesteuert habe, Hans-Martin Schleyer - übrigens am 1. Mai 1915 in Offenburg geboren - als prominentes RAF-Opfer auszuwählen. Meine Rolle bei der Anstiftung zu seiner Entführung war die eines Übermittlers von Informationen. Schon 1970 und in der Folge hatte ich in linken Szenekreisen darüber gesprochen, dass jener Herr Schleyer, der heute in Deutschland als "Märtyrer der Nation" geehrt wird, während des Krieges als Beauftragter des Nazi-Regimes im besetzten Prag für die Ausmerzung von Juden an der deutschen Karls-Universität Prags zuständig war. Ich berichtete öfters, dass genau dieser Herr 1941/42 die rassische Verfolgung meiner nur halb-arischen Mutter einleitete, die seit 1941 an dieser Universität ein (Chemie-)Studium aufgenommen hatte, nachdem sie aus Berlin geflohen war wegen des Fehlens ihres "Ariernachweises". Also eines Rassenbescheids, den die "Reichssippenämter" ausstellten. Meine Mutter hatte sich 1943 überstürzt aus ihrem Prager Studium lösen und bis 1945 in den Untergrund begeben müssen, sonst wäre sie als Halbjüdin auf Betreiben eben jenes Herrn Hans-Martin Schleyers ins KZ gekommen. Wie es der historische Zufall so wollte, hatte mein Großvater, 1934 emigrierter "Volljude", in den 60-iger Jahren herausgefunden, dass Schleyer, 1941 - 43 Leiter des Nazi-Studentenwerkes in Prag, derjenige war, der die "Rassenkontrollen" an jener Universität inszenierte und so zum Judenverfolger geworden war. Ich war noch Schüler, als mir mein Opa diese Information mit auf den Weg gab. Danach wurde ich unbewusst zum Anstifter seiner späteren Ermordnung, nachdem es die "Genossen" von der Frankfurter links-politischen Szene jeweils beeindruckte, sobald ich diese Geschichte preisgab. Mit Sicherheit habe ich den linken antifaschistischen Hass, der in jenem Symbol kulminierte, dass die RAF Hans-Martin Schleyer als ihr wichtigstes Entführungsopfer auswählte, über Jahre mit-provoziert. Lange bevor diese Tat, die 1977 Deutschland fundamental erschütterte, konkret geplant wurde.

Man könnte meinen, es handele sich nur um vage Vermutungen, aber ich denke, es spricht einiges dafür, dass Staatspolizei oder Verfassungsschützer, die für die Sicherheit des Abgeordneten im Offenburger Nachbarhaus zuständig waren, diese Information besaßen und aus nationalen Rachegefühlen den Kindesraub, so muss man es wohl nennen, inszeniert haben. Ein Indiz ist die folgende Untätigkeit des Herrn Schäuble nach unserem Gespräch. Seitdem wusste er doch genau, dass bezogen ausgerechnet auf sein Nachbarhaus der Staatsapparat angeblich nicht mehr in der Lage gewesen sei, eine simple, standesamtlich gesicherte Adresse herauszufinden. Auch hatte er durch unüberlegte spontane Reaktionen zuerst noch bestätigt, dass es ihn erschreckte, überraschte, wie mit meinem Kind verfahren wurde. Da erklärte er, dass er es absolut unererklärlich, unverständlich fände, wie die Adoption eingefädelt wurde und versprach mir die Aufklärung des Falles auf die Hand ohne mit jemand anderem zuvor Rücksprache gehalten zu haben. Doch er kam diesem Versprechen nie nach! Auch nachdem er im Weiteren 1989 deutscher Innenminister geworden war, ließ er sich nicht darauf ein, jenes Minimum von humanen Anstand als "Ehrenmann" zu realisieren, welches darin bestanden hätte, an den "Schalthebeln der Macht" die ihm zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um den Kindesraub wenigstens aufzuklären. Ich mahnte ihn mehrfach, und er ließ durch Referenten - auch brieflich - antworten, aber keinen Willen erkennen nunmehr diese Affäre angemessen zu behandeln.

 

Der Homburger Prozess von 1984 hatte mit dem schändlichen Verdikt geendet, "das Kindeswohl sei gefährdet", wenn man meine Tochter in ihre ursprünglichen Familie platziere. Und das LG-Frankfurt bestätigte ein Jahr später diese Sentenz ohne mündliche Verhandlung, nachdem ich appelliert hatte. So musste nun die "Xenia" meines Romans, d. h. originär Christiane H., mit neuem Namen Alexandra U., in einer fremden Familie heranwachsen. Diese zeigte ihren Charakter, indem sie sich auf perfide Weise sträubte - u. a. mit diskriminierenden schriftlichen Einlassungen gegenüber dem von mir angerufenen Gericht - mir irgendeinen Zugang zu meiner Tochter zu gewähren. In dieser Familie, die das 1980 in Pflege genommene Baby als Besitz vereinnahmte und mich überdies gerade an jenem 18. Mai 1984 sogar mit einer Schusswaffe bedrohte, (meiner Strafanzeige bei der Polizei wurde jedoch in Bad Homburg-Friedrichsdorf nicht nachgegangen, es herrschte ein Klima von Lynchjustiz,) wurde Xenia im Laufe ihrer Erziehung erheblich psychisch geschädigt und endgültig traumatisiert, als sie als Dreizehnjährige durch Zufall dahinter kam, dass sie nicht bei ihren wirklichen Eltern aufwuchs. Sie floh damals von Hamburg-Harburg, wo sie nun lebte, zurück nach Bad Homburg und irrte dort durch die Wälder, bis sie halbverhungert und -erfroren aufgegriffen wurde. Zurück bei jener Familie U. war sie von da an erst recht Opfer psychischer Misshandlungen.

Als ich nach jahrelanger vergeblicher Suche endlich 1998 ihre Adresse herausfand und Kontakt mit ihr aufnahm, befand sie sich in einem erkennbar traumatisierten, depressiven Zustand. Aber ich konnte/durfte nicht helfen, da sie aus existenziellen Ängsten heraus in ihrer Adoptionsfamilie bleiben wollte. Seither wurde sie noch kränker. Sie wurde deshalb seit dem Jahr 2000 mehrfach stationär oder ambulant psychiatrisch behandelt - z. B. in der Jugendpsychiatrie Göttingen - und blieb, so weit ich informiert bin, bis in die Gegenwart unfähig einen Beruf zu ergreifen. Sie ließ mich andererseits, obwohl wir lose in Kontakt standen, zu ihrer Situation nichts positiv beitragen. Mit ihrer verwirrten Identität und verinnerlichten Traumata war sie nicht in der Lage Vertrauen zu ihrem wirklichen Vater zu entwickeln. Und darin, eine positive Beziehung zu mir aufzubauen, wurde sie auch durch keinen ihrer Ärzte oder Sozialarbeiter bestärkt. Im Gegenteil, man überzeugte sie davon, sie solle sich distanzieren, überhaupt keine Beziehung zu ihrem Vater unterhalten. Von ihren Sozialarbeitern und der Jugendpsychiatrie erhielt ich sogar Drohbriefe, die Konsequenzen androhten, falls ich auf meine Tochter zuginge! So entwickelte "Xenia" auch nie einen Bedürfnis Fragen zu ihrer leiblichen Mutter zu stellen. Sie ist heute nach so deutlichen Sozialisationsanstrengungen ihrer Umwelt, die demütige Unterwerfung forderte, geprägt von komplexen Hemmungen, die natürlich auch entstanden, weil sie als Kind keine Beziehung zur eigenen Mutter entwickeln durfte. Vor 1998 war es unmöglich gewesen sie aufzufinden, nachdem die Adoptiveltern weggezogen waren. Auch einem Freiburger Anwalt half nach 1992 keine Stelle, kein Mensch bei der Suche nach ihr. Mir sowieso nicht. Es gibt nun Dokumente aus zwischenzeitlichen Verfahren, die anschaulich bestätigen mit welch intransingenter Gemeinheit Hessische Behörden und Justiz darauf bestanden, dem Kind seine originäre Identität und mir seinen Aufenthaltsort vorzuenthalten, ehe "Xenia" volljährig wurde. Die Justiz und Jugendämter beharrte, auch nachdem! die deutschen Adoptionsgesetze längst geändert waren, auf dem "Geheimnisschutz". Deren Unmenschlichkeit verdeutlicht sich darin, dass nie jemand aus dem Bereich des Staates in irgendeiner Weise das Unrecht bedachte, das diesem Kind und seiner väterlichen Familie zugefügt wurde.

 

Dennoch war, wie schon erwähnt, dieser Fall nun 30 Jahre hindurch deutschen Medienredaktionen keine Recherche und Publikation wert. So viel ich auch nach Aufklärungsbereitschaft und Anteilnahme suchte, ich fand auch bei sogenannten "Menschenrechtsorganisationen" (etwa ‚amnesty international’, Humanistische Union, Grundrechte-Komitee) oder feministischen RedakteurInnen, etwa bei „Emma“, Brigitte, taz, Stern, Spiegel, Focus, DIE ZEIT, FR, FAZ und weiteren (TV- oder Radio-)Medien oder z. B. bei renomierten Forschungseinrichtungen (etwa Institute für Sozialfoschung in Frankfurt, Hamburg, Essen, Berlin), nie irgendjemanden, der sich für den Fall im Mindesten interessierte. Ein praktiziertes Menschenrechtsverständnis und entsprechendes Problembewusstsein war, wie sich nach Tausenden Anfragen bei Journalisten, Juristen oder Parteien herausstellte, gegenüber der oben skizzierten Praxis nirgends auffindbar. Am allerwenigsten bei Politikern! Dieses Phänomen der ostentativen Missachtung der Menschenwürde schändet, verunglimpft, beleidigt, entehrt sowohl die (jüdischen) Opfer des Faschismus wie die großväterliche Familie von "Xenia" in Nordafrika. Es wird dadurch augmentiert, dass auch die von mir angefragten Rechtsanwälte gewöhnlich enormes Misstrauen und unverständliches Zögern, ja eine absurde Zurückhaltung zeigen die Materie nur zur Kenntnis zu nehmen. Ich musste beim so zu Tage tretenden landläufigen Zynismus zur Auffassung gelangen, dass das Stichwort Menschenrechte deutsche Juristen abstößt. Es fand sich leider überall, dass die hier vorgestellte Affäre scheel angesehen wurde, Verweigerungshaltungen, Vogelstrauß-Reaktionen auslöste. Es existiert, so wie ich es bis heute erlebe, ein diskretes Ressentiment, welches Anwälte davon abhält ein Mandat zu Gunsten einer Aufklärung zu übernehmen. Dies zeigen Erfahrungen unabhängig von der Kostenfrage. (Ein Musterbeispiel für solche Haltungen war z. B. R'anwalt Armin Golzem in Frankfurt, früher bekannt als RAF-Verteidiger, später Kanzleikompagnon des Ex-Justizministers Ruppert von Plottnitz.) Und das war auch so bei meiner Anwaltssuche im Internet. Dabei wollte ich zuletzt nur in einem Nebenaspekt tätig werden. Deshalbmusste ich ohne anwaltliche Vertretung 2010 meine Klage auf Einsicht in die Kindes- und Adoptionsakten einreichen, nachdem alle hessischen Stellen es abgelehnt hatten die bei ihnen bestehenden Akten zu dem Fall zu öffnen. Solches Bestreben das einstige Unrecht zu vertuschen und vor einer näheren Untersuchung zu bewahren, indem man schon ein Akteneinsichtsgesuch konsequent negativ bescheidet, gefährdet andererseits, wie ich mittlerweile zu begründen suche, den"Rechtsfrieden". Dieser scheint jedoch absolut "egal", selbst nachdem meine eingereichten Schriftsätzen andeuten, dass mögliche Verbindungslinie zum Terrorismus bestanden bzw. potenziell weiterwirken. Wie ein Beschluss vom Dezember 2012 des OLG-Frankfurt unter 20W302/12 zeigt, will man sich mit diesem Background beim Fallkomplex Alexandra U. ("Xenia") unter keinen Umständen befassen und vielleicht die Finger verbrennen. Alle, die an Öffentlichkeit partizipieren verneinen daher auf ihre Weise bislang ohne nähere Prüfung ein "öffentliches Interesse" an Aufklärungsbemühungen zum "Xenia"-Skandal. Mit dieser Scheinbegründung wurde nun auch durch das Oberlandesgericht Frankfurt/Main Einsicht in Akten untersagt, aus denen möglicherweise ersichtlich würde, auf Grund welcher Interventionen 1981 das Recht gebeugt wurde, um die so offensichtlich gesetzwidrige Adoption meiner Tochter ohne Zustimmung ihres erziehungsberechtigten Vaters herbeizuführen. Selbst Hinweise, dass das Shoa-Schicksal meiner Familie bei einer neuen Generation fortgesetzt wurde, dass auch ich jahrelange Trennung von meiner Mutter in der DDR aus politischer Willkür erlitt und dass außerdem die gegebene Konstellation automatisch durch mich auch ohne ein Zutun, da ich väterlicherseits Araber bin, mittelbar die Motivation und die in Anspruch genommene "Legitimation vor Allah" von Terroristen bestärkt, also dass so geistige Einflüsse auf Tendenzen zustande kommen, die nicht nur in den 9/11-Anschlägen kulminieren, sondern weiterhin Terror, Morde, Anschläge in islamische Politik implementieren, ... auch diese Einlassung, kann anscheinend nicht davon überzeugen, dass deutsche! Verletzungen der Menschenrechte neutral und im Interesse der Öffentlichkeit und des "Rechtsfriedens" untersucht werden müssen. Dabei muss ich mich dank Erkenntnissen, wie sich die Integration meines Vaters in arabische diplomatische Milieus auf dem Background Europäischer Menschenverachtung für seine Enkelinnen spirituell, politisch und intellektuell auswirkt, fragen, ob nicht insbesondere der "Xenia"-Fall immer wieder Ereignisse mit-auslöst, die als "Terrorismus" wahrgenommen werden? Diese Gefahr entsteht durch die Haltung selbst der seriösesten Staats- und Politikinstanzen Europas. Wie oft habe ich nicht schon Politiker in dieser Sache vergeblich kontaktiert oder perönlich gesprochen. Einer unter vielen war z. B. 1991 der damalige grüne Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Wilfried Telkämper in Freiburg. Oder 1985 der grüne EP-Abgeordnete Schwalba-Hoth, den ich mehrfach traf. Im Herbst 1985 leitete er den Bundeskongress der DIE GRÜNEN in Offenburg. Ich durfte dort einen Redebeitrag halten noch vor dem späteren SPD-Innenminister Schilly, aber über mein familiäres Menschenrechtsproblem wollte in dieser Partei nie jemand von Bedeutung mit mir diskutieren oder seine Hilfe anbieten! Gleiches galt z. B. für Anke Fuchs, ex-Familienministerin der SPD oder für den SPD-Vize, MdB Gernot Erler, der auch öfters vergeblich auf diese Sache aufmerksam gemacht wurde. Und zwar schon lange vor 9/11, während parallel "Xenias" Traumatisierungen und Verzweifelung direkt auf das Milieu jener Al-Qaqida-Leute einwirkten, die von Hamburg-Harburg aus diese welterschütternden Anschläge zwei Jahre hindurch planten. Darüber ließe sich sprechen, doch wer in Deutschland will etwas von einer nationalen Mitschuld an Al-QaidaProjekten wissen?!

 

Ich muss nicht besonders betonen, dass ich im geschilderten Kontext manifest die ethischen Grundlagen aller Moral verletzt sehe und dabei besonders die Deutschen als die Erben ihrer schändlichsten Vergangenheit anklage angesichts ihrer manifesten Ignoranz und Gleichgültigkeit. Sie setzen nicht nur den Geist der Menschenrechtsnormen mit der "Xenia"-Affäre außer Kraft, sondern erteilen schon mit ihrem ostentativen Desinteresse am politischen, religiösen, historischen Hintergrund, der beteiligt ist, eine unglaubliche Lektion. Sie bringen damit die Legitimation geradezu hervor für diejenigen, die in blindem Fanatismus Aufforderungen des Propheten im Koran zu befolgen meinen, wenn sie (u. U. auch im Westen) Massaker anrichten. Dies gebe ich zu bedenken, da informelle Beziehungen zu solchen Kreisen aus dem weiten Kreis meiner arabischen Familie zu bestehen scheinen. Zugleich sehe ich keinen Grund solche Angehörige nicht über das, was die Deutschen bei der "Xenia-Affäre" verzapfen, in Kenntnis zu setzen. Diese ziehen Konsequenzen und bestärken/finanzieren in einer Kettenreaktion wiederum Djihadis, die im Nahen und Mittleren Osten oder in Nordafrika den assymetrischen Djihad durchführen.

Mir scheint's jedenfalls, dass es nirgends einen so eindeutigen Test auf Moral, Ethik, Integrationswillen und Rechtsverständnis von deutscher Justiz, Politik und Öffentlichkeit gibt als in den Facetten dieses Musterfalls, der dank ungeheurer Ignoranz gerade auch der Medien einen Maßstab liefert, an dem sich Deutschlands Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit messen lässt. Ich musste im übrigen nie etwas Illegales, nie einen irgendwie als "Aufruf zur Gewalt" interpretierbaren Appell unternehmen, um den "Tenor" der Justiz, Politik und Medien zu meinen familiären Menschenrechtsfällen weiterzuleiten an welche, die sich statt auf das Grundgesetz auf die 'Scharia' berufen. - Aber was bleibt denn anderes?

 

Dieser Skandal erscheint übrigens auch aus einer deutschen historischen Perspektive pervers, da hierbei die Haltungen von Justiz, Politik und Medien sogar auf konservative deutsche Rechtstradition mittelbar zurückwirken. Dies ebenfalls im Familienkontext: Mein Urgroßvater, Friedrich von Duhn, war Patenkind eines der berühmtesten deutschen Juristen, Friedrich Carl von Savigny. Sein Vater, daher mein Ur-Ur-Großvater, Carl-Alexander von Duhn, war im Hanseatischen Obergericht das von Lübeck bestellte Mitglied. Er war außerdem beteiligt an der Ausarbeitung des BGBs, das im Jahr 1900 in Kraft trat und bis heute gilt. M. E. schneidet sich daher ehrenhafte deutsche Rechtstradition mit der heutigen Behandlung seiner Ur-Ur-Ur-Enkelin ins eigene Fleisch. Nebenbei scheinen sich aus solchem Kontrast transzendentale Aspekte zu ergeben. Was ich literarisch behandele in 'Swiss-Made Time!'. Eine gewisse Parallelität in Zeit und Raum fällt zudem auf, wenn man dem Schicksal von "Xenias" Halbschwester "Estrella" in der Schweiz nachgeht. Ihr Großonkel, Professor Alfred Siegwart, war ein Jurist, der an der Ergänzung und Kommentierung des Schweizer Zivilgesetzbuches von 1907 (1912) beteiligt war. ... Pendant zum deutschen BGB.

 

Vis-a-vis diesem Kontext muss man sich den Entwicklungsweg von "XENIA" und ihrer Mutter vor Augen führten. Seit Wiederbegegnung 1986 mit Anita war ich bass erstaunt, wie weitgehend sie sich radikalisiert hatte. Sie gab ihrer tiefen Reue Ausdruck, dass sie sich noch in der Geburtsklinik unsere Tochter hatte abnehmen lassen. Zugleich erkundigte sie sich angelegentlich über meine seit 1983 erfolgten Schritte beim Amtsgericht Bad Homburg und beim Landgericht Frankfurt, um die Adoption "Xenias" aufheben zu lassen. Auch die Vergeblichkeit meiner Versuche ein Engagement für dieses Kind bei Medien und Politikern zu erreichen, beeindruckte sie. Da nun unser ehemaliger Haus-zu-Haus-Nachbar Schäuble seit dem 16. 8. 1984 mitnichten das mir an jenem Tag gegebene Versprechen einhielt sich von Regierungsseite für die Aufklärung des Skandals einzusetzen, reagierte sie auf meinen Bericht dazu erzürnt und rachsüchtig. ... Kurz nach dem 30. 11. 1989, Tag an dem ein bis heute unaufgeklärter RAF-Anschlag dem Leben des Vorstandssprecher der DEUTSCHEN BANK, Alfred Herrhausen, unmittelbar beim Amtsgericht von Bad Homburg ein Ende setzte, gab es Telefonate mit Anita, in denen sie sich als Mittäterin bekannte. Sie selber habe den Tatort bestimmt, verkündete sie arrogant. Indem sie gerade diese Stelle für die Platzierung der Bombe als Beteiligte bei der Terroristengruppierung, die sich zum Anschlag bekannte, aussuchte, habe sie symbolisch reagiert auf die vergebliche Adoptionsanfechtung. Allerdings nachdem dieser Aspekt des spektakulären Attentats in der Folge nicht an die Öffentlichkeit drang, überraschte mich Anita 1990 mit einer Vorankündigung: Herr Schäuble, der auf die Xenia-Affäre nicht angemessen einging, werde dereinst ihrer "mütterlichen Blutrache" zum Opfer fallen. ... Neun Tage nach der deutschen Wiedervereinigung gab es dann wirklich einen Anschlag auf den damaligen deutschen Innenminister. Höchst symbolisch fand er nur wenige Kilometer entfernt von jenem Oberkirch statt, wo wir am 7.9.79 geheiratet hatten. Anita behauptete nun in Telefongesprächen - ich lebte fernab - sie habe den geistesverwirrten Schützen aus Appenweier, der Herrn Schäuble in Oppenau mit drei Schüssen lähmte, schon einiges zuvor auf der Drogenszene von Darmstadt kennengelernt. Ob sie die Wahrheit sprach, konnte ich nicht entscheiden. Fakt war, sie verkehrte schon lange dort als „Dealerin“, was es immerhin glaubhaft machte, sie sei diesem drogensüchtigen Mann begegnet. Sie sagte, sie habe ihn durch Drogengeschenke suggestiv beeinflusst. Nachdem sie ihn genügend motiviert habe, so behauptete sie, habe sie ihn konkret dazu aufgestachelt diesen prominenten Politiker zu erschießen. Es ist dem Desinteresse diverser Journalisten geschuldet, denen ich Anitas Version erzählte, dass es bisher nie Recherchen gab, die den Einfluss ihres Motivs bei diesen beiden Attentaten hätten verifizieren können. Dem ungeachtet steht eine gewisse sinnhafte Symbolik im Raum, die man bei beiden Anlässen aus unserer Perspektive herausliest, falls man diese Ereignisqualitäten philosophisch beurteilt. Diese wäre auch dann gegeben, wenn nur Zufälle gewaltete hätten. 

 

Weiteres zur Vorgeschichte:

 

Wie oben unter ‚ein Nachspiel zur RAF’-Geschichte aus diesem Kontext?' erwähnt, befand ich mich 1977 in losem Kontakt zu algerischen Kreisen, die aus dem antikolonialen Geist des Algerienkrieges, der bis 1962 mit enormer Grausamkeit tobte, keinen Anstand nahmen der deutschen RAF logistische Hilfe zu leisten. Dieses Kapitel wird wohl nie vermittels algerischer Quellen historisch untersucht werden, und was Details anbelangt bin ich kaum informiert. Dennoch lassen sich mittelbare Folgen vermuten, wenn man sich in jene Zeit zurückversetzt und berücksichtigt, mit welcher Intensität das Umfeld der westdeutschen Linken beobachtet und überprüft wurde. So vermute ich im Nachhinein, dass möglicherweise der Bundesnachrichtendienst irgendwie davon Wind bekam. Aus solchen, absolut intransparenten Kreisen wurde eventuell darauf Einfluss genommen, dass meine Abstammung von einem Araber in der BRD Diskriminierung begründete, die sich seit 1980 im Menschenrechts verletzenden Kindesentzug der „Xenia“-Affäre manifestiert. Dass mit einer enormen Selbstverständlichkeit Diskriminierung wegen meinem Vater erfolgte, kann ich mittlerweile anhand eines juristischen Verfahrens nachweisen, in das ich erst 2011 Einblick erlangte. Nun erhielt ich vom Freiburger Oberschulamt Gelegenheit die Dienstakte meiner Mutter einzusehen, die 1978 als Baden-Württembergische Lehrerin einem extremen Mobbing ausgesetzt war und schließlich vom Dienst suspendiert wurde. 1980 wurde sie zwangsweise frühpensioniert, wogegen sie sich in einem Verfahren beim Verwaltungsgericht wehrte, das für sie der renommierte Medienrechtler und Anwalt Dr. Götz-von-Olenhusen/Freiburg führte.

Beim Lesen erstaunte ich immer mehr, als ich aus den alten Schriftsätzen erfuhr, wie man ihr mit perfider Gemeinheit von Seiten ihrer Dienstvorgesetzten und der Dorfbevölkerung bei Oberkirch/Schwarzwald seit 1977 die geistige Normalität absprach und unbedeutende Beschwerden aufbauschte, nachdem die Information durchgesickert war, dass sie nicht nur uneheliche Mutter, sondern noch dazu ein Araber Vater ihres Sohnes war. Das wurde in jenem Milieu und auch beim Schulamt als totale Disqualifikation gewertet. Anscheinend auch deshalb, weil sie es bei ihrer Beamtung verschwiegen hatte, woher der Kindesvater kam. Man versuchte ihr nun Dienstunfähigkeit aus angeblich verwirrter Realitätswahrnehmung nachzuweisen. Wobei es eine wesentliche Rolle spielte, dass sie sich bei einem beauftragten Psychiater dazu erklärte, wer genau dieser arabische Vater ihres Kindes war. Man versuchte sogleich ihre Glaubwürdigkeit anzuzweifeln, als sie wahrheitsgemäß darlegte, dass mein Vater erst 1977 wieder aufgefunden wurde und inzwischen international als Diplomat wirkte. Aus einem Vorfall hatte es sich ergeben, dass er in jenem Oktober 1977 mit dem ihm wohl bekannten Außenminister sprach im Kontext von algerischen Vorgängen, die sicherlich in Südbaden niemanden etwas angingen. Solch ein Detail hatte sie nur vorgebracht, um über die Seriosität meines Vaters keine Zweifel aufkommen zu lassen, doch, wie aus der von mir gelesenen Korrespondenz hervorgeht, tat man so, als erfände sie das Blaue vom Himmel. - Erwähnt sei übrigens, dass jener Außenminister Abdelaziz Bouteflika hieß, der heutige Staatspräsident. Erwähnt sei nebenbei auch, dass die Ehefrau meines Vaters in jener Epoche bei europäischen Botschaften in Algier als Sekretärin arbeitete und in jenem diplomatischen Milieu auch dem heutigen Staatspräsident Frankreichs, Francois Holland begegnet ist, der 1978 an der Französischen Botschaft in Algier tätig war. - Doch an den Mitteilungen meiner Mutter zu Algier hängte man in einem psychiatrischen ‚Gutachten zur Feststellung der Dienstfähigkeit’ von Seiten des Staatlichen Schulamts ein Urteil über ihren angeblichen „Realitätsverlust“ auf, bescheinigte ihr Wahnvorstellungen und begründete so ihre Entlassung aus dem Schuldienst. Der unverschuldete Verlust der professionellen Identität schädigte sie allerdings dann psychologisch und mit langfristigen, nie wieder geheilten Folgen! Bevor ich in diese Akte Einsicht nahm, hatte ich keine Ahnung, dass meine Existenz, meine väterliche Abstammung ein Hauptgrund dafür war, dass meine Mutter aus dem staatlichen Schuldienst entlassen wurde. Dass meine Aktivitäten in Algerien, von denen sie naiv erzählte, im Endeffekt zu einem im Geist der „Sippenhaft“ durchgeführten Entzug der Berufsbefähigung bei ihr führten, hätte ich vor Einsicht in diese Akte niemals vermutet. Diese Facette des deutschen Nachkriegsfaschismus gibt mir zusätzlichen Anlass zur Frage, ob nicht nach 1977 eine heimliche staatliche Überwachung stattfand, die mit einer Einflussnahme auf die ansonsten vollkommen unverständliche Behandlung der Kindschaftssache verbunden wurde. Jedenfalls bestätigt der Vorgang meine Befürchtung, dass „Xenia“ von staatlicher Seite absichtlich in eine rechtswidrig zustande gekommene Adoption hinein geschoben wurde und dass diese Intrige aus einem politischen oder polizeilichen Background hervorging, der mit der Verfolgung der RAF und vermutlicher Sympathisanten befasst war.

 

Ich berichte dies hier, weil ich mich in Anbetracht der Informationen dieser Webseite anscheinend schicksalsmäßig mit immanent im Westen erzeugten Potenzialen an Legitimität und Legitimation von Terrorismus befassen sollte. Was übrigens ein breiter ausgeführtes Sujet im dokumentarischen Roman ‚Swiss-Made Time!’ ist. Aspekte, die ich aus den hier erörterten Familiengeschichten beziehe, weisen meiner unmaßgeblichen Auffassung nach in eine solche Richtung. Sie scheinen ihrer indirekten Wirkung nach angesichts einer unfassbaren Gleichgültigkeit unserer Gesellschaft vis-a-vis Auswüchsen eines heimlichen Faschismus zu Phänomenen des modernen Djihads beigetragen zu haben. Dazu kann u. a. dargelegt werden, dass ich „Xenias“ Anschrift 1997 / 98 erst mit Hilfe damaliger Agenten des Algerischen Geheimdienstes fand, die sich zeitweilig aus islamischen Gefühlen heraus um ihren Fall kümmerten. Der Koran verlieh in ihren Augen, so wie sie es seinerzeit diskutierten, gegenüber einer völlig indifferenten Gesellschaft Legitimation für Vergeltung. Sie sahen versteckte Auswüchse von Kolonialismus und Rassismus bei dieser Affäre und damit den Islam, sowie Ehre und Nationalstolz der Algerier beleidigt. So formulierte „Legitimität“ entstand gemäß dieser Argumentation, weil Hunderte Non-Reaktionen auf diese Sache, wie auch auf den Fall von „Xenias“ Schweizer Halbschwester, deutlich die heuchlerische Blasphemie des Westens bewiesen. Dabei nicht etwa an der Peripherie des Systems, sondern in immanentesten Zonen westlicher Kultur: Einer der wichtigsten Politiker Deutschlands schaute ungerührt aus dem Nachbarhaus beim „Xenia“-Skandal weg ./ Und der „Estrella“-Fall regte dazu an, darüber nachzudenken, dass ihr Großonkel den DIOGENES-Literaturverlag mit-begründet hat. - Wo blieb da das Niveau der „Hochkultur“, des „literarischen Herzens“ des Westens?

Man sollte sich auf dieser Folie konkret mit dem so unwahrscheinlichen, eher nach literarischer Konstruktion klingenden Zufall beschäftigen, dass die deutsche AlQaida-Zelle, die mit ihren Intentionen 2001 den Anstoß zu gewaltigen Kriegshandlungen und zum weiterhin stattfindenden „clash der Kulturen“ gab, seit 1998 ausgerechnet in jenem Städtchen (Harburg) agierte, in dem „Xenia“ aufwuchs. Diesbezüglich vertrete ich eine plausibel erscheinende Theorie: Weil ich einerseits weiß, dass bei den o. g. Agenten einige Affinität zu jenen Islamisten vorlag, die 1992 - 1999 den schrecklichen Algerischen Bürgerkrieg entfalteten, und weil generell bekannt ist, dass aus diesen Kreisen informelle Beziehungen zum AlQaida-Netzwerk bestanden und bestehen, glaube ich in der Annahme nicht fehl zu gehen, dass dieser „Harburger Zufall“ nicht wirklich „zufällig“ zustande kam. ... Zu diesem Sujet und vielen weiteren bizarren Zufällen habe ich einiges in ‚Swiss-Made Time!’ dargelegt. Was übrigens, weil erwähnte Ereignisse oft nur in einer transzendentalen Qualität interpretierbar werden, keinen persönlichen Kontext zu Terrorismusverbrechen oder deren Anstiftung hergibt. Doch es besteht eine spirituelle, quasi esoterische Beziehung zu jenen, die in der islamischen Welt auf einer juristisch nicht fassbaren religiösen, diplomatischen oder politischen Ebene AlQaida-Aktionen und gewalttätigen Djihad inspirieren oder gewähren lassen. Aus solchen Sphären bezog ich die Interpretation einiger Koran-Verse zum islamischen „Recht des Djihads“, die ich auf S. 554/555 im 20. Kapitel von Teil III meines Romans angebe. Mein Roman verfolgt diese esoterische Partizipation aus einem beobachtenden Blickwinkel, der Parallelität, Synchronisationen, verblüffende Koinzidenzen wahrnimmt und interpretiert. Er stellt fest, dass die Legitimität für Grenzüberschreitungen, die das Versagen europäischer Moral aus islamischer Sicht produziert, indirekt weiterwirkt. Da dieses Phänomen immer wieder bemerkenswerte Resultate zeitigt, versuchte ich mittels diverser Initiativen nach Erscheinen von ‚Swiss-Made Time!’ darauf hinzuweisen, um Gesprächsbereitschaft, öffentlichen Dialog darüber zu erreichen. Ein erneuter Versuch so den Horizont der Diskussionen über „Djihadgefahren“ zu erweitern, liegt mit einem „offenen Brief“ von 16 Seiten vor, den ich Anfang August 2012 an die US-Außenministerin, Hilary Clinton, richtete. Kopien gingen ans Weiße Haus und an drei als „kritisch“ bekannte Zeitungsredaktionen in den USA. Er enthält bestimmt zum ersten Mal eine Aufklärung über politische und spirituelle Nebeneinflüsse auf die Entwicklung des AlQaida-Netzwerkes, die aus dem oben konstatierten Versagen westlicher Menschenrechtsstandards hervorgingen. Um die inbegriffene Bedeutung zu charakterisieren, die ich in meinem Roman wesentlich ausführlicher vorstelle, indem ich da u. a. Impulse dokumentiere, die insbesondere auch den Nahostfriedensprozess betreffen, stellte ich ein Zitat aus dem Mund Theodor Herzls zum Antisemitismus voran: „Qui tacet consentire videtur!“ Ich beziehe es auf die nie in die Öffentlichkeit gelangten Menschenrechtsverletzungen, denen nun diese Webseite gilt, und demonstriere so die moralische Verwerflichkeit jener Politiker, Richter, Medienleute, die mich mit der Materie seit nunmehr 29 Jahren auflaufen lassen: „Wer schweigt, muss sich dies als Zustimmung anrechnen lassen“. So übersetze ich es. Eine Maxime, die demonstriert, warum selbst die Autorität des Gründers von Israel für die Erklärung indirekter Folgen der hier behandelten Skandale in Betracht kommt.  - Link zum PDF mit dem Brieftext vom 6. 08. 2012. -

Lesen Sie ihn und kommentieren Sie, falls sie die Zeit für Reflexionen erübrigen, was ich im Folgenden dazu feststelle: Es ist an mir mein Erstaunen ausdrücken, dass dieser Brief in den USA derart missachtet wurde, dass ich von keinem der Adressaten auch nur eine Eingangsbestätigung, geschweige denn Nachfragen zu Punkten seines Inhalts erhielt. Ans US-Außenministerium ging er als Einschreiben mit Rückschein am 11. 08. 2012. Doch nicht einmal der postalische Rückschein kehrte zurück, internationale Postnachforschungen blieben ergebnislos. (Hier als PDF: anklicken!) Als wie unwichtig oder lästig wurden wohl die in ihm erwähnten Fakten und Argumente betrachtet, und dies auch in den Redaktionen, z. B. der NYTimes? Dabei bin ich seither selber erstaunt, mit welcher Präzision sich in der Folge Mediennachrichten einstellten, die Sujets dieses Briefes reflektieren. Wäre ich professionell als Politikberater und Prognostiker tätig, ich hätte darin gute Vorhersagen abgegeben. Denn in diesem Brief erwähne ich genügsam Algerien oder auch meine Verbundenheit mit der arabischen Revolution in Libyen, Land in dem ich ursprünglich hätte zur Welt kommen sollen, wie einige bei mir vorhandene Briefe beweisen, um verständlich zu machen, wie hintergründig von dort aus Einflüsse am Werk sein können, die den immer stärker aufkommenden Islamismus und islamistischen Terrorismus begünstigen. Ich denke, mein Brief lässt sich schon ab den ersten Zeilen nicht anders verstehen, denn als Andeutung eines zum Jahrestag, dem 11. 9., bevorstehenden gegen die USA gerichteten AlQaida-Anschlags. Die vielfältige Erwähnung von diplomatischen Kreisen und Politik - auch Terrorismus - in beiden Ländern hätte außerdem zur Ahnung Anlass geben können, dass von einem solchen Anschlag Diplomaten betroffen sein würden. Zudem war, bevor dieser Brief in den USA eintraf, Algerien ausgeblendet aus der aktuellen Medienwahrnehmung, höchstens mal am Rande erwähnt; doch seit er ankam, geriet neben Libyen auch Algerien immer weiter in den Fokus der Medien. Dies insbesondere mit Blick auf islamische Djihadisten, die in beiden Ländern (sowie in Mali, Mauretanien und Niger) mit aus Libyen gelieferten Waffen Kriege führen, was aktuell westliches Militär involviert. Ich kann nicht sagen, dass ich außerhalb spiritueller Verbindungslinien konkrete Inspiration beisteuere, dennoch hätte m. E. die US-Administration sensibilisiert sein sollen, schon mal durch den Hinweis auf einen früheren Botschafter Algeriens in den USA. - Selbst wenn dies im Kontext nur auf Privates hinweist. Parallel zum Eintreffen meines Briefes wurde unerwartet ein algerischer Diplomat, Lakhdar Brahimi, von der UNO als Vermittler im Syrienkonflikt nominiert. Vermutlich ein früherer Bekannter oder gar Freund meines Vaters. Seitdem bedeutet nicht allein der viel beachtete Anschlag auf den US-Botschafter am 11. September 2012 in Benghasi eine wahrnehmbare Erfüllung von enthaltenen Vorhersagen, sondern auch weitere Ereignisse. Sowohl die Eskalation, die die Hamas im Gaza-Streifen Dezember 2012 mit antiisraelischen Raketenangriffen heraufbeschwor, wie insbesondere der Überfall ehemaliger AlQaida-Kämpfer auf das algerische Gasfeld Amenas am 15. 01. 2013 - eine Aktion, die Algerien auf einmalige Weise ins Rampenlicht rückte und außerdem westlichen Ölarbeitern das Leben kostete - könnten u. U. verdeutlichen, wie die moralische und spirituelle Ausstrahlung der benannten Menschrechtsrepression in Mitteleuropa, die von Beginn an extreme politische Facetten aufwies, synchron zu wirken vermag. Absurd finde ich vor allem, dass die Nichtbeachtung meiner Hinweise durch die US-Administration und US-Medien, sich sogleich atmosphärisch bemerkbar zu machen schien. Etwa bei der CIA, die unter dem Gesichtspunkt der Terrorabwehr u. U. hätte prüfen müssen, ob der Brief irgendetwas benennt, was man im „war against terrorism“ seit 9/11, 2001 noch nicht wusste. Sie verlor nun so unerwartet ihren Direktor (General Petraeus), dass es frappierend wirkt, falls man geneigt ist diese Koinzidenz zu beachten. Dazu ausgerechnet über einen Sexskandal! Was zynischen Spott herausfordert, wenn man berücksichtigt, dass mein Brief vor allem eine Einladung enthält sich mit meinem dokumentarischen Roman zu befassen, ... der spasshalber und des Islamismus bestimmt unverdächtig mit Sexszenen einsetzt. Ich war davon ausgegangen, dass sich der US-Auslandsgeheimnis und das State Department mindestens der Mühe unterziehen würden, die politischen Inhalte des Tatsachenromans, seine Dokumente und Aussagen zu prüfen, sowohl die offenen wie auch die hermeneutisch versteckten, um entscheiden zu können, ob Items darin von Belang sind. Andererseits wusste ich bei dieser Buchempfehlung von vorneherein, wie wenig Verständnis und Kompetenz für die deutsche Sprache oder die diskrete Ambiance der Schweizer Eliten in den USA zu finden sein würde. (Ein subtiles Beispiel lieferte etwa der Ex-US-Undersecretary-of-State, Stuart Eizenstat, mit seinem Report „Imperfect Justice“ von 2003 zu NS-Entschädigungsverhandlungen [nicht zuletzt mit Schweizer Bankiers und dabei u. a. mit einem öfters erwähnten Schwager einer Großtante meiner Tochter „Estrella“] den ich im Brief vom 6. 8. 2012 bezüglich Themenfelder des Romans erwähne.) Allerdings kann es trotz Hohn und Spott hinsichtlich erkennbarer Inkompetenz im Apparat der US-Außenpolitik keine Befriedigung gewähren, dass sich Mrs. Hilary Clinton, nachdem auch ein 2. Brief vom 18. 10. 2012 an sie und das Weiße Haus kein Feedback, keine Reaktion hervorrief, inzwischen wegen einer Gehirnblutung ins Krankenhaus begeben musste. Aber dazu addiert sich in dieser Perspektive, dass ihre UNO-Vertreterin, Mrs. Rice, mittlerweile wegen einigem Aufruhr in der US-Politik nach 9/11-Benghasi nicht zu Hilarys Nachfolgerin nominiert werden konnte. Was von mir so kommentiert wird, dass eine gewisse Beachtung im August 2012 für meinen „offenen Brief“ vielleicht den fürchterlichen AlQaida-Erfolg des Anschlags von Benghasi verhindert hätte.

Doch schon bei Absendung traf ich für mich ungefähr die folgende Feststellung: Entweder sie analysieren diesen Brief und meinen Roman, auf den er vielfach hinweist, oder die Herrschaften werden einige Bedeutungsaspekte, die sich darin finden, gelegentlich nicht bloß theoretisch erfahren und erleiden. Dem entsprechend fand ich es angemessen, dass die Karriere des CIA-Chefs nun so endete, wie der Roman anfängt, den seine Leute keiner Auswertung wert fanden. Das Buch will explizit täuschen, und so beginnt es absichtsvoll mit Sexgeschichten, die die Leser irreführen und von brisanten politischen Dimensionen erst einmal ablenken, worauf ich andererseits im Vorwort des Buches deutlich hinweise. Weniger spassig ist natürlich, dass mein expliziter Briefhinweise auf das im Dokumententeil z. T. abgedruckte Interview mit einem der Gründer und heutigen Medienverantwortlichen der libanesischen Hisbollah auf diese Weise gleichfalls keine Beachtung fand, während ich in meinem Kommentaren dazu in ‚Swiss-Made Time!’ ausdrücklich darauf hinweise, welche Bedeutung der hohe Repräsentant des Genfer IKRK im Libanon jenem Interview beimaß, in dem erstmalig - und zwar schon 2001! - die Frage aufgeworfen wird, ob es zu einer (islamischen) Nuklearwaffenproduktion [im Iran, beim Alliierten der Hisbollah] kommen wird.

Hier ist kein Ort, um meinen Roman noch weiter zu erörtern und diese Frage abzuhandeln. Doch ein kleiner Hinweis: Oben habe ich erwähnt, mit welcher Anteilnahme Anita und ich 1979 die Iranische Revolution miterlebten, dabei in direkter Beziehung zu Exil-Iranern. Schon in jenem Jahr, also noch bevor „Xenia“ geboren wurde, beeindruckte mich der quasi astrologische Zufall, dass genau an ihrem Geburtstag, dem 4. November, die Besetzung der Teheraner US-Botschaft durch persische Studenten erfolgte. Diese 440 Tage andauernde Affäre, die Jimmy Carter eine zweite US-Präsidentschaft kostete und noch heute diplomatische Beziehungen zwischen USA und Iran verhindert, wieweil ausgerechnet die Schweiz als diplomatischer Treuhänder der USA im Iran fungiert, und die nun erneut von einem Hollywood-Film, „Cargo“, ins Visier genommen wird, kann man als Zeitkolorit im Background der „Xenia-Affäre“ genauso einbeziehen, wie die spätere Affäre um das von ihrer US-Mutter Betty M. in Teheran zwangsgetrennte Kind, die in „Nicht ohne meine Tochter!“ erzählt wird: Buch und Film, durch die im Propagandakrieg seit ca. 1986 eine Vorurteilsstruktur gegen den Iran montiert wurde. Und zwar parallel zur Empörung über die ‚Salman-Rushdie-Todesfatwa’ Chomeinis wegen seines Werks, ‚Satanische Verse’. - Quasi von den Sternen produzierte „Zufälle“, spielten seither immer wieder eine bizarre Rolle, und auch das anti-amerikanische politische Element blieb, wie man bemerkt, im Umkreis der „Xenia“-Affäre, die wie ein westliches Pendant zu „Nicht ohne meine Tochter!“ begriffen werden kann, erhalten. Es zeigten sich auch immer wieder neue, meistens makabere Anknüpfungspunkte und Anspielungen an Terrorismus und den islamischen Djihad. Das gebe ich zu bedenken, während mich kein bisschen Fanatismus irgendeiner Sorte erfüllt und dazu antreibt, hier solche Worte zu finden. Zu bedenken geben möchte ich außerdem noch einmal sehr ernsthaft, dass viele deutsche Politiker, die ständig in die Medien eingeschaltet werden und die ich wegen ihrer Zahl hier kaum auflisten könnte, mehrfach und trotzdem vergeblich in Zusammenhang der Fälle meiner Töchter angeschrieben und um Hilfe geben wurden: Ohne je irgendeine Antwort zu erhalten! Eklatant war diese diskriminierende Missachtung z. B. auch beim MdB Rudolf Binding, erster Präsident des staatsfinanzierten ‚Deutschen Instituts für Menschenrechte’ in Berlin. Oder etwa bei jenem grünen Politiker, Tom Königs, der seit 2009 dem Bundestagsausschuss für Menschenrechte vorsitzt. Er zeigt für mich - zuletzt bei einer Episode 2010 - sogar musterhafte die Phänomenologie eines „aufrechten“ Politikers, dessen schizophren abgespaltenes Unterbewusstsein rassistischer Diskriminierung hervorbringt ohne dass er dies bei sich bemerkt. In ‚Swiss-Made Time!’ berichte ich von einem Schlüsselerlebnis, durch das ich diesen Mechanismus erkannte, das sich im Frühjahr 1982 bei einer Versammlung des Kreisverbands der Frankfurter Die Grünen abspielte. Ich wurde dort in schärfster und krass beleidigender Weise von Leuten angegriffen, die der „Realo-Fraktion“ rings um den späteren deutschen Außenminister J. Fischer zugehörten. Die Attacken waren so brutal, dass die Versammlungsleiterin Jutta Ditfurth, eine der bedeutendsten Parteigründerinnen der DIE GRÜNEN, sich genötigt sah diese Leute zu fragen, ob sie mir überhaupt das Recht zu leben zugestehen würden. Das wurde gröhlend verneint. Diese Leute, einige darunter, die späterhin durch grüne Politik und Protektion in Regierungsämter gelangten, waren objektiv von Mordimpulsen erfüllt. ... Damals gehörte Tom Königs politisch exakt zu dieser Gruppe. Ob er an jenem Tag persönlich anwesend war, kann ich nicht mehr bestätigen. Doch ich verfolgte in Gedanken an jenen Moment vor 28 Jahren mit Spannung seine Reaktion auf meine Intervention, als er bei einer Diskussion zu Fremdenhass und -diskriminierung im Freiburger Theater zugegen war, die von der grünen Bundestagsabgeordneten, Kerstin Andreae, im Juli 2010 organisiert wurde. Ich wollte da auf Inhalte von ‚Swiss-Made Time!’ hinsichtlich der geschilderten Affären aufmerksam machen und betonte in meinem Beitrag, was es bedeutet, dass diese Menschenrechtsskandale unterdrückt, nicht aufgeklärt, von öffentlicher Wahrnehmung auch nach Erscheinen meines Buches ausgeschlossen wurden. Wie im Stillen schon antizipiert reagierten der MdB Tom Königs und im Gleichklang mit ihm weitere anwesende grüne PolitikerInnen vor allem mit steinernen Gesichtern und starrer Haltung, die nicht die mindeste menschliche Regung, keinerlei Anteilnahme, sondern nur Indifferenz und höhnische Arroganz erkennen ließen. Nicht eine-r bemühte sich nachzufragen, mit mir ein Gespräch anzuknüpfen, nähere Infos einzuholen! Es gab nur diese ungeheuere Intransingenz, die allein Machtstrategien und das eigene Image im Blick behält, während man sich automatisch über jegliche Information hinwegzusetzen vermag, die nicht dienlich erscheint: Eine Realitätsverweigerung, die Themen abperlen lässt, die vielleicht unerwartet auftauchen und spontane eigene humane Reflexionen erfordern würden, welche, die nicht nur den bisher eingeübten Schemata entsprechen. Diese Veranstaltung - parallel zum WM-Fußballspiel Deutschland/Italien, das die Deutschen verloren - gebar wieder einmal nach Tausend vorhergehenden einen weiteren historischen Moment, der rational bewies, dass der Hohn blasphemischer Menschenrechtslügen bei Politikern selbst aus dem innersten Herzen dieser Kultur&Demokratie Terrorismus und Djihad provozieren kann. Allein nur schon geistig-spirituell, gefühlsmäßig, noch vor jeder intellektuell gesteuerten und vermittelten Reaktion.

 

Für Nachfragen / Kontaktaufnahme mit Jan von Duhn:    coincedition@swissmade-time.eu

 

Lesen Sie weiteres unter :

 

 

www.swissmade-time.de              und              http://swissmade-time.jimdo.com

 

 

 

P.S. am 15. 08. 2017

 

Aus manchen Beschreibungen in 'SWISS-MADE TIME!' ergeben sich Fragen wie:

 

Kann man sich Inspiration von Terrorismus vorstellen, die allein aus Telepathie, aus extrasensorisschen übersinnlichen Impulsen hervorgeht? ... Und dies ohne jede Nachweismöglichkeit von direkter Kommunikation oder persönlicher Begegnung zwischen "Auftraggeber" und jenen, die als 'Shahids' in Aktion treten? Welche Rolle spielt  

das sprituelle Flair, Fluidum, Geist, Unterbewusstsein des "wahren Gläubigen" gemäß dem Koran? Also ein Potenzial. welches außerhalb des Christentums oder Judentums psychische Kräfte entfaltet, die vermutlich aus der ungeheuren Glaubensstärke von Milliarden Muslimen entstehen. - Wie kann nun jemand aus dem deutschen Sprach-

raum darauf reagieren, wenn Djihad-Mordimpulse sich zugleich auf wertvolle Geistestraditionen unserer Kultur stützen und dabei vor allem auf die angetroffene Unwahrhaftigkeit und Unaufrichtigkeit in Medien und öffentlicher Politik rekurrieren? Impulse folglich, die sich zwar aus Kraftfeldern im "Herzen" der deutschsprachigen Zivilisation ergeben, aber vielleicht trotzdem die Moral derjenigen in Gewalt verkehren, die in der vorgefundenen Humanität nur Scheinheiligkeit und Lippenbekenntnisse erkennen? Diese und viele weitere Fragestellungen klingen im Roman

'SWISS-MADE TIME!' an, wenn man versucht ein erweitertes Fazit zu ziehen, aus dem dort Berichteten. 

 

Es gibt im übrigen ein Feld von Fakten und Geschehnissen, die noch zur Vorgeschichte des "Xenia-Skandals" am Rande mit dazu gehören und ihn begleiteten, die aber bisher noch unerwähnt blieben.

 

Aktuell anlässlich des world-economy events der 'G-20-Staaten' vom 7.7. - 10.07. 2017 in

 

Hamburg erhielt der Türkische Präsident Erdogan  einen "Offenen Brief"zum 'XENIA-Fall',

 

der in Deutschland spielt(e).  Siehe PDF hier und ganz oben am Seitenanfang.